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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 42-43/2009)
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Zukunft der digitalen Bibliothek |

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Jeanette Hofmann
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Vision einer universalen Bibliothek |
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"Das Wissen der Welt organisieren", so lautet das unbescheidene Unternehmensziel von Google. In den ersten Jahren seines Bestehens konzentrierte sich der Betreiber der wichtigsten Suchmaschine im Internet auf die Indexierung von Informationen im World Wide Web. Seit 2002 arbeitet Google an einem neuen Suchdienst, der in ähnlicher Weise den Printbereich erschließen soll: Google Books, vormals Google Print. Seite für Seite lässt Google derzeit Millionen von Büchern abfotografieren, die, nachdem sie mit einer Texterkennungssoftware bearbeitet wurden, in einer Volltext-Datenbank gespeichert werden. Google Books, so hat es einer der Verantwortlichen ausgedrückt, ist Googles Version des Mondflugs, nämlich die Realisierung des schier atemberaubenden Ziels, alle verfügbaren Bücher zu digitalisieren und der Welt zugänglich zu machen: "Imagine sitting at your computer and, in less than a second, searching the full text of every book ever written. (...) Imagine one giant electronic card catalog that makes all the world's books discoverable with just a few keystrokes by anyone, anywhere, anytime."
Google Books ist nicht das erste und schon gar nicht das einzige Vorhaben, das sich der Vision einer universalen, digitalisierten Bibliothek von Alexandria verschrieben hat. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Digitalisierungsinitiativen, zur Konservierung spezieller Sammlungen oder zur Zugänglichmachung gemeinfreier Werke. Warum, so möchte man fragen, engagiert sich ein kommerzielles Unternehmen in diesem Bereich? Ist das Sammeln, Aufbereiten und Zugänglichmachen des gedruckten Wissens nicht ureigene Aufgabe der Bibliotheken? Eindeutig ja, lautet die Antwort vieler Experten, aber den Bibliotheken sind die Hände gebunden, wie die Europäische Kommission (2005) in ihrer Initiative "i2010" zu digitalen Bibliotheken erläutert.
Die traditionelle Dienstleistung der Bibliotheken, das Verleihen von Büchern, die sich im Besitz der Bibliothek selbst befinden, lasse sich nicht ohne Weiteres auf das digitale Zeitalter übertragen. Der Grund dafür ist, dass das Ausleihen digitaler Werke auf die Herstellung und Weitergabe einer Kopie und folglich auf die Vervielfältigung des Werks hinausliefe. Die Anfertigung von Kopien aber behält das Urheberrecht den Rechteinhabern vor - in den meisten Fällen den wirtschaftlichen Verwertern eines Werks, den Verlagen. Für die Digitalisierung ihrer Bestände müssten Bibliotheken folglich die Erlaubnis der Rechteinhaber einholen. Unabhängig davon, ob die Rechteinhaber einer Digitalisierung jeweils zustimmen oder nicht, würde die Ermittlung der Rechteinhaber und die Aushandlung zusätzlicher Nutzungsrechte in vielen Fällen weit höhere Kosten aufwerfen als die eigentliche Digitalisierung und Bereitstellung im Internet.
Die Europäische Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass eine umfassende, über gemeinfreie Literatur hinausreichende Online-Bibliothek nur durch "a substantial change in the copyright legislation, or agreements, on a case by case basis, with the rightholders" ermöglicht werden könnte - eine anerkanntermaßen unrealistische Lösung. Das bedeutet, die Verwirklichung einer universalen digitalen Bibliothek innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens ist zwar technisch machbar, aber praktisch ausgeschlossen. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Leseland DDR
Die DDR verstand sich als Literaturgesellschaft. Hinter der Fassade vom "Leseland" bestimmte die Zensur, was gedruckt wurde und was nicht. |
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