|
|
 |

 |

Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
 |
 |
 |
 |
 |
Vom genetischen Wissen zum sozialen Risiko: Gendiagnostik als Instrument der Biopolitik |

 |
 |
Günter Feuerstein / Regine Kollek
|
 |
|

V. Verblendung gesellschaftlicher Risiken |
   |
 |
 |
 |
 |
 |
Das Sichtbarmachen genetischer Risiken trägt erheblich dazu bei, den Blick auf das biologische Risiko menschlicher Existenz im Alltagsbewusstsein zu verankern. Positive genetische Tests auf Krankheitsanfälligkeit konfrontieren das Individuum mit seinem quasi in den Bauplan des Erbgutes eingeschriebenen Lebensschicksal. Die Chancen auf ein Leben in Gesundheit oder gar die Chancen auf Erfolg und Lebensglück scheinen bereits beim Start ungleich verteilt. In dieser Fokussierung ist die vielleicht wesentliche Verengung und Verschiebung der Wahrnehmungsstruktur gesellschaftlicher Risiken angelegt: die Biologisierung der sozialen Kontexte des Lebens. Zwar werden biologische Risiken erst durch ihr genetisches Sichtbarmachen zu einem sozial relevanten Faktor. Die soziale Bedeutung, die einem genetischen Risiko gesellschaftlich und, davon geprägt, in der Selbstwahrnehmung der betroffenen Individuen zugeschrieben wird, haftet nicht ursächlich an der genetischen Konstellation eines Menschen, sondern hängt vor allen Dingen von den normativen und institutionellen Rahmenbedingungen der Gesellschaft ab, in der genetische Informationen inszeniert, verarbeitet und behandelt werden. Aus dieser Perspektive erweist sich das biowissenschaftliche Konstrukt genetischer Risiken selbst als eine soziale Konstruktion und damit als eine Konstruktion, die auf vorhandenen Strukturen gesellschaftlicher Risikowahrnehmung und Risikoverarbeitung aufsetzt.
Deutlicher noch zeigt sich die gesellschaftliche Abhängigkeit der Bedeutung genetischer Risiken in der tatsächlichen Lebenssituation der Betroffenen. Denn die soziale Diskriminierung, die ein Individuum aufgrund eines genetischen Risikos erfährt, variiert nicht so sehr analog zur statistischen Höhe des jeweiligen Risikos, sondern wird in erheblichem Umfang durch kulturelle und institutionelle Faktoren bestimmt. Dies betrifft zum einen die Toleranz im persönlichen Umgang mit Behinderung, zum anderen aber die gesellschaftliche Codierung der Lebenschancen, der differenziellen Bewertung menschlicher Eigenschaften und Potenziale. Dasselbe genetische Risiko kann also völlig unabhängig von seiner medizinischen Bedeutung in seinem Einfluss auf die individuellen Lebenschancen erheblich variieren, beispielsweise je nachdem, wie das System der sozialen Sicherung gebaut und damit der Zusammenhang zwischen genetischer und sozialer Ungleichheit konstruiert ist. Der Umfang, in dem genetisches Wissen zum sozialen Risiko wird, hängt insbesondere davon ab, inwieweit dieses Wissen in strategisches Kalkül gesellschaftlicher Teilsysteme und ihrer Akteure (Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Lebensversicherungen) Eingang finden kann, und inwieweit die Individuen in ihrer Existenzsicherung von den Selektionsleistungen dieser Akteure abhängig sind. Unterschiedliche Sozialsysteme bieten hier ein variantenreiches Bild. Dies betrifft zum einen die grundlegende Frage des Vorhandenseins solidargemeinschaftlicher Strukturen und die Zugangsbedingungen zu diesen Systemen, zum anderen die gesetzlichen Regelungen und die praktische Handhabung im privatwirtschaftlichen Sektor der Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung
.
Die sozialen, kulturellen und institutionellen Rahmenbedingungen, die das Diskriminierungspotenzial einer genetischen Krankheitsveranlagung ausmachen, können weltweit deutlich differieren. Unterschiede zeigen sich schon innerhalb Europas: Während in Ländern wie den Niederlanden oder Frankreich, deren Krankenversicherung durch den Staat finanziert ist, Gentests nicht zur Risikoselektion eingesetzt werden, ist dies in einigen anderen Ländern bei privaten Krankenversicherungen durchaus der Fall. In Großbritannien, wo es ein staatlich finanziertes Gesundheitssystem sowie private (Zusatz-)Versicherer gibt, müssen bei Abschluss einer Zusatzversicherung vorhandene Ergebnisse einiger Gentests mitgeteilt werden; die Versicherungsbeiträge werden dann entsprechend dem genetisch ermittelten Risiko berechnet. In Deutschland sind hingegen genetische Tests in quantitativer Hinsicht bislang kaum relevant: 1999 wurden den Antragsstellen der Privaten Krankenversicherungen nur in ca. 50 Fällen Ergebnisse solcher Tests mitgeteilt
. Ähnliche Unterschiede, die im Wesentlichen der Struktur der Kranken- und Lebensversicherungen geschuldet sind, zeigen sich auch außerhalb Europas.
Auch die unterschiedliche kulturelle Wahrnehmung menschlicher Besonderheiten birgt ein Diskriminierungspotenzial. Chromosomenveränderungen, die zur Verminderung geistiger Fähigkeiten führen könnten, gelten in den stark durch kognitive Anforderungen geprägten westlichen Staaten als besonderes Problem. In eher traditionell geprägten Gesellschaften könnten hingegen genetische Veränderungen, die zur Unfruchtbarkeit führen, weit oben auf der Liste unerwünschter Merkmale stehen und bei der Partnerwahl oder Familienplanung eine wichtige Rolle spielen.
Unabhängig von der aktuellen Situation und konkreten Auslegung institutionalisierter Bedingungen genetischer Diskriminierung zeigt sich in nahezu allen westlichen Gesellschaften eine Tendenz zur Individualisierung von Risiken. Auf dem weiten Feld der genetischen Ungleichheit ist die Anti-Diskriminierungspolitik vor allem eine Domäne von Behindertenverbänden geblieben, aber noch kein Gegenstand wirksamer gesetzgeberischer Aktivität geworden. Gleichwohl das Szenario der genetischen Risikokonstruktion und ihre Auswirkungen in nahezu allen Dimensionen zutiefst gesellschaftlich geprägt ist, wird der Umgang damit dem Geschick des Einzelnen überlassen. Die biologisierte Schicksalhaftigkeit all jener sozialen Risiken, die aus einer ungünstigen genetischen Konstellation erwachsen, belastet die Betroffenen mit Zwängen zur erhöhten Anspannung ihrer Kräfte, mit Pflichten zum risikogerechten Verhalten oder mit der Aufforderung zur Kompensation ihrer "natürlichen" Mängel.
Im Kontext pränataler Tests gilt dies für Reproduktionsentscheidungen im Gefolge prädiktiver Gentests für das eigene Präventionsverhalten. Beides wird zunehmend mit dem Aufforderungscharakter konfrontiert, der im Begriff der "genetischen Verantwortung" mitschwingt. Als verantwortungsvoll werden dabei vor allem Reproduktionsentscheidungen verstanden, welche die Gesellschaft nicht mit vorhersehbaren Risiken eines behinderten Kindes belasten und, damit in vollständiger Harmonie, die Eltern der sozialen Diskriminierung aussetzen. Subtiler sozialer Zwang, könnte man mit Günter Anders sagen, übernimmt hier in Gestalt des Wunsches die Regie. Genetische Verantwortung im Umgang mit eigenen genetischen Risiken steht dagegen eher unter Vermeidungsimperativen. Hier regiert vorwiegend die Angst vor dem persönlichen Versagen, der Nichterfüllung sozialer Normen. Risikobewusstes Verhalten als Reaktion auf eine genetische Normabweichung erfolgt unter Anpassungsdruck. Eine als defizitär erfahrbare Naturausstattung begibt sich in fiktive Konkurrenz mit dem Idealbild des genetisch Unverdächtigen. Das körperliche Selbstmanagement kann zwar ebenfalls allein auf subtilen Zwängen gründen, auf Versagensängsten und der verinnerlichten Vorstellung, mehr als andere für sich tun zu müssen, es kann aber auch durch gesellschaftliche Sanktionsmechanismen wach gehalten oder erzwungen werden.
Ansätze dafür sind auch im deutschen Sozialgesetzbuch bereits erkennbar, wenn auch noch nicht explizit praktiziert. Denn die dort enthaltene Mitwirkungspflicht des gesetzlich Krankenversicherten könnte durchaus auch als handfester Zwang zur Prävention gegenüber festgestellten genetischen Gesundheitsrisiken ausgelegt werden. Und dieser Zwang zur Prävention, der Eigenverantwortung des Versicherten, umfasst nicht nur den Konsum medizinischer Vorbeugungsmaßnahmen, sondern reicht potenziell in die gesamte Lebensführung der Betroffenen hinein: insbesondere das Ernährungsverhalten, das Ausmaß sportlicher Aktivitäten, den Genussmittelgebrauch. Dass bisher kein sanktioniertes Präventionsregime gegen genetische Risiken etabliert worden ist, bedeutet keinesfalls, dass damit nicht gerechnet werden muss. Wahrscheinlicher ist, dass gegenwärtig die medizinischen, technischen, administrativen und normativen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind.
Im Ergebnis trägt das Wissen um die genetischen Risiken einer Person zur Vervielfachung der individuellen Existenzrisiken bei, wobei ihre gemeinsame Quelle, die soziale Verankerung und gesellschaftliche Inszenierung von Risiken, hinter einem aus biologischer Schicksalhaftigkeit und Eigenverantwortung komponierten Vorstellungsbild verborgen ist. Die Diagnose, dass sich die Gesellschaft einfach aus ihrer Verantwortung zurückzieht, wäre dennoch falsch. Denn es handelt sich dabei keinesfalls um einen Rückzug aus Passivität oder gar Resignation, sondern um den aktiven Versuch, neue ökonomische und politische Ressourcen zu mobilisieren sowie neue Formen der sozialen Integration attraktiv zu machen oder einfach zu erzwingen. |
 |
 |
|
 |
10. Februar 2012
 |
 |
 |
Aus Politik und Zeitgeschichte |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|