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Informationen zur politischen Bildung (Heft 242)
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Glossar |

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| Beigeordnete: |  | Ressortchefs (Ministern vergleichbar), mit den Bezeichnungen Dezernent, Referent, Stadtrat (Nordrhein-Westfalen), berufsmäßiger Stadtrat (Bayern), Finanz-, Bau-, Kulturbürgermeister (je nach Aufgabenbereich). In Niedersachsen heißen demgegenüber die Ratsmitglieder, die im Verwaltungsausschuss sind, Beigeordnete.
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| Bezirk (Regierungsbezirk): |  | Teil-(Verwaltungs-)Gebiet eines Bundeslandes. Oberster Beamter: Regierungspräsident als Vertreter der Landesregierung.
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| Bürgerbegehren: |  | Initiative von Bürgern, eine bestimmte Frage anstelle des Gemeinderats oder des Kreistags durch die Bürgerschaft selbst entscheiden zu lassen.
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| Bürgerentscheid: |  | Die Bürger treten entscheidend an die Stelle des Gemeinderats.
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| Bürgermeister: |  | Verwaltungschef, oberster Reprä-sentant einer Gemeinde und in manchen Ländern zudem auch Ratsvorsitzender.
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| Dezernenten: |  | Leiter der großen Verwaltungsämter.
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| Gebietsreform: |  | Zusammenschluss ehemals selbstständiger Gemeinden oder Kreise zu größeren Verwaltungseinheiten.
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| Gemeindeordnung: |  | "Verfassung" für die Gemeinden und Kreise eines Landes; entsteht durch Landesgesetz.
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| Gemeinderat, Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung: |  | Vertretung der Bürger einer Gemeinde.
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| Haushaltsplan: |  | Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr (oder zwei); in Gemeinden aufgeteilt in Verwaltungshaushalt für die laufenden Ausgaben und Investitions- bzw. Vermögenshaushalt für Investitionen. Einnahmen und Ausgaben müssen ausgeglichen sein.
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| Kohabitation: |  | Gedeihliches Zusammenleben ungleicher Partner. In der deutschen Kommunalpolitik Bezeichnung für die Konstellation SPD-Oberbürgermeister - CDU als stärkste Partei im Gemeinderat sowie umgekehrt.
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| Konnexitätsprinzip: |  | Wer eine Maßnahme beschließt, muss für sie auch finanziell aufkommen; etwa wenn ein Bundes- oder Landesgesetz Gemeinden Aufgaben überträgt, die Kosten verursachen.
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| Kreis (Landkreis): |  | Kommunale Gebietseinheit oberhalb der Gemeinden, unterhalb der Bezirksebene; umfasst mehrere Gemeinden; regelt die kommunalen Aufgaben, für deren Erledigung die Gemeinden zu klein sind.
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| Kreistag: |  | Vertretungsorgan eines Kreises.
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| Kumulieren: |  | Möglichkeit des Wählers, bei einer Wahl mehrere Stimmen abzugeben und diese auf einen Kandidaten zu häufen.
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| Landrat: |  | Oberster Repräsentant eines Landkreises, Verwaltungschef des Landratsamtes. Wie Bürgermeister direkt gewählt (mit Ausnahme von Baden-Württemberg, wo der Kreistag sie wählt).
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| Magistrat: |  | Kollegiales Führungsgremium einer Stadt ("Stadtregierung") mit Bürgermeister und Beigeordneten (relative Gleichheit zwischen den Mitgliedern des Magistrats).
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| Mehrheitswahlrecht: |  | Wahlsystem, bei dem der Wähler in Wahlkreisen Einzelkandidaten (meist bestimmter Parteien) wählt. Gewählt ist derjenige, der mehr Stimmen auf sich vereinigt als jeder andere.
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| Metropolregionen: |  | 1995 durch die deutsche Ministerkonferenz für Raumordnung geschaffen mit dem Ziel, die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas zu erhalten. Dazu gehören: Rhein-Ruhr, Frankfurt Rhein-Main, Berlin-Brandenburg, Hamburg, Hannover-Braunschweig-Göttingen, Sachsendreieck (Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Zwickau), Stuttgart, München, Nürnberg, Rhein-Neckar-Dreieck (Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg), Bremen-Oldenburg.
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| Mitglied des Rates: |  | Gemeinderat, Stadtrat, Stadtverordnete(r), Ratsherr bzw. Ratsfrau, Beigeordnete(r) (in Niedersachsen, wenn sie Mitglied im Verwaltungsausschuss sind).
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| Panaschieren: |  | Möglichkeit des Wählers, seine Stimme auf mehrere Kandidaten oder Listen zu verteilen.
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| Pflichtaufgaben: |  | Aufgaben, die die Kommunen auf Grund von Gesetzen höherer Ebenen erledigen müssen.
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| Quorum: |  | Festgelegte Mindestbeteiligung von Stimmberechtigten bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
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| Referendum: |  | Statt der Volksvertretung entscheiden die Bürger eine Sachfrage.
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| Satzung: |  | Kommunale Rechtsetzung auf Beschluss des Gemeinderates (zum Beispiel Gebührensatzungen).
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| Selbstverwaltung: |  | Recht der Kommunen, ihre Angelegenheiten ohne Staatseingriff zu erledigen (im Rahmen der allgemeinen Gesetze).
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| Stadtstaaten: |  | Städte in Deutschland, die zugleich die Stellung eines Bundeslandes haben (Berlin, Bremen und Hamburg).
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| Verhältniswahl: |  | Wahlsystem, bei dem der Bürger zwischen (Partei-)Listen auswählt; Repräsentanz dieser Listen im Parlament ungefähr entsprechend der Stimmabgabe für die Listen.
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| Verwaltungsausschuss: |  | Wichtigstes Gremium nach dem Gemeinderat, tagt nicht öffentlich, bereitet alle wichtigen Beschlüsse vor; die wichtigsten Ratsmitglieder sind in ihm vertreten.
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| Volksvertretung (Rat): |  | Gemeinderat, Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Bezirkstag (nur in Bayern und den ehemals bayerischen Gebieten von Rheinland-Pfalz).
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| Zweckverband: |  | Vertragliche Zusammenarbeit von Gemeinden, um bestimmte, vornehmlich übergeordnete Angelegenheiten zu regeln (zum Beispiel: Abwasserbeseitigung, Schulbauten).
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Stadtentwicklung
Mit der Stadt verband sich seit jeher die Hoffnung auf ein besseres Leben. Dieser Hoffnung steht gegenwärtig eine zunehmende soziale und wirtschaftliche Polarisierung der Stadtgesellschaften entgegen. |
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Planspiel Kommunalpolitik |
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