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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 13/2009)
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Der Kaukasus zwischen Minderheiten- und Machtpolitik |

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Maximilian Opitz
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Primäre Schutzzuständigkeit |
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Die primäre Schutzzuständigkeit, die sich aus dem Grundsatz der staatlichen Souveränität ergibt, ist in verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen und politischen Dokumenten geregelt. Besondere Erwähnung verdienen in Europa das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (RÜ) und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SC). Beides sind völkerrechtliche Verträge des Europarats, die Minderheitenrechte benennen und über einen Monitoring-Mechanismus verfügen. Während Georgien die Sprachencharta bisher nicht unterzeichnet hