Deutscher Widerstand 1933-1945
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Widersetzlichkeit und Widerstand von einzelnen: Drei Beispiele


30.4.2003
Julius von Jans Bußtagspredigt 1938, Georg Elsers Attentat 1939 und der Frauenprotest in Berlin gegen eine Judendeportation 1943 zeigen die Möglichkeiten mutigen Auftretens gegen das Unrechtsregime.

Johann Georg Elser: Am 8. November 1939 verübte er im Bürgerbräukeller in München ein Attentat auf Adolf Hitler. Kurz vor Kriegsende, am 9. April 1945, wurde er hingerichtet.Johann Georg Elser: Am 8. November 1939 verübte er im Bürgerbräukeller in München ein Attentat auf Adolf Hitler. Kurz vor Kriegsende, am 9. April 1945, wurde er hingerichtet. (© AP/dapd)

Einleitung



Weder die Mitgliedschaft in einer Organisation oder die Zugehörigkeit zu einer politischen und weltanschaulichen Gruppierung noch die Herkunft oder ausgeprägte politische Überzeugung waren die Voraussetzungen für Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Die Einsicht in staatlicherseits begangenes Unrecht, die Erkenntnis, daß das nationalsozialistische Regime die Grenzen staatlicher Befugnis überschritt, die Empörung über die diskriminierende Behandlung von Minderheiten und Randgruppen (Juden, Sinti und Roma ebenso Homosexuelle und Behinderte, später Zwangsarbeiter fremder Nationalität und Kriegsgefangene) führten ebenso wie Mitleid und Solidarität mit Verfolgten einzelne Menschen zu individueller Auflehnung. Die Formen reichten von der Verweigerung bis zum offenen Protest, von der heimlichen Hilfe für Juden bis zum Attentat auf Hitler.

Das immer perfekter arbeitende System des Terrors zog enge Grenzen für regimegegnerische Aktivitäten. Andererseits gab es, wie die vielen Bekundigungen des Mißfallens gegen den Boykott jüdischer Geschäfte 1933, gegen den Novemberpogrom 1938 oder gar der Protest in der Berliner Rosenstraße 1943 zeigen, Möglichkeiten, Opposition zu leisten, die mindestens die Wirkung hatte, die Machthaber zu beunruhigen. Die nachträgliche Frage ist müßig, was geschehen wäre, wenn mehr Menschen sich zum Protest erhoben hätten.

Mit Zivilcourage, die auch vor hohem Risiko nicht versagte, beschlossen einzelne aus ganz unterschiedlichen Motiven und Anlässen etwas zu unternehmen, um der Diktatur Einhalt zu gebieten oder wenigstens deutlich Protest zu erheben.

Am 1. April 1933, wenige Wochen nach ihrer Machtübernahme hatte die NSDAP die Deutschen zum Boykott gegen jüdische Geschäfte, Ärzte, Anwälte aufgerufen. Vor Läden, Kanzleien und Praxen standen SA-Männer mit der Aufforderung "Kauft nicht bei Juden" und versuchten, Kunden, Patienten, Klienten am Betreten der Geschäfts- und Büroräume zu hindern. Die Aktion war kein Erfolg. Aus vielen Städten wurde berichtet, daß die Bevölkerung die Aufforderung mißachtet habe, ja vielfach wurde ganz demonstrativ bei Juden gekauft, um die Mißbilligung der Aktion auszudrücken.

Julius von Jans: Bußtagspredigt 1938



Je länger die NS-Herrschaft dauerte, desto schwieriger und seltener wurden solche Demonstrationen der Solidarität mit der unterdrückten jüdischen Minderheit und der Bekundung von Opposition gegen das Regime. Die Mehrheit der Deutschen ließ sich einschüchtern, viele äußerten ihre Abneigung nur noch heimlich, die meisten gewöhnten sich an den Unrechtsstaat, seine Diskriminierungen und Untaten.

Aber es gibt auch viele Beispiele von Widerstand einzelner Personen, die ihrem Gewissen folgten und nicht bereit waren, alles hinzunehmen. Drei Fälle öffentlichen Widerstandes. Aus individueller Verantwortung werden im folgenden beschrieben: die Bußtagspredigt eines evangelischen Pfarrers 1938, ein Attentatsversuch 1939 und der Frauenprotest 1943.

