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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 42-43/2009)
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Zukunft der digitalen Bibliothek |

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Jeanette Hofmann
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Niemand weiß, wie viele Bücher es weltweit gibt. WorldCat, der größte internationale Bibliothekskatalog, führte im Jahr 2005 rund 32 Millionen Werke auf. Etwa 20 Prozent davon gelten als gemeinfrei. Der Anteil der im Handel erhältlichen Bücher ist weit geringer und beträgt vermutlich weniger als 10 Prozent. Die verbleibenden rund 70 Prozent aller Titel sind vergriffen und in vielen Fällen "verwaist": Bei den sogenannten Buchwaisen handelt es sich um Werke, die zwar mutmaßlich noch dem Urheberrecht unterliegen, deren Rechteinhaber aber unbekannt sind, sei es, weil die Autorin verschollen oder der Verlag nicht mehr existent ist.
Verwaiste Werke erweisen sich immer dann als Problem, wenn der technische Wandel neue Nutzungsformen eröffnet, die in den ursprünglichen Vereinbarungen zwischen Urheberin und Verwerter nicht vorgesehen waren. Nicht zuletzt aufgrund der Ausdehnung des Urheberrechts auf mittlerweile 70 Jahre nach dem Ableben der Autorin ist der Anteil der Buchwaisen stetig angewachsen. Die British Library schätzt, dass derzeit über 40 Prozent aller urheberrechtlich geschützten Bücher verwaist sind. Das heißt, dass rund ein Drittel aller Werke, die jemals gedruckt wurden, nur noch auf den verstaubten Regalen einzelner Bibliotheken zu finden sind, vermutlich auf immer vergriffen und dem Vergessen anheimgestellt. Die British Library erläutert das Dilemma, das sich daraus für die Bibliotheken ergibt: "Many public sector bodies hold large collections, encompassing the whole breadth of human creativity, with the consequence that clearing rights for such large and varied collections is a particularly acute problem. This is compounded by the fact that such institutions have a remit to give access to their collections - with growing expectations that this should be via the web."
Das Thema der verwaisten Werke hat in den vergangenen Jahren die politische Aufmerksamkeitsschwelle dies- und jenseits des Atlantiks übersprungen. Dem vorausgegangen sind langjährige Kampagnen vor allem in den USA, die auf eine gesetzliche Lösung des Problems dringen. In den USA wurden in den Jahren 2003, 2005 und 2008 unterschiedliche Gesetzesentwürfe eingebracht, die jedoch alle gescheitert sind. In Europa liegt die Verantwortung für verwaiste Werke bei den Nationalstaaten. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten kürzlich aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von "kulturellem Material" zu verbessern und Maßnahmen zur Erleichterung der Digitalisierung von verwaisten und vergriffenen Werken "unter uneingeschränkter Beachtung der Interessen und Rechte der Inhaber der Inhalte" zu ergreifen. Empfehlungen und exemplarische Lösungen hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Sachverständigengruppe vorgelegt. Demnach soll eine Lizenzierungsagentur die Genehmigung für die Digitalisierung verwaister Werke erteilen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine sorgfältige Recherche nach dem Rechteinhaber ergebnislos verlaufen ist. Die Crux solcher Regelungen besteht in der Definition der "sorgfältigen Suche": Je anspruchsvoller die Anforderungen an den Nachweis, desto höher die Transaktionskosten, die durch die Ermittlung der Rechteinhaber anfallen, und desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass vergriffene Texte in nennenswertem Umfang den Waisenstatus erhalten. Die von der Sachverständigengruppe vorgeschlagenen Richtlinien sehen vor, dass die Ermittlung der Rechteinhaber fallweise, das heißt Buch für Buch, erfolgen muss.
Die in Aussicht gestellte Möglichkeit zur Lizenzierung stellt fraglos einen Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation dar, weil sie eine, wenn auch schmale, rechtliche Grundlage für die Digitalisierung verwaister Werke schafft. Die notwendigen Ressourcen für den aufwendigen Nachweis des Waisenstatus werden öffentliche Bibliotheken jedoch vermutlich nur für ausgewählte Werke oder Sammlungen mobilisieren können. Eine Lösung für die breite Masse der vergriffenen Texte und die dahinter aufscheinende Idee einer universalen Bibliothek bietet diese Regelung folglich nicht. Wenn aber eine substanzielle Änderung des Urheberrechts derzeit weder in Europa noch in den USA politisch mehrheitsfähig ist, dann fragt sich, welchen Ausweg Google aus dieser rechtlichen Klemme gefunden hat. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Leseland DDR
Die DDR verstand sich als Literaturgesellschaft. Hinter der Fassade vom "Leseland" bestimmte die Zensur, was gedruckt wurde und was nicht. |
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