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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 19/2006)

Fußball unterm Hakenkreuz


Nils Havemann
Inhalt

Einleitung

Sport, Politik und Kommerz in der Weimarer Zeit

Der DFB vor der Spaltung

Der DFB als Nutznießer der "Machtergreifung"

Begeisterung für Hitler

Die Ausgrenzung der jüdischen Sportler

Die Auflösung des DFB

Der politische Missbrauch des Fußballs

Der DFB als Nutznießer der "Machtergreifung"
Aus der "Machtergreifung" resultierten für den DFB weitere Vorteile, die dazu beitrugen, dass der DFB seine Krise überwinden konnte. Die formale "Gleichschaltung" des DFB, die sich in der Überführung der Organisation in den 1934 proklamierten Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (DRL) äußerte, ging mit der Einführung des "Führerprinzips" einher. Am 9. Juli 1933 verkündete Linnemann auf dem DFB-Bundestag unmissverständlich seinen alleinigen Führungsanspruch und die Notwendigkeit, sich von den gewohnten Formen der Geschäftsleitung zu lösen: "Wir waren früher ein Verband, der sich auf dem alten Recht gegründet hat und sich liberalistisch aufbaute. Heute haben wir die selbstverständliche Pflicht, von diesem Wege abzugehen und die vom Staat ganz neu gestellte Ordnung, das Prinzip der Führerschaft, zu übernehmen."[12] Mit der Zerstörung des "liberalistischen" Aufbaus der Organisation war die Beseitigung der föderalen Strukturen im deutschen Fußball verbunden. Die sieben Landesverbände, die unter dem Dach des DFB vor 1933 stets großen Wert auf ein hohes Maß an Eigenständigkeit gelegt hatten, wurden 1933/34 nach und nach aufgelöst. An ihre Stelle traten 16 Gaue, deren Grenzverlauf hauptsächlich nach landsmannschaftlichen Kriterien festgelegt wurde. An ihrer Spitze standen die Gaufachwarte, die zwar formal vom Reichssportführer bestätigt, aber vom Reichsfachamtsleiter allein ernannt wurden und daher in der Regel aus den eigenen Reihen stammten.

Insofern befand sich der DFB nach 1933 trotz des Bestrebens der Nationalsozialisten, in alle Bereiche des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens einzudringen, in der Zeit bis zu den Olympischen Spielen von 1936 in einer komfortablen Situation. An dem üblichen Arbeitsablauf beim Verband änderte sich wenig, da der Reichssportführer von Tschammer und Osten den Sportfunktionären in den fachlichen Angelegenheiten zunächst weitgehend freie Hand ließ. Der Fußball stand zwar wie alle anderen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens unter der Kontrolle des NS-Regimes, erhielt jedoch einen derart großen Freiraum bei der Gestaltung seiner Angelegenheiten, dass sich der Eindruck von weitgehender Freiheit aufdrängt, in Wirklichkeit aber lediglich von einer überwachten Selbstständigkeit die Rede sein konnte.
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10. Februar 2012
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