In der Nacht des 9. November 1938 hatte die NSDAP einen Pogrom gegen die deutschen Juden inszeniert. Angestachelt vom Reichspropagandaminister Goebbels, der das Attentat des 17jährigen polnischen Juden Herschel Grünspan gegen einen Beamten der deutschen Botschaft in Paris zum Anlaß nahm, überfielen SA-Männer und NSDAP-Funktionäre Synagogen, Geschäfte und Wohnungen von Juden im ganzen Reich. Der Schaden durch Zerstörung, Plünderung und Brandstiftung war beträchtlich. Tausende Juden wurden gedemütigt und mißhandelt, die Zahl der Ermordeten ging in die Hunderte. In den Tagen nach dieser Pogromnacht wurden rund 30000 deutsche Juden in Konzentrationslager gesperrt. Die Politik des NS-Staates gegen die Juden hatte eine neue Stufe erreicht: Der Diskriminierung, Isolierung und Entrechtung folgten jetzt die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzen und die Vertreibung aus Deutschland. Der inszenierte Pogrom vom 9. November 1938 stieß viele Deutsche ab. Selbst wenn sie keine Freunde der Juden waren, empörten sie sich über die Formen der Entrechtung der jüdischen Minderheit in Deutschland.

Julius von Jan, seit 1935 evangelischer Pfarrer im württembergischen Oberlenningen, damals 41 Jahre alt, als Mann der Bekennenden Kirche und Kritiker der regimehörigen "Deutschen Christen", war den Behörden schon unliebsam aufgefallen. Er konnte es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, in stiller Empörung zu verharren. Den Bußtag am 16. November 1938 benutzte er, um seine Gemeinde an Christenpflicht zu erinnern. "In diesen Tagen wurde es mir innerlich klar, daß längeres Schweigen Sünde wäre." Die Predigt war eine eindrucksvolle und in ihrer Deutlichkeit einmalige Demonstration gegen den Antisemitismus und gegen den NS-Staat. Von Jan erinnerte daran, wieviel mutige Männer bereits "in Konzentrationslagern mundtot gemacht" worden seien, nur weil sie die Wahrheit gesagt hätten. Mit Schärfe kritisierte er sodann die Verbrechen, die in der Pogromnacht begangen worden seien und forderte die Deutschen zur Buße auf.

Am Ende des Gottesdienstes verlas er zur Fürbitte eine Liste von Pfarrern, die mit Redeverbot oder Landesverweisung bestraft worden waren und im Schlußgebet bat er, daß Gott "dem Führer und aller Obrigkeit den Geist der Buße schenken möge".

Einige Tage später, am 25. November 1938, wurde von Jan von SA-Leuten vor seinem Pfarrhaus verprügelt, auf das Dach eines Schuppen geworfen, schließlich ins Rathaus gebracht und verhaftet. Bis Februar 1939 blieb er in Kirchheim/Teck inhaftiert, wurde dann nach Stuttgart überführt, geriet im März aus dem Gewahrsam der Justiz in Gestapo-Haft. Am 13. April wurde er entlassen und zwei Tage später aus Württemberg verwiesen. Ab Juli 1939 lebte er in einem evangelischen Freizeitheim in Bayern in der Nähe von Passau.

Vom Sondergericht Stuttgart wurde Julius von Jan aufgrund des "Heimtückegesetzes" am 15. November 1939 zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Ihm wurde dabei zur Last gelegt, er habe "1) öffentlich gehässige, hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leiten- de Persönlichkeiten des Staates und der NSDAP, über ihre Anordnungen und die von ihnen geschaffenen Einrichtungen gemacht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, und in Tateinheit hiermit 2) als Geistlicher in einer Kirche vor mehreren Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand seiner Verkündigung und Erörterung gemacht".

Anfang Juni 1943 wurde der Geistliche zum Kriegsdienst, u. a. an der Ostfront, eingezogen. Im September 1945 kehrte er in sein Pfarramt nach Oberlenningen zurück.