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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 36-37/2009)

Folgen des Zweiten Weltkriegs für Kunst- und Kulturgüter


Hermann Parzinger
Inhalt

Einleitung

"Raubkunst"

Aktion "Entartete Kunst"

"Beutekunst"

Ausblick

Einleitung
Die besonderen Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs für Kunst- und Kulturgüter als Folgen der gezielten staatlichen Raubkunststrategie im nationalsozialistischen Deutschland in der Zeit von 1933 bis 1945 stehen in Zusammenhang mit den Begriffen "NS-Raubkunst", "Entartete Kunst" und "Beutekunst", Themen, die nicht nur Kunsthistoriker und Museumsfachleute, sondern auch die Politik noch Jahrzehnte nach Kriegsende immer wieder neu beschäftigen.

Zur Person
Hermann Parzinger
Dr. phil., Dr. h.c. mult., geb. 1959; Honorarprofessor am Institut für Prähistorische Archäologie der Freien Universität Berlin; Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, von-der-Heydt- Straße 16 - 18, 10785 Berlin.
E-Mail: parzinger@hv.spk-berlin.de

Der Begriff "NS-Raubkunst" steht für den massiven rechtswidrigen Entzug von Privateigentum im Kontext von Diskriminierung, Entrechtung, Verfolgung und letztlich Vernichtung durch das NS-Regime. Der Staat war in diesem Bereich systematisch - unter Ausnutzung seiner gesetzgeberischen Möglichkeiten - gegen seine eigenen Bürgerinnen und Bürger vorgegangen. Bei der "Raubkunst" ist die besondere Qualität des Unrechts signifikant, das insbesondere den jüdischen Eigentümern der Kulturgüter widerfahren ist. Die Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung ist in dieser Dimension einmalig in der Geschichte. In dem Maße, wie sich die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung qualitativ verschärfte, veränderten sich auch die Verfolgungs- und Verlustszenarien, von mehr oder minder erzwungenen Veräußerungen bis zu entschädigungslosen staatlichen Beschlagnahmungen.

Anders sind die Eingriffe und Auswirkungen bei der Aktion "Entartete Kunst" und bei der "Beutekunst" zu betrachten, da in beiden Fällen in erster Linie staatliche Einrichtungen betroffen waren. Bei der Aktion "Entartete Kunst" stand die Kunst selbst im Visier des Staates; sie entsprach nicht den "völkischen" Idealen und wurde deshalb eingezogen oder in erheblichem Umfang vernichtet. Dabei hatte man in erster Linie Kunst aus öffentlichen Sammlungen beschlagnahmt und aus der Öffentlichkeit verbannt. Privateigentum war dann betroffen, wenn es sich als Depositum im Museum befand oder in öffentlichen Auktionen angeboten wurde, ohne Differenzierung nach Eigentümern und deren Herkunft oder Glaube.[1]

Mit dem Begriff "Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter", verkürzt als "Beutekunst" bezeichnet, werden die deutschen Kunst- und Kulturgüter beschrieben, die nach Ende des Krieges insbesondere von der sowjetischen Armee abtransportiert wurden und bis heute nicht zurückgegeben worden sind. Diese Zugriffe nach dem 8. Mai 1945 waren auch eine Reaktion auf die massiven Zerstörungen und Mitnahmen von Kunst- und Kulturgütern durch die Wehrmacht während ihres Angriffskrieges gegen die Sowjetunion. Entsprechende Beutezüge hat es in der Geschichte wiederholt gegeben, beispielhaft sind die Napoleonischen Kunstraubzüge zu nennen,[2] und dennoch erreichte dieses Phänomen in der NS-Zeit eine bisher nicht gekannte Dimension.
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10. Februar 2012
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Kriegsbeginn 1939: Anfang vom Ende des Deutschen Reichs
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