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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 32-33/2006)

Konfliktlagen am Horn von Afrika


Volker Matthies
Inhalt

Einleitung

Somalia: Kein Ende der Gewaltkonflikte?

Somaliland: "Insel des Friedens"?

Äthiopien und Eritrea: "Kalter Frieden"

Vom Krieg zum Frieden?

Äthiopien und Eritrea: "Kalter Frieden"
Der zweijährige, verlustreiche und konventionell als Staatenkrieg mit regulären Armeen geführte äthiopisch-eritreische Krieg von 1998 bis 2000 überraschte die internationale Öffentlichkeit. Denn noch vor wenigen Jahren (bis 1991) waren die Herrschaftseliten beider Länder "Waffenbrüder" im Kampf gegen das Mengistu-Regime in Äthiopien gewesen. Mittlerweile hat die Forschung Einblicke in die komplexen historischen, politisch-diplomatischen, ökonomischen und sozialpsychologischen Ursachen, Hintergründe und Folgen des äthiopisch-eritreischen Krieges gewonnen.[23]

Jahrelange diplomatisch-politische Bemühungen vor allem der USA, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und der Organisation Afrikanischer Einheit führten erst nach schweren militärischen Niederlagen Eritreas im Jahre 2000 endlich zu einer Übereinkunft zur Beendigung der Feindseligkeiten. Kerninhalte des Friedensabkommens von Algier vom Dezember 2000 waren die Einrichtung einer Pufferzone auf eritreischem Gebiet entlang der Grenze mit Äthiopien, der Truppenrückzug beider Länder aus dieser Zone sowie die Delimitierung und Demarkierung der umstrittenen Grenze auf der Basis kolonialer Grenzverträge und internationalen Rechts unter Hinzuziehung von Fachleuten der Vereinten Nationen. Ferner stimmten beide Länder der Etablierung einer VN-Mission zur Friedenssicherung zu, der "United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea" (UNMEE).[24] Deren Präsenz führte nicht zu einer nachhaltigen Entspannung im äthiopisch-eritreischen Konflikt. Allenfalls kam es zu einem Übergang vom "Heißen Krieg zum Kalten Frieden",[25] in dem beide Seiten eine Destabilisierungspolitik und einen Propagandakrieg gegeneinander betrieben und nur wenig kooperativ die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft unterstützten.

Für Eritrea hatte der Krieg gravierende Folgen. Er brachte große materielle Zerstörungen und wirtschaftliche Einbußen sowie immense humanitäre Folgekosten mit sich. Militärisch gesehen hat die faktische Niederlage Eritreas den Nimbus von der Unbesiegbarkeit eritreischer Kämpfer zerstört. Zudem führte sie auch zum Verlust des Unfehlbarkeitsmythos der Regierungspartei und zu wachsender Kritik an deren Führungsspitze, die darauf mit verstärkter Repression reagierte, parteiinterne Dissidenten ausschaltete und vor dem Krieg in Aussicht gestellte Demokratisierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen blockierte. Auch die Menschenrechtslage verschlechterte sich zusehends. Diese Blockade- und Repressionspolitik sowie der hohe Militarisierungs- und Mobilisierungsgrad in der Bevölkerung wurde und wird von der Regierung mit der anhaltenden Bedrohung durch Äthiopien begründet.[26]

