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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 9-10/2009)

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Demokratie


Jens Lucht
Inhalt

Einleitung

Öffentlichkeit als Prinzip der Aufklärung

"Neuer" Strukturwandel der Öffentlichkeit

Leistungsfunktionen von Massenmedien

TV-Angebot

Fernsehnutzung

Erfüllt das öffentlich-rechtliche Fernsehen seine Funktionen?

Ausblick

Einleitung
Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem vierten Rundfunkurteil von 1986 den inhaltlichen Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Demnach werden von ihnen die ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt und ein inhaltlich umfassendes Programmangebot verlangt.[1] Das Bundesverfassungsgericht sah die Wahrnehmung dieser Aufgabe als essentielle Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik Deutschland an. Die Grundsätze dieses Rundfunkurteils gelten in unveränderter Form noch heute. Vor dem Hintergrund der Dualisierung des Rundfunkssystems durch die Einführung des privatenRundfunks und angesichts neuer technologischerEntwicklungen wurde vom Bundesverfassungsgericht im sechsten Rundfunkurteil von 1991 eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgeschrieben.

Zur Person
Jens Lucht
Dr. phil., geb. 1967; Politologe und Medienwissenschaftler, Leiter des Forschungsfeldes Politik am Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) der Universität Zürich, Andreasstr. 15, 8050 Zürich/Schweiz.
E-Mail: jens.lucht@foeg.uzh.ch
Internet: www.foeg.uzh.ch

Dennoch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder umstritten: Es werden ihm zu hohe Kosten, politische Beeinflussbarkeit bis hin zur Abhängigkeit vom politischen System, mangelnde gesellschaftliche Rückbindung, Programmkonvergenz mit den privaten Anbietern und unklare Aufgabendefinition vorgeworfen.[2] Seit einigen Jahren sind auch die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stark in der Diskussion.[3] Meist in Verbindung mit geplanten Gebührenerhöhungen werden in der Öffentlichkeit Stimmen laut, die eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seine "Kernbereiche" oder die Einschränkung der Haushaltshoheit der Rundfunkanstalten fordern. Der vorliegende Beitrag wird daher aus demokratietheoretischer Perspektive der Frage nachgehen, ob sich eine Demokratie wie die Bundesrepublik Deutschland ein teures,[4] öffentlich finanziertes Rundfunksystem leisten muss oder ob dieses vor dem Hintergrund der medientechnischen und -inhaltlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre obsolet geworden ist. Dabei wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen im Mittelpunkt der Untersuchung stehen.
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09. Februar 2012
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Inhalt
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Editorial
Selbstbewusst anders sein - Essay
Integration als Programmauftrag
Die zweite Säule des "dualen Systems": Privater Rundfunk
Das Ende der Rundfunkpolitik
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Demokratie
Die BBC, das Internet und "Public Value"
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