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Informationen zur politischen Bildung (Heft 253)

Innenleben der Verbände


Ulrich von Alemann
Inhalt

Einleitung

Innerverbandliche Demokratie

Hauptamtliche und Ehrenamtliche

Innerverbandliche Demokratie

Obwohl den Verbänden - anders als den Parteien - nicht durch das Grundgesetz innere Demokratie auferlegt wird, gibt es doch gute Gründe, das Demokratiegebot auf sie auszudehnen:

  • Der Grundrechtsschutz der Mitglieder verlangt nach innerverbandlicher Demokratie. Die großen und mächtigen Verbände sind aus der privaten gesellschaftlichen Sphäre herausgewachsen. Deshalb müssen die Grundrechte ihrer Mitglieder, besonders die Meinungsfreiheit, gegenüber den Verbandsführungen geschützt werden.
  • Da den großen Verbänden öffentliche Aufgaben übertragen wurden, insbesondere im Bereich der Tarifautonomie den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden, müssen auch die Entscheidungen der Verbandsführungen durch die demokratische Willensbildung ihrer Mitglieder bestimmt werden.
  • Da die Großverbände an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, wenn auch weniger direkt als die Parteien, müssen sie einen demokratischen internen Aufbau der Willensbildung garantieren, da sie insofern mit den Parteien vergleichbar sind.

    Trotz solcher Argumente ist eine verpflichtende Ableitung innerverbandlicher Demokratie aus dem Grundgesetz schwierig. Dennoch ist heute allgemein anerkannt, daß die Verbände nicht undemokratisch aufgebaut sein dürfen. Nach den großen Debatten um eine Demokratisierung der Gesellschaft in den sechziger Jahren ist doch soviel klar: Verbände leben nicht in einem politischen Freiraum. Sie müssen sich an minimale demokratische Spielregeln halten.

    Innerverbandliche Demokratie ist ein Thema seit dem Heraufkommen der modernen Massenorganisationen. Der deutsch-italienische Soziologe Robert Michels hat in seinem berühmten Werk von 1911 "Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie" auch die undemokratischen Tendenzen in den deutschen Gewerkschaften thematisiert. Der Untertitel seines Buches lautete deshalb auch ganz allgemein "Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens". Oligarchie bedeutet die Herrschaft von wenigen als Gegensatz zur Demokratie, der Herrschaft des Volkes.

    Kein Zwang zur Herrschaft weniger

    Michels formulierte das auch heute noch diskutierte "Eherne Gesetz der Oligarchie". Es besagt, daß jede demokratische Organisation sich notwendigerweise in eine Oligarchie, das heißt in eine undemokratische Herrschaft der Wenigen, entwickelt. Als Ursachen für sein sogenanntes "Gesetz", das allerdings nur bestimmte Tendenzen und Gefahren angibt und natürlich kein Gesetz im bindenden juristischen Sinne ist, führte Michels an: die Bürokratisierung der Organisationen, das Wachstum der Aufgaben, die Unmöglichkeit der direkten Selbstregierung von großen Massen, die Notwendigkeit der organisatorischen Taktik und Schlagkraft sowie das Machtstreben der Führungen. Durch dies alles sei eine Tendenz gegen die innververbandliche Demokratie ganz unvermeidlich.

    Obwohl es Beispiele in großen und kleinen Verbänden gibt, die Michels Theorie zu bestätigen scheinen, hat die Forschung doch mittlerweile sein "Gesetz" als zu pauschal zurückgewiesen. Denn es gibt umgekehrt auch immer wieder Tendenzen zu mehr Demokratie in Organisationen bis hin zur Notwendigkeit, die Mitglieder an der demokratischen Mitwirkung zu beteiligen. Wie auch heute in Wirtschaftsunternehmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr zur Beteiligung aufgefordert werden, Teamarbeit und betriebliche Partizipation sich wieder stärker durchsetzen, so spüren viele Organisationen, daß sie ohne Mitverantwortung und Motivation ihrer Mitglieder in Probleme geraten.

    Deshalb müssen Mitglieder von freiwilligen Organisationen immer wieder motiviert werden, aktiv mitzuarbeiten. Sie sind ein kostbares Gut, denn ohne Mitglieder kann die Organisation nicht überleben. Das gilt besonders für solche Organisationen, die fast ausschließlich von ihren Mitgliedsbeiträgen leben. Dazu gehören insbesondere die Tarifparteien, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände, die kaum von staatlichen Subventionen wie viele andere Verbände profitieren. Für die Unternehmer ist das Aufbringen der Beiträge ein geringeres Problem, für die Arbeitnehmer dagegen oft ein großes. Wenn die Mitglieder den Tarifpartnern in nennenswerter Zahl den Rücken kehren, dann ist die Durchsetzungskraft deutlich beeinträchtigt. Der amerikanische Sozialwissenschaftler Albert O. Hirschman hat in einer einflußreichen Theorie die Reaktion von Mitgliedern auf Schwächen ihrer Organisation so beschrieben: Sie haben die Wahl zwischen Abwanderung oder Widerspruch ("exit" oder "voice"). Sie können also entweder ihre Stie erheben und für Veränderungen in ihrer Organisation einsetzen, oder sie können resignieren und durch ihre Abwanderung ihren Unmut bekunden. Weitsichtige Verbandsführungen tun deshalb gut daran, es nicht bis zur Abwanderung der Mitglieder kommen zu lassen.
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    11. März 2010
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