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Informationen zur politischen Bildung (Heft 242)

Glossar



Beigeordnete:
Ressortchefs (Ministern vergleichbar), mit den Bezeichnungen Dezernent, Referent, Stadtrat (Nordrhein-Westfalen), berufsmäßiger Stadtrat (Bayern), Finanz-, Bau-, Kulturbürgermeister (je nach Aufgabenbereich). In Niedersachsen heißen demgegenüber die Ratsmitglieder, die im Verwaltungsausschuss sind, Beigeordnete.

Bezirk (Regierungsbezirk):
Teil-(Verwaltungs-)Gebiet eines Bundeslandes. Oberster Beamter: Regierungspräsident als Vertreter der Landesregierung.

Bürgerbegehren:
Initiative von Bürgern, eine bestimmte Frage anstelle des Gemeinderats oder des Kreistags durch die Bürgerschaft selbst entscheiden zu lassen.

Bürgerentscheid:
Die Bürger treten entscheidend an die Stelle des Gemeinderats.

Bürgermeister:
Verwaltungschef, oberster Reprä-sentant einer Gemeinde und in manchen Ländern zudem auch Ratsvorsitzender.

Dezernenten:
Leiter der großen Verwaltungsämter.

Gebietsreform:
Zusammenschluss ehemals selbstständiger Gemeinden oder Kreise zu größeren Verwaltungseinheiten.

Gemeindeordnung:
"Verfassung" für die Gemeinden und Kreise eines Landes; entsteht durch Landesgesetz.

Gemeinderat, Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung:
Vertretung der Bürger einer Gemeinde.

Haushaltsplan:
Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr (oder zwei); in Gemeinden aufgeteilt in Verwaltungshaushalt für die laufenden Ausgaben und Investitions- bzw. Vermögenshaushalt für Investitionen. Einnahmen und Ausgaben müssen ausgeglichen sein.

Kohabitation:
Gedeihliches Zusammenleben ungleicher Partner. In der deutschen Kommunalpolitik Bezeichnung für die Konstellation SPD-Oberbürgermeister - CDU als stärkste Partei im Gemeinderat sowie umgekehrt.

Konnexitätsprinzip:
Wer eine Maßnahme beschließt, muss für sie auch finanziell aufkommen; etwa wenn ein Bundes- oder Landesgesetz Gemeinden Aufgaben überträgt, die Kosten verursachen.

Kreis (Landkreis):
Kommunale Gebietseinheit oberhalb der Gemeinden, unterhalb der Bezirksebene; umfasst mehrere Gemeinden; regelt die kommunalen Aufgaben, für deren Erledigung die Gemeinden zu klein sind.

Kreistag:
Vertretungsorgan eines Kreises.

Kumulieren:
Möglichkeit des Wählers, bei einer Wahl mehrere Stimmen abzugeben und diese auf einen Kandidaten zu häufen.

Landrat:
Oberster Repräsentant eines Landkreises, Verwaltungschef des Landratsamtes. Wie Bürgermeister direkt gewählt (mit Ausnahme von Baden-Württemberg, wo der Kreistag sie wählt).

Magistrat:
Kollegiales Führungsgremium einer Stadt ("Stadtregierung") mit Bürgermeister und Beigeordneten (relative Gleichheit zwischen den Mitgliedern des Magistrats).

Mehrheitswahlrecht:
Wahlsystem, bei dem der Wähler in Wahlkreisen Einzelkandidaten (meist bestimmter Parteien) wählt. Gewählt ist derjenige, der mehr Stimmen auf sich vereinigt als jeder andere.

Metropolregionen:
1995 durch die deutsche Ministerkonferenz für Raumordnung geschaffen mit dem Ziel, die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas zu erhalten. Dazu gehören: Rhein-Ruhr, Frankfurt Rhein-Main, Berlin-Brandenburg, Hamburg, Hannover-Braunschweig-Göttingen, Sachsendreieck (Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Zwickau), Stuttgart, München, Nürnberg, Rhein-Neckar-Dreieck (Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg), Bremen-Oldenburg.

Mitglied des Rates:
Gemeinderat, Stadtrat, Stadtverordnete(r), Ratsherr bzw. Ratsfrau, Beigeordnete(r) (in Niedersachsen, wenn sie Mitglied im Verwaltungsausschuss sind).

Panaschieren:
Möglichkeit des Wählers, seine Stimme auf mehrere Kandidaten oder Listen zu verteilen.

Pflichtaufgaben:
Aufgaben, die die Kommunen auf Grund von Gesetzen höherer Ebenen erledigen müssen.

Quorum:
Festgelegte Mindestbeteiligung von Stimmberechtigten bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Referendum:
Statt der Volksvertretung entscheiden die Bürger eine Sachfrage.

Satzung:
Kommunale Rechtsetzung auf Beschluss des Gemeinderates (zum Beispiel Gebührensatzungen).

Selbstverwaltung:
Recht der Kommunen, ihre Angelegenheiten ohne Staatseingriff zu erledigen (im Rahmen der allgemeinen Gesetze).

Stadtstaaten:
Städte in Deutschland, die zugleich die Stellung eines Bundeslandes haben (Berlin, Bremen und Hamburg).

Verhältniswahl:
Wahlsystem, bei dem der Bürger zwischen (Partei-)Listen auswählt; Repräsentanz dieser Listen im Parlament ungefähr entsprechend der Stimmabgabe für die Listen.

Verwaltungsausschuss:
Wichtigstes Gremium nach dem Gemeinderat, tagt nicht öffentlich, bereitet alle wichtigen Beschlüsse vor; die wichtigsten Ratsmitglieder sind in ihm vertreten.

Volksvertretung (Rat):
Gemeinderat, Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Bezirkstag (nur in Bayern und den ehemals bayerischen Gebieten von Rheinland-Pfalz).

Zweckverband:
Vertragliche Zusammenarbeit von Gemeinden, um bestimmte, vornehmlich übergeordnete Angelegenheiten zu regeln (zum Beispiel: Abwasserbeseitigung, Schulbauten).

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10. Februar 2012
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Werkzeugkoffer Planspiele und Kommunalcafé - Bausteine für Kommunalpolitik im Unterricht
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Der "Werkzeugkoffer Planspiele und Kommunal-Café" ermöglicht eine handlungsorientierte Vermittlung von Kommunalpolitik im Unterricht. Er bietet Bausteine, um bereits bestehende Planspiele an die jeweilige Lernsituation anzupassen, eigene Planspiele zu entwickeln oder ein Kommunal-Café durchzuführen.
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