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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 42-43/2009)
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Zukunft der digitalen Bibliothek |

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Jeanette Hofmann
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Im Unterschied zu Digitalisierungsinitiativen wie dem Gutenberg Project, der Open Content Alliance oder dem Million Book Project, die sich auf gemeinfreie Werke beschränken, oder Buchhändlern wie Amazon, die Textausschnitte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Rechteinhaber im Internet anzeigen, hat Google einen rechtlich riskanteren Weg gewählt. Googles Volltextdatenbank speist sich aus zwei Quellen: einem Partnerschaftsprogramm mit Verlagen und Autoren (laut Google derzeit etwa 30 000) und dem library project, einer Kooperation mit ausgewählten Bibliotheken (derzeit 42), die meisten davon Universitätsbibliotheken mit großen Sammlungen.
Das Partnerschaftsprogramm autorisiert Google, Teile des Verlagssortiments zu digitalisieren und in variierendem, von den Verlagen selbst festzulegendem Umfang als Suchergebnis öffentlich zugänglich zu machen. Die Kooperation mit den Bibliotheken eröffnet Google dagegen den Zugang zum Schatz der gemeinfreien Texte - und in einigen Fällen darüber hinaus auch zum urheberrechtlich geschützten Werkbestand. Die Mehrzahl der Bibliotheken begrenzt die Zusammenarbeit mit Google auf den Bereich der gemeinfreien Literatur. Spektakuläre Ausnahmen bilden unter anderem die University of Michigan und die Stanford University, die ihre kompletten Sammlungen (7,8 bzw. 8 Millionen Bücher) zur Verfügung stellen.
Die Vereinbarungen zwischen Google und den Bibliotheken sehen vor, dass Google die Kosten für die Digitalisierung übernimmt und den Bibliotheken eine Kopie jedes gescannten Werks überlässt. Die Bibliotheken können ihre Kopien öffentlich zugänglich machen, verpflichten sich aber, diese für andere Suchmaschinen zu sperren. Die Bibliotheken profitieren von der Public-Private Partnership, weil sie im Rahmen ihrer eigenen Mittel nicht in der Lage wären, ihre Bestände in vergleichbarem Umfang zu digitalisieren und im Internet zugänglich zu machen. "Google alone has the wealth to digitize on a massive scale", wie der Direktor der Harvard University Library nicht ohne Bedauern feststellt.
Google hat für die Digitalisierung der umfangreichen Werksammlungen neue Scan-Verfahren entwickelt, die das Unternehmen in den Rang eines Pioniers der industriellen Massendigitalisierung heben. Sie ermöglichen die digitale Erschließung von Druckwerken (access digitization), den technisch (und finanziell!) anspruchsvolleren Anforderungen einer Textkonservierung genügen sie jedoch nicht. Googles erklärtes Ziel ist es, innerhalb von zehn Jahren etwa 17 Millionen Bücher zu digitalisieren. Die Zehn-Millionen-Schwelle wurde im Sommer 2009 erreicht.
Von diesen zehn Millionen Titeln gelten laut David Drummond, Googles Chef-Syndikus, zwei Millionen als gemeinfrei; zwei weitere Millionen stammen aus dem Partnerschaftsprogramm mit Verlagen, sind also urheberrechtlich geschützt und im Handel erhältlich. Die verbleibenden sechs Millionen sind urheberrechtlich geschützt, aber vergriffen oder verwaist. Es sind diese sechs Millionen Bücher, die einzeln, für sich genommen, überwiegend wertlos sein mögen, aber als elektronische Datenbank ein immenses wirtschaftliches, kulturelles und wissenschaftliches Potenzial darstellen. Ungeachtet ihres rechtlichen Status hat Google diese Werke unterschiedslos eingescannt, ohne die Genehmigung der Rechteinhaber einzuholen. Allerdings differenziert Google im Hinblick auf die Zugangsbedingungen der digitalen Kopien: Gemeinfreie Werke zeigt die Suchmaschine vollständig an; sie können heruntergeladen und als PDF-Datei ausgedruckt werden. Lieferbare Bücher sind, sofern die Rechteinhaber nicht widersprechen, entweder in dem von den Verlagen selbst bestimmten Umfang zugänglich oder - wie im Falle vergriffener und verwaister Werke - als snippets. Bei diesen "Textschnipseln" handelt es sich um 20 Worte vor und nach dem Suchbegriff.
Google beruft sich bei der Buchsuche auf fair use, eine Klausel des amerikanischen Copyrights, die, vergleichbar den Schrankenregelungen im deutschen Urheberrecht, unter bestimmten Bedingungen eine vergütungs- und genehmigungsfreie Widergabe von Auszügen eines geschützten Werks zulässt. Aus Googles Sicht unterscheidet sich die Buchsuche nicht von der Indizierung urheberrechtlich geschützter Websites: "We really analogized book search to Web search, and we rely on fair use every day on Web search. (...) Web sites that we crawl are copyrighted. People expect their Web sites to be found, and Google searches find them. So, by scanning books, we give books the chance to be found, too." Ist das Digitalisieren von Websites und von Büchern rechtlich besehen der gleiche Vorgang? Zwei amerikanische Autoren- und Verlegerverbände waren nicht dieser Auffassung und reichten im Herbst 2005 eine Sammelklage gegen Google ein. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Leseland DDR
Die DDR verstand sich als Literaturgesellschaft. Hinter der Fassade vom "Leseland" bestimmte die Zensur, was gedruckt wurde und was nicht. |
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