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Informationen zur politischen Bildung (Heft 285)

Charakteristika des politischen Systems


Wolfram Vogel
Inhalt

Einleitung

Aufgaben des Staatspräsidenten

"Doppelköpfige" Exekutive

Rolle des Parlaments

Funktionen des Verfassungsrates

Auf dem Weg in die dezentralisierte Republik

Politische Kultur

Wahlen und Parteien

Einleitung
Die Verfassung der V. Republik vom 4. Oktober 1958 ist eine Reaktion auf die Entwicklungen des Parlamentarismus unter der III. und IV. Republik. Dem Dogma der monarchischen Souveränität setzten die Republikaner nach 1870 das Dogma der Parlamentssouveränität entgegen: Allein das Parlament sollte die Geschicke der Nation bestimmen können. Die Regierung glich eher einem Ausschuss des Parlamentes als einer Exekutive. Sie konnte mit einfacher Mehrheit gestürzt werden. In der Idee, dass der souveräne Wille des Volkes nicht teilbar sei, lag auch der Grund für die Ablehnung von Parteien, die den Volkswillen "spalten" und damit verzerren würden. Es dominierten Einzelinteressen.
Die Folge war ein zersplittertes Parlament ohne Abstimmungsdisziplin und ohne homogene Mehrheit, auf die sich die Regierung zur Umsetzung ihres Programms hätte stützen können. Das in der IV. Republik eingeführte Verhältniswahlrecht verschärfte die Zersplitterung. Am Ende der IV. Republik wurde die Handlungsunfähigkeit der Regierung angesichts der drängenden Probleme - insbesondere der Algerienfrage und des Putsches der Militärführung in Algier - immer offenkundiger. Verfassungskrise und Algerienkrise waren aufs Engste miteinander verknüpft. Die als "Versammlungsregime" denunzierte Regierungsform galt es 1958 ein für alle Mal zu beenden.
Charles de Gaulle und sein erster Premierminister Michel Debré verfolgten 1958 das Ziel, Frankreich regierbar zu machen. Um dies zu erreichen, musste mit der republikanischen Tradition eines allmächtigen Parlamentes gebrochen werden. Im Kern war dies über eine Stärkung der Exekutive und eine Beschränkung der parlamentarischen Kompetenzen herbeizuführen.
Der hierfür verwendete Begriff "rationalisierter Parlamentarismus" meint eine Straffung und Eingrenzung legislativer Befugnisse, eine "vernünftige" Organisation parlamentarischer Arbeit. Die Stärkung der Exekutive hatte dabei zwei Komponenten: Erstens musste die Regierung handlungsfähig gemacht werden, auch und gerade wenn sie keine Mehrheit im Parlament hatte; zweitens erhielt die Regierung in der Person des Staatspräsidenten außerparlamentarischen Rückhalt.

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09. Februar 2012
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