Die Terminierung der UNMEE war eng an den Abschluss der Demarkierung der umstrittenen Grenze zwischen Äthiopien und Eritrea gebunden. Die "Eritrea-Ethiopia Boundary Commission" (EEBC) hatte im April des Jahres 2002 den Grenzverlauf "endgültig und bindend" geregelt. Infolge dieses Schiedsspruchs wurde die umstrittene, hart umkämpfte und für beide Seiten symbolisch außerordentlich wichtige Stadt Badme Eritrea zugesprochen. Die eritreische Führung sah sich durch diese Entscheidung gegenüber internen Kritikern des Krieges bestätigt und international aufgewertet. In Äthiopien hingegen, wo es schon zuvor (u.a. von Repräsentanten der an Eritrea grenzenden äthiopischen Nordregion Tigray) erhebliche Widerstände gegen das Algier-Abkommen gegeben hatte, führte der "Verlust" von Badme nun zu einem verstärkten innenpolitischen Druck auf die Regierung, den Schiedsspruch der EEBC nicht anzuerkennen. Unter diesem Druck forderte Äthiopien eine "Korrektur" des Schiedsspruchs, was jedoch von der EEBC und dem Sicherheitsrat der VN entschieden zurückgewiesen wurde. Infolge dieser Haltung Äthiopiens und der entsprechenden Frustration auf Seiten Eritreas kam es durch äthiopische und eritreische Blockaden und Restriktionen zur Behinderung der Arbeit der UNMEE sowie bei der Grenzdemarkierung. Dennoch verlängerte der Sicherheitsrat mehrfach das Mandat der UNMEE (zuletzt Ende Mai mit drastischer Reduzierung des Personals bis zum 30. September 2006), verbunden mit dem Aufruf an beide Streitparteien, konstruktiv sowohl mit der Grenzkommission als auch mit den VN zusammenzuarbeiten, einen politischen Dialog miteinander aufzunehmen, vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen und ihre Beziehungen untereinander wieder zu normalisieren, da ein dauerhafter Friede zwischen beiden Ländern ohne eine vollständige Markierung des Grenzverlaufs nicht zu erreichen sei. So steht weiterhin die Notwendigkeit eines "3-Ds"-Prozesses auf der Tagesordnung: die Deeskalation des Konflikts, die Demarkierung der Grenze und der Dialog zwischen den verfeindeten Ländern.[27] Eine dauerhafte Lösung des Grenzstreits müsste wohl eine ganze Reihe von Problemaspekten umfassen (u.a. Fragen des lokalen Grenzverkehrs, von Wirtschaft und Handel, Fragen der Staatsbürgerschaft, die Aufgabe der wechselseitigen Destabilisierungspolitik) sowie womöglich auch Sondervereinbarungen einschließen (z.B. hinsichtlich einer möglichen Nutzung des eritreischen Rotmeerhafens Assab durch Äthiopien oder bezüglich des Aufbaus einer gemeinsamen Lokalverwaltung unter Respektierung der eritreischen Souveränität).[28]

In dem anhaltenden "Kalten Frieden" zwischen Äthiopien und Eritrea zeigt sich auch die Problematik der bisherigen Bemühungen um eine dauerhafte Friedensstiftung. In der offiziellen Wahrnehmung und Interpretation durch die VN gilt der Konflikt zwischen beiden Ländern als ein "Grenzkonflikt" ("border dispute" als "root cause"). Doch ist die Grenzfrage eher Anlass als tiefere Ursache des Konflikts. Daher sind völkerrechtliche Regelungen zwar unverzichtbar, doch greifen alle Friedensbemühungen, die allein von der Grenzfrage als dem Kern des Konflikts ausgehen, letztendlich zu kurz. Denn offensichtlich geht es beiden Seiten um weiterreichende innen- und außenpolitische Zielsetzungen. Die eritreische Führung will ihr Projekt der Nationenbildung innerhalb gesicherter und anerkannter Grenzen vorantreiben und die mit vielen Opfern erkämpfte staatliche Unabhängigkeit gegenüber Pressionen von Seiten Äthiopiens absichern. Zugleich dient die anti-äthiopische, patriotische Mobilisierung der Bevölkerung auch der internen Machtsicherung des herrschenden Regimes. Äthiopien wiederum strebt eine Rolle als unbestrittene politische, ökonomische und militärische Hegemonialmacht am Horn an. Der Konflikt mit Eritrea kommt auch den innenpolitischen Interessen der Regierung entgegen, die sich durch eine nationale "äthiopisch-patriotische" Profilierung Legitimations- und Machtsicherungsgewinne gegenüber Hardlinern in den eigenen Reihen und der (vor allem amharischen) Opposition erhofft, die in der Eritrea-Frage immer wieder den Vorwurf des "Ausverkaufs nationaler Interessen" erheben.
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10. Februar 2012
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