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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 13/2009)

Der Kaukasus zwischen Minderheiten- und Machtpolitik


Maximilian Opitz
Inhalt

Einleitung

Konfliktlandschaft Kaukasus

Fragen des Selbstbestimmungsrechts

Fragen der Sicherheits- und der Energiepolitik

Divergierende Konfliktmotive

Fragen der Verantwortung

Primäre Schutzzuständigkeit

Sekundäre Schutzzuständigkeit

Tertiäre Schutzzuständigkeit

Fragen des Selbstbestimmungsrechts
Ungelöste Fragen zum Selbstbestimmungsrecht der Völker durchziehen als Konfliktlinien zwischen den Wohnsitzstaaten der Minderheiten/Völker und den Sezessionsgebieten den Nord- wie Südkaukasus. Die aus dem Selbstbestimmungsrecht abgeleiteten Sezessionsforderungen zielen direkt auf die territoriale Integrität der Wohnsitzstaaten, die diese aus dem Souveränitätsprinzip ableiten. Dieser ungelöste Konflikt zweier völkerrechtlicher Prinzipien - das dynamische Selbstbestimmungsrecht der Völker gegen das statische Souveränitätsprinzip der Staaten - eskalierte in den 1990er Jahren in der Kaukasusregion gleich mehrfach. Den nach Unabhängigkeit strebenden Parteien blieb ein entscheidender Erfolg jedoch verwehrt. Sie blieben de jure Bestandteil der jeweiligen Wohnsitzstaaten, auch wenn sie in vielen Fällen eine gewisse Form der Unabhängigkeit von der Staatsgewalt und somit eine de facto-Staatlichkeit erlangen konnten. Seither versuchen die Konfliktparteien ungeachtet der in den 1990er Jahren geschlossenen Waffenstillstände neben politischen auch weiterhin mit gewaltsamen Mitteln ihre entgegengesetzten Ziele durchzusetzen.

Konfliktregelung statt Konflikteskalation verspricht das politische Instrument des Minderheitenschutzes. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Minderheitenschutz stehen in einem engen Verhältnis zueinander. Beide Konzepte dienen der Herstellung von Freiheit vor Fremdherrschaft. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Reichweite. Während das sogenannte "äußere Selbstbestimmungsrecht" - unter sehr engen Voraussetzungen - nur "Völkern" zukommt und das Recht auf Sezession einschließt, beschränkt sich der Schutz der "Minderheiten" auf politische Lösungen, welche die Staatsgrenzen unberührt lassen. Die weitreichendsten Instrumente des Minderheitenschutzes sind Autonomieformen, etwa die Territorial- oder die Personalautonomie. Ein effektiver Minderheitenschutz hat damit das Potential, einen Ausgleich zwischen den Zielen beider Parteien - Abwehr von Fremdherrschaft und Wahrung der territorialen Integrität - herzustellen. Sollen Präzedenzfälle vermieden werden, die das Entstehen kaum überlebensfähiger Mikrostaaten befördern, ist der Minderheitenschutz damit die beste Option politischer Konfliktlösung.

Zwingende Voraussetzung für eine solche Lösung ist das Vertrauen in die Politik. Dieses herzustellen stellt beim Minderheitenschutz eine hohe Hürde dar: Erstens gilt es das Misstrauen der Staaten zu beheben, dass die Minderheiten die Autonomie nicht dazu missbrauchen, um doch noch eine Sezession herbeizuführen; und zweitens das Misstrauen der Minderheiten abzubauen, dass die Staatsregierung echte Autonomie gewährt, die einen eigenen Staat als Garant für die Freiheit unnötig macht. Scheitern politische Lösungen am gegenseitigen Misstrauen, weiten sich die meisten Minderheitenkonflikte tatsächlich zu Sezessionskonflikten aus. Diese Entwicklung war auch auf dem Kaukasus zu beobachten. Zwar gelang es Georgien 2004 mit einem Autonomiestatut die Schwarzmeerprovinz Adscharien wieder näher an Tbilissi (Tiflis) zu binden. Das äußerst restriktive Autonomiestatut, das weiterhin viele Kompetenzen bei der georgischen Zentralregierung beließ, rief aber nicht nur die Kritik der Venedig-Kommission des Europarats[1] hervor, sondern zerstörte auch Vertrauen in eine solche politische Lösung. Sämtliche weiteren Autonomieangebote wurden von den abtrünnigen Gebieten seither zurückgewiesen. Obwohl hierfür verschiedene Gründe ursächlich sind, die auf beiden Seiten liegen, spielt das durch die aggressive Kriegsrhetorik Georgiens und den Augustkrieg noch verstärkte Misstrauen dabei eine große Rolle.

Dieses Misstrauen zu überwinden, wäre ein wichtiger Schritt zu einer dauerhaften Konfliktlösung. Die Staatengemeinschaft kann dazu beitragen in Form von Vermittlung bei der Aushandlung der Autonomiestatute, bei deren Überwachung und beim Aufbau von Vertrauen. Doch das dringend benötigte internationale Engagement wird ebenfalls durch Misstrauen erschwert, denn die Konfliktparteien trauen auch den externen Akteuren nicht, die aus ihrer Sicht eigene Interessen verfolgen bzw. zugunsten des Gegners agieren. Dies weist auf die beiden anderen Konfliktgegenstände hin, die hier nur gestreift werden können.
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10. Februar 2012
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Kaukasus
Editorial
Die Georgienkrise als weltpolitisches Thema
Der weite Weg zur "Zivilgesellschaft"
Schwelende Konflikte in der Kaukasus-Region
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Immer öfter erreichen uns Nachrichten aus dem Kaukasus. Dennoch ist das Wissen über die ethnischen Konflikte, Unabhängigkeits-
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