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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 50/2000)

Die politische Rolle des Protestantismus in der Nachkriegszeit


Gerhard Besier
Inhalt

I. Die protestantische Ökumene 1945 bis 1949

II. Kirchliche Neuordnung in Deutschland

III. "Selbstreinigung" und "Entnazifizierung"

IV. Wahrnehmung des Öffentlichkeitsauftrages: Der deutsche Protestantismus und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland

V. Gespaltener Protestantismus in einer geteilten Welt

III. "Selbstreinigung" und "Entnazifizierung"
Über alle konfessionellen Kontroversen hinweg waren sich die kirchenleitenden Persönlichkeiten in ihrem negativen Urteil über die alliierte Säuberungspolitik einig. Weder die kirchliche "Selbstreinigung" noch die "Entnazifizierung" der Bevölkerung schien den leitenden Geistlichen ein tauglicher Weg zu sein. In ihrer Ablehnung der von den Siegermächten geforderten bzw. vorgenommenen Maßnahmen konnten sie sich auf deren Inkompetenz und entsprechende Fehlentscheidungen der ersten Zeit berufen: den nivellierenden Schematismus und moralischen Rigorismus, der alle Schuldeinsicht schon im Ansatz zunichte werden ließ. Vor diesem Hintergrund zogen sich beide großen Kirchen auf einen Rechtspositivismus zurück, der die Bemühungen der Alliierten um eine rechtliche Klärung der Vergangenheit als blanke Siegerjustiz erscheinen ließ.

Die kirchenleitenden Positionen zur Entnazifizierungspolitik verharmlosten eine positive Haltung zum Nationalsozialismus als verzeihlichen, nachvollziehbaren politischen Denkfehler. Zudem konzentrierten sie sich auf die unter der Entnazifizierungspolitik "Leidenden" und übersahen die Opfer des NS-Regimes und deren Wiedergutmachungsansprüche. Mit dieser Haltung kamen sie den Erwartungen ihrer Klientel weitgehend entgegen, die sich laut Umfrage der amerikanischen Militärregierung positiver zur Idee des Nationalsozialismus äußerte als der Bevölkerungsdurchschnitt [20] .

Wie wenig selbstverständlich den Kirchen "die Aburteilung von Straftaten" war, zeigten ihre Vorbehalte gegen die Nürnberger Prozesse [21] . In zahlreichen Fällen setzten sich kirchenleitende Persönlichkeiten in Eingaben für die Verurteilten ein, plädierten für die Herabsetzung des Strafmaßes, forderten eine zweite Instanz oder schrieben Gnadengesuche. Mit zunehmendem Nachdruck suchten die Kirchen das Geschehene auf eine kleine Gruppe von Verbrechern zu fokussieren, deren Faszination eine Mehrheit Gutgläubiger erlegen sei. Im Zusammenhang damit erfolgte das immer eindringlichere Plädoyer zugunsten einer Schlussstrich-Strategie als Ermöglichung eines Neuanfangs unter demokratischen Vorzeichen.
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10. Februar 2012
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