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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 42-43/2009)
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Zukunft der digitalen Bibliothek |

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Jeanette Hofmann
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Drei Jahre später, im Herbst 2008, traten die Kontrahenten mit einem außergerichtlichen Vergleich an die Öffentlichkeit, der zuvor im Stillen ausgehandelt worden war. Während in Washington und Brüssel gesetzliche Lösungen für das Problem der verwaisten Werke eruiert wurden, konzipierten die Anwälte im Namen ihrer Klienten ein Geschäftsmodell, das darauf zielt, nicht nur den blockierten Zugang zu vergriffenen und verwaisten Druckwerken frei zu räumen, sondern diesen zugleich in vielfältiger Form wirtschaftlich zu verwerten. Ein umfangreiches Lizenzierungssystem sollte die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Google - und zwar nur Google - die in den Bibliotheken lagernden vergriffenen und verwaisten Schätze teils kostenfrei, teils kostenpflichtig online zugänglich machen kann. Mit dem außergerichtlichen Vergleich haben sich die Streitparteien das Ringen um die nach wie vor kontroverse, für die Organisation digitaler Wissensinhalte jedoch hoch relevante Frage erspart, ob das Digitalisieren und Indizieren von Büchern mit dem Urheberrecht vereinbar ist oder nicht. Das nun stattdessen ausgehandelte Arrangement liegt dem US-Justizministerium zur Prüfung vor und bedarf der Zustimmung eines Bundesgerichts. Eine Entscheidung wurde für Oktober 2009 erwartet.
Die Vereinbarungen sehen vor, dass amerikanische Google-Nutzer künftig kostenfreien Zugriff auf immerhin 20 Prozent des Inhalts vergriffener Bücher erhalten. Den Zugang zum gesamten Inhalt vergriffener Bücher (Download und Ausdruck sind in der Regel nicht vorgesehen) können die Nutzer kaufen - zu Preisen, welche die Rechteinhaber festlegen, aber um 14 US-Dollar oder darunter liegen sollen; das ist etwa die Hälfte dessen, was Verlage zurzeit für einzelne Zeitschriftenartikel fordern. Der Vergleich etabliert folglich einen neuen Typ des Buchhandels, dessen Hauptgeschäft in der Zugänglichmachung vergriffener Literatur bestehen wird. Angeboten werden Lizenzen für einzelne Bücher sowie institutionelle Abonnements einer Subskriptionsdatenbank für Universitäten und andere Organisationen. Weiterhin würde Google in allen öffentlichen amerikanischen Bibliotheken einen Terminal mit freiem Zugang zur Bücherdatenbank einrichten. Gemeinfreie Bücher bleiben wie bisher offen zugänglich und können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Als Entschädigung für die Digitalisierung ihrer Bücher bietet Google den Rechteinhabern vergriffener Werke eine Zahlung von mindestens 60 US-Dollar pro Monographie an. Es wird jedoch offenbar damit gerechnet, dass nur eine Minderheit von dieser Regelung Gebrauch machen wird und das Gros der Bücher dauerhaft als verwaist einzustufen ist. Die durch den elektronischen Buchhandel erzielten Einnahmen beabsichtigen Google und die Rechteinhaber untereinander aufzuteilen, wobei die Rechteinhaber einen Anteil von knapp zwei Dritteln erhalten - für Werke wohlgemerkt, die sie ganz überwiegend nicht selbst verfasst bzw. verlegt haben und für die sie keine Urheberrechte besitzen.
Ein zentraler Baustein des Verwertungsregimes besteht in der Errichtung einer neuen, zunächst von Google finanzierten Verwertungsgesellschaft, der Book Rights Registry, welche die Ansprüche aller Rechteinhaber und Autoren gegenüber Google vertreten und die Lizenzeinnahmen verteilten wird. Der Logik der Sammelklage folgend, wird die Book Rights Registry also auch die Rechte - und Einnahmen - der verschollenen Autoren und Verleger verwalten. Das Lizenzierungssystem beruht auf einer Opt-out-Klausel, die ein generelles Einverständnis der Rechteinhaber mit der Digitalisierung und Vermarktung ihrer Bücher unterstellt. Die Regelung bürdet folglich denen, die nicht einverstanden sind, die Last des Widerspruchs auf.
Google, Verleger und Autoren reagieren auf die Unbeweglichkeit des Urheberrechts also in Form einer privatrechtlichen Regelung. Mit Hilfe einer Pauschallizenz, die zwei Verbände im Namen aller Rechteinhaber ausgehandelt haben, soll Google das Recht der Digitalisierung und Vermarktung aller verwaisten Werke erhalten. Das vorgesehene Lizenzmodell greift in die verbrieften Rechte aller Urheber und Verwerter ein, begünstigt jedoch allein die Rechteinhaber, die sich ausdrücklich zur Teilnahme an dem Verwertungssystem entschließen. Es liegt auf der Hand, dass sich die Schöpfer dieses Arrangements Vorteile von seiner Realisierung versprechen, aber wie steht es um das öffentliche Interesse? Wäre dem Allgemeinwohl mit Google Books gedient? |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Leseland DDR
Die DDR verstand sich als Literaturgesellschaft. Hinter der Fassade vom "Leseland" bestimmte die Zensur, was gedruckt wurde und was nicht. |
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