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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 42-43/2009)
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Zukunft der digitalen Bibliothek |

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Jeanette Hofmann
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Bei näherer Betrachtung entpuppt sich Google Books als Projekt zur Digitalisierung und kommerziellen Erschließung vergriffener Werke. Der außergerichtliche Vergleich enthält eine Lizenz zur Hebung des in den Archiven der Informationsgesellschaft ruhenden Schatzes - insgesamt rund 70 Prozent aller jemals gedruckten Bücher.
Wie James Grimmelmann feststellt, kann die Tragweite des außergerichtlichen Vergleichs kaum überschätzt werden: "The scale of Google's plans boggles the mind." Faktisch am Parlament vorbei handeln private Akteure ein neues Verwertungsregime für Informationsgüter aus, das in der Konsequenz auf ein Umschreiben des Urheberrechts hinausläuft. Google bewegt sich damit in einem Trend, den man als "Pluralisierung des Rechts" bezeichnen kann. Demnach formieren sich zivilgesellschaftliche "Rechtsschöpfungskräfte", die auf den wachsenden gesellschaftlichen Normenbedarf Gruppen und Sektoren reagieren, der von national- und zwischenstaatlichen Institutionen nicht gedeckt wird. Wird das Urheberrecht als "Nervengerüst des Informationszeitalters" also aus seiner zentralen Stellung in der Regelung informationeller Handlungsrechte verdrängt oder von privaten Arrangements überlagert, wie manche meinen? Neue Formen der Wissensorganisation wie die Creative-Commons-Lizenz, das Open-Source-Modell in der Softwareentwicklung oder an Open Access orientierte Publikationsformen in der Wissenschaft sprechen für diese These.
Das Verwertungsmodell von Google Books trägt unübersehbar die Handschrift eines privatwirtschaftlichen Arrangements, das dem Gemeinwohl in der Wissensorganisation erst in zweiter Linie verpflichtet ist. Das traditionelle Organisationsmodell öffentlicher Bibliotheken beruht auf der kostenlosen Bereitstellung von Wissen für alle. Texte können größtenteils ausgeliehen, vollständig gelesen und sogar kopiert werden. Google Books steht stattdessen für einen Mischtyp aus kostenlosem und kommerziellem Zugang zu Wissen, der durch ein komplexes und restriktives Rechteverwaltungssystem abgestützt wird. Der monopolförmige, datenschutzrechtlich problematische Zugang zur Bücherdatenbank, unzuverlässige Metadaten und intransparente Suchalgorithmen lassen erahnen, wie groß der Regulierungsbedarf sein wird, den privatwirtschaftliches Engagement in der digitalen Erschließung von Literatur aufwirft.
Bei aller Kritik an der Ausführung ist Googles Digitalisierungsprojekt dennoch als Fortschritt zu bewerten, weil es nicht nur Bewegung in eine festgefahrene Rechtslage bringt, sondern im Unterschied zum Grundsatz des "erst fragen, dann nutzen" auch eine praktikable Lösung für das Problem der verwaisten Werke in Aussicht stellt. Gleichwohl ist es gut, dass das amerikanische Justizministerium dem vorliegenden Modell im September 2009 die Zustimmung versagt hat und dem zuständigen Gericht empfahl, die beteiligten Akteure zur Nachverhandlung aufzufordern. Bessere Lösungen als Googles Mondflug sind allemal möglich. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Leseland DDR
Die DDR verstand sich als Literaturgesellschaft. Hinter der Fassade vom "Leseland" bestimmte die Zensur, was gedruckt wurde und was nicht. |
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