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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 13/2009)
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Der Kaukasus zwischen Minderheiten- und Machtpolitik |

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Maximilian Opitz
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Eine Instrumentalisierung der innenpolitischen Sezessionskonflikte, um außenpolitische Ziele zu erreichen, wird nicht nur Russland vorgeworfen, sondern auch Georgien und den externen Akteuren. Da jedoch befürchtet wird, dass Russland diese Politik auch in anderen Regionen wiederholen könnte, soll hier nur auf das russische Vorgehen eingegangen werden. Russland bediente sich harter und weicher Instrumente zur Beeinflussung der ethnischen Konflikte - wovon hier nur einige genannt werden können - und ging dazu auf verschiedenen Ebenen vor. Zunächst sicherte es sich seinen unmittelbaren Einfluss im Krisengebiet, indem es die separatistischen Gebiete auf vielfältige Weise aktiv unterstützte. Durch die Ausgabe russischer Pässe vergrößerte es die russischen Minderheiten, die in den Genuss verschiedener Vergünstigungen kamen. Wichtige Posten in Abchasien und Südossetien wurden mit russischen Gewährsleuten besetzt. Im März 2008 hob Russland einseitig das Embargo gegen die beiden abtrünnigen Gebiete auf, das 1996 von der GUS verhängt worden war. Militärisch trat Russland als Sicherheitsgarant auf. Diese politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und militärische Verflechtung fand ihren (vorläufigen) Höhepunkt in der Anerkennung beider Gebiete als Staaten durch Russland. Mit beiden "Staaten" hat Russland seitdem militärische Beistandspakte geschlossen.
Dies wirft Fragen auf: Warum können zwei Prinzipien des Menschenrechtsschutzes - das Selbstbestimmungsrecht und der Minderheitenschutz - von einem Staat derart für dessen Machtpolitik vereinnahmt werden, ohne dass dieser von der Staatengemeinschaft daran gehindert wird? Sind die Akteure ihrer Verantwortung für den Minderheitenschutz in geeigneter Weise nachgekommen oder tragen sie durch ein mögliches Fehlverhalten im Minderheitenschutz eine Mitverantwortung für die Eskalation der Konflikte? Antworten hierauf haben die Entwicklungen im internationalen Minderheitenschutz zu berücksichtigen. Dabei wird zwischen der primären und der sekundären Schutzverantwortung unterschieden. Primär liegt der Schutz der Minderheiten stets in der Verantwortung des Wohnsitzstaates und der Minderheiten, erst sekundär liegt er in der Verantwortung des Mutterstaates und - wie es hier bezeichnet wird - erst tertiär in der Verantwortung der Staatengemeinschaft (vgl. Abbildung der PDF-Version). |
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10. Februar 2012
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Informationen zur politischen Bildung - aktuell |
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Kaukasus-Region
Immer öfter erreichen uns Nachrichten aus dem Kaukasus. Dennoch ist das Wissen über die ethnischen Konflikte, Unabhängigkeits- bestrebungen und Bürgerkriege der Region gering. Das Heft bringt uns Kaukasien näher. |
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