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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Vom genetischen Wissen zum sozialen Risiko: Gendiagnostik als Instrument der Biopolitik |

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Günter Feuerstein / Regine Kollek
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VI. Gendiagnostik als Instrument der Biopolitik |
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Während der letzten Jahre scheint Biopolitik zu einem sehr zentralen Gegenstand der Politik geworden zu sein. Enorme Fördersummen wurden und werden in die Gen- und Genomforschung geleitet, zunächst mit der noch vagen Hoffnung, Standortvorteile in einem rasch expandierenden und hochrentablen Zukunftsmarkt zu sichern, aber auch mit dem vielstimmigen Versprechen, zahlreiche schwerwiegende Krankheiten mittels neuer Biotechniken früh erkennen und effektiv behandeln zu können. Investitionen, auch staatliche, wollen legitimiert sein. Insofern könnte man letzteres als Verneigung vor einem Publikum betrachten, das, wenn es gefragt wird, als höchsten Wert im Leben die Gesundheit angibt. Genau das bietet der Politik jedoch einen weiteren, vielleicht viel tiefgreifenderen Ansatzpunkt zur Verhaltenssteuerung und Kontrolle ganzer Bevölkerungsschichten. Denn Biopolitik, verstanden als wachsende Einbeziehung des natürlichen Lebens (des Körpers) des Menschen in die Mechanismen und Kalküle der Macht, drängt in letzter Konsequenz zum Höchstmaß der Vergesellschaftung des Subjekts.
Foucaults frühe Analysen zur "Mikrophysik der Macht", die sich in der Militär- oder Gefängnisdisziplin idealtypisch entfalten konnte, bezeichnen lediglich die Vorstufe bzw. Frühform biopolitischer Machtentfaltung. Diese konzentrierte sich auf die Dressur des Körpers, war von äußerem Zwang bestimmt und in ihren wesentlichen Zügen streng dem Denkmodell der mechanischen Maschine verhaftet. Biopolitik in ihrer modernen Form, wie sie beispielsweise von Ulrich Bröckling, Susanne Krasmann und Thomas Lemke
unter dem Foucault'schen Begriff der "Gouvernementalität", einer semantischen Verbindung von Regieren ("gouverner") und Denkweise ("mentalité"), diskutiert wird, verweist auf qualitativ neue Dimensionen der Bemächtigung des Körpers. Sie bezeichnet eine Herrschaftstechnik, in der individualisierte Akteure zu Techniken des Selbst greifen, in denen die Differenz von Wollen und Sollen erlischt, und das gesellschaftlich geforderte Verhalten als Ausdruck des eigenen Willens erscheint. Für Lemke ist in der genetischen Gouvernementalität nicht nur die "Konstitution eines ,rationalen' Gesundheitsbürgers" angelegt, sondern die eines sich eigenverantwortlich selbstoptimierenden Subjekts, das als freier Marktteilnehmer seinen Körper, seine Gesundheit in Kosten-Nutzen-Analysen objektiviert
.
Natürlich ist die Denkfigur der "Selbstinstrumentalisierung" des Körpers und der Psyche nicht gänzlich neu. Anknüpfungspunkte finden sich bei Norbert Elias, der den Prozess der Zivilisation als eine Verlagerung vom Fremd- zum Selbstzwang beschrieb
, bei Erich Fromm in der auf Plessner zurückgehenden Unterscheidung zwischen "Körper sein" und "Körper haben" und der damit verknüpften Kritik am zunehmenden Marketingcharakter des Umgangs mit dem Körper
, oder bei Jacques Attali, der die Tendenz zur "Selbstüberwachung und Selbstdenunziation" des Körpers als individuelles Anpassungsprogramm an die Herausbildung normalisierender Codes der physischen Funktionsfähigkeit und als Ausdruck der industrialisierten Organisation der Gesellschaft verstand
. Ähnlich gibt es auch im Vorfeld der breiten Diffusion genetischer Techniken bereits empirische Tendenzen zum selbstoptimierenden Subjekt, sei es in Form der prophylaktischen Bypass-Chirurgie, die von amerikanischen Managern nachgefragt wird, sei es in Form der Perfektionierung von Körperoberflächen, die sich in einer prosperierenden kosmetischen Chirurgie spiegelt oder im Vordringen von Lifestyle-Drogen, deren rasante Verbreitung dem Wunsch nach erhöhter Leistungsfähigkeit oder attraktivem Habitus geschuldet ist. Der Boden für den Prozess, in dem das Subjekt sich selbst objektiviert, sich selbst als Subjekt an eine Macht der externen Kontrolle bindet, ist insofern schon bestellt. Genau hierauf kann sich die Biopolitik ansiedeln.
