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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Vom genetischen Wissen zum sozialen Risiko: Gendiagnostik als Instrument der Biopolitik |

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Günter Feuerstein / Regine Kollek
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II. Das Versprechen: Reduktion von Ungewissheiten und Kontrolle der Zukunft |
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Als Selbsttechnologien sind diejenigen (technik-) vermittelten Handlungen zu verstehen, die auf den Menschen gerichtet sind und ihn prägen, definieren und formieren. Selbsttechnologien, die auf eine wissenschaftlich-rationale Selbsterklärung des Menschen, seiner leiblichen, sozialen und seelischen Existenz abzielen, gewannen seit Mitte des 19. Jahrhunderts zunehmend an Bedeutung und beförderten die Transformation des Menschen zum Objekt des Technologischen. Durch die sich in der Mitte des 20. Jahrhunderts herausbildenden Gen- und Reproduktionstechnologien erreichen die Möglichkeiten der Selbstfiguration einen neuen Höhepunkt. Sie begründen heute den Anspruch, die körperliche Existenz des Menschen zumindest in gewissem Umfang kontrollieren und korrigieren zu können: die "Reprogenetik"
als Selbsttechnologie der Zukunft rückt die Korrektur und teilweise Neugestaltung der menschlichen biologischen Konstitution in den Bereich des Möglichen.
Zur Entwicklung der Instrumente dieser Selbsttechnologie entscheidend beigetragen hat das Projekt der Gesamtsequenzierung des menschlichen Genoms, das im Juni des Jahres 2000 zu einem vorläufigen Abschluss kam. Genau ein Jahrhundert hatte es gedauert, bis von der im Jahre 1900 formulierten Chromosomentheorie der Vererbung der letzte Bereich der menschlichen Anatomie bis in seine molekularen Größenordnungen hinein durchleuchtet war. Heute haben sich auch Nichtfachleute daran gewöhnt, dass der Begriff "Genom" für die Summe aller Erbanlagen steht, die in einem Organismus vorzufinden sind. Grundsätzlich kann jede einmal definierte DNA-Sequenz inklusive ihrer Veränderungen mithilfe einer molekulargenetischen Untersuchung - kurz Gentest - erkannt werden.
Mit den rapide anwachsenden Informationen über das menschliche Genom wächst die Tendenz, Krankheiten in Begriffen der molekularen Genetik zu beschreiben. Die Entwicklung baut dabei auf den Erfolg der Ursachenanalyse so genannter monogener Erbkrankheiten auf: Sie entstehen durch die Strukturveränderung und die dadurch ausgelöste Funktionsstörung in einem Gen. Paradigmatische Fälle sind hier beispielsweise die bei Afrikanern häufig vorkommende Sichelzellanämie, welche die Sauerstoffbindungskapazität des Blutes beeinträchtigt, oder die Chorea Huntington, die bei den Merkmalsträgern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in mittlerem Lebensalter zu Bewegungsstörungen und geistigem Verfall führt. Da die Vererbung dieser Krankheiten grundsätzlich den mendelschen Vererbungsregeln folgt, konnte das Erkrankungsrisiko der Kinder eines betroffenen Elternpaares vor der Verfügbarkeit von Gentests nur als statistisch ermittelte Durchschnittswahrscheinlichkeit angegeben werden, die bei rezessiven Erbkrankheiten wie z. B. der Sichelzellanämie 25 Prozent und bei dominanten Erbkrankheiten wie der Chorea Huntington 50 Prozent beträgt. Die Einführung von Gentests verändert diese Situation entscheidend: Nunmehr kann - vor oder nachgeburtlich - auf der molekularen Ebene erkannt werden, wer die krankheitsrelevante Mutation im Erbmaterial trägt oder nicht. Das Erkrankungsrisiko lässt sich jetzt individuell zuschreiben. Dadurch kann sich die Risikosituation für die Untersuchten dramatisch verändern: Trugen sie vor dem Test ein durchschnittliches Erkrankungsrisiko von 25 oder 50 Prozent, beträgt das Risiko nach dem Test für einige Null, für andere aber 100 Prozent. Statt einer Gruppe mit mittlerem Risiko gibt es nunmehr zwei, deren Erkrankungswahrscheinlichkeit deutlich differiert. Der Test katapultiert die Testpersonen also in völlig andere Risikogruppen. Mit anderen Worten: die zuvor bestehende 75- oder 50-prozentige Chance, nicht zu erkranken, wird für die einen zur Gewissheit und für die anderen unsäglich klein.
Mithilfe genetischer Tests ist also hinsichtlich des Erkrankungsrisikos für viele Erbkrankheiten eine Prognosesicherheit möglich, die zuvor nur selten erreicht werden konnte. Damit erscheinen nicht nur eigene gesundheitliche Zukunftsrisiken vorhersagbar, sondern auch genetische Erkrankungsrisiken nachfolgender Generationen durch vorgeburtliche Untersuchungen und einen selektiven Schwangerschaftsabbruch kontrollierbar. Bei der (in Deutschland gesetzlich verbotenen) Präimplantationsdiagnostik setzt die genetische Untersuchung bereits bei Embryonen an, die mittels der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas erzeugt wurden, diese erweitert somit den Zugriff genetischer Tests auf alle Existenzphasen menschlichen Lebens. Gentests stellen also ein Stück Zukunftsgewissheit her. In Zeiten der Unübersichtlichkeit bilden sie eine "utopische Oase"
, und ein verführerisches Angebot, die neuen Unsicherheiten und Risiken des modernen Lebens, die nicht zuletzt durch sich dramatisch verändernde Familienstrukturen entstanden sind
, zu kompensieren oder wenigstens zu verdrängen. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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