Eine neue Qualität der genetischen Gouvernementalität liegt allerdings in der Intensität, mit welcher der Körper zum Objekt von Politik und Ökonomie gemacht wird, mit der sich die Dispositive der Biomacht in unterschiedlichen Sphären der Gesellschaft verankern. Dazu gehören nicht nur öffentlich inszenierte Genetikvisionen und Nutzenversprechen ("Jahr der Lebenswissenschaften") oder aufwendig arrangierte Versuche, die Moral der Gesellschaft durch ein Überangebot an ethischen Legitimationsmustern und die institutionelle Erzeugung ethischer Autorität (Nationaler Ethikrat) "innovationsfreundlich umzucodieren"
, sondern auch der flankierende Umbau konzeptioneller Grundzüge der sozialen Sicherung und gesundheitlichen Versorgung. Allein diese abgestimmte Formation zeigt, dass sich "Biomacht" erst noch entfaltet. Der Aufbau von Fremdzwängen und die Ingangsetzung von anreizgetriebenen Selbsttechnologien vollzieht sich noch Hand in Hand. Es entsteht eine komplexe Gemengelage aus dem individuellen Wunsch nach Gesundheit, dem gesellschaftlichen Versprechen ihrer Machbarkeit, der moralischen Unbedenklichkeit des medizinischen Einsatzes gentechnischer Verfahren, und schließlich den eventuell drohenden sozialen Sanktionen für genetisch "verantwortungsloses" Verhalten.
Der Aufbau dieser handlungsleitenden Strukturen verläuft nicht ohne tiefgreifende Widersprüche und Interessenkonflikte. Biomacht oder genetische Gouvernementalität entfaltet sich daher keineswegs als geschlossenes Konzept, sondern im trial- and error-Verfahren oder als "muddling-through". Der vielleicht konstanteste Faktor in diesem vielstimmigen Ensemble ist die Hartnäckigkeit der gesellschaftspolitisch verfolgten Absicht.
Die Formierung der Biopolitik hat durchaus ihren Preis. Dazu gehören auf der einen Seite die sozialen Kosten, die von der pränatalen und prädiktiven Diagnostik insbesondere dort erzeugt werden, wo dem genetischen Wissen keine effektive Prävention gegenüber steht. Auf der anderen Seite sind es die ökonomischen Reibungsverluste, die in der Ausbalancierung ökonomischer Interessen entstehen. Tatsächlich gibt es zahlreiche ungeklärte Widersprüche bei der Etablierung von Biomacht. Einer davon betrifft die soziale Diskriminierung genetischer Defizienz und damit die Frage, ob es für die zukünftige Entwicklung und Verbreitung (Diffusion) genetischer Techniken hinderlich ist, wenn die von einer genetischen Normabweichung betroffenen Individuen letztlich mit sozialen Benachteiligungen (durch Kranken- und Lebensversicherungen oder durch Arbeitgeber) oder mit Stigmatisierung rechnen müssen oder wenn die Gesellschaft subtile Zwänge ausübt, sich entsprechend der genetischen Konstitution "verantwortungsvoll" zu verhalten, um einer drohenden sozialen Diskriminierung zu entgehen.
Der gesellschaftliche Aufbau solcher Diskriminierungs-Risiken, die zu Bezugspunkten des persönlichen "Unsicherheitsmanagements" und der "Technologien des Selbst"
werden, kann mit verhaltenswirksamen Effekten allerdings nur dann rechnen, wenn sich die Individuen der genetischen Information nicht folgenlos entziehen können. In der pränatalen Diagnostik besteht die Möglichkeit dazu nur sehr begrenzt. Die Geburt eines behinderten Kindes ist gerade durch seine "Verhinderbarkeit" enorm stigmatisierend geworden. Im Fall der prädiktiven Diagnostik ist die gegenwärtige Situation etwas anders gelagert. Zwar besteht auch hier ein mehr oder weniger reales Bedrohungspotenzial der sozialen Diskriminierung, aber genau dies ist der vielleicht wesentliche Grund für die ausgeprägte Zurückhaltung der Bevölkerung, sich prädiktiven genetischen Tests oder genetischen Screenings zu unterziehen. Genetisches Wissen ist irreversibel, während die Regelungen im Umgang damit nicht endgültig festgelegt sind und wohl auch auf längere Sicht im Fluss bleiben werden. Niemand kann daher wissen, welche Nachteile die genetische Information in zukünftigen Vertragsbeziehungen mit sich bringen wird. Ganz unabhängig von der aktuellen gesetzlichen Regelung zur Verwertung genetischer Daten durch Dritte und der gegenwärtig geübten Praxis gesellschaftlich relevanter Vertragsparteien ist also allein schon die Möglichkeit der sozialen Diskriminierung genetischer Normabweichungen ein nachvollziehbarer Grund für die mangelnde Akzeptanz prädiktiver Gentests. Das Nicht-Wissen über seine genetische Konstitution wird, sofern es nicht selbst durch versicherungsvertragliche oder sonstige soziale Nachteile sanktioniert wird, daher zu einem ebenso wichtigen Teil des persönlichen "Unsicherheitsmanagements" wie die möglichen Vorteile der persönlichen Nutzung genetischen Wissens.
Den Befürwortern der Gendiagnostik und den Anbietern genetischer Tests wird dieser Zusammenhang zunehmend bewusst. Damit wird aber auch deutlich, dass die soziale Diskriminierung genetischer Normabweichungen dem biotechnischen Fortschritt und der Diffusion biotechnischer Leistungsangebote mindestens ebenso sehr im Wege steht, wie sich die private Versicherungswirtschaft zumindest die Option auf genetisch ausdifferenzierte Vertragsangebote offenhalten will, um die Grundlage ihres Geschäfts zu wahren. Bei allem politischen Willen zur Etablierung einer genetischen Selbstverantwortungsgesellschaft ist nicht zu übersehen, dass die wirkungsvolle Formierung von Biomacht noch durch zahlreiche Interessenkollisionen behindert wird. Und diese Interessenkollisionen bestehen nicht nur zwischen völlig unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, sondern auch innerhalb der gesellschaftlichen Teilsysteme Wirtschaft und Politik und letztlich sogar als innere Zerrissenheit von Personen, deren genetisches Unsicherheitsmanagement keine Grundlage für ein widerspruchsfreies Handeln findet. Denn letztere sehen sich bei genauerer Betrachtung damit konfrontiert, dass sie unter den gegebenen Bedingungen nicht Sicherheit gegen Risiken, nicht Transparenz gegen Ungewissheit, sondern einfach nur Risiken gegen Risiken eintauschen.
Dennoch kann festgehalten werden, dass eine gesellschaftliche Tendenz zur fortschreitenden Kalkülisierung des Körpers besteht - und dass diese Tendenz sowohl mit wirtschaftsliberalistischen Interessen an der Auflösung sozialstaatlicher Verpflichtungen harmoniert, vom schrittweisen Aufbau gesellschaftlicher Anreize und subtiler Zwänge profitiert als auch von einer enorm gesteigerten Produktion an ethischen und rechtlichen Deutungsmustern flankiert wird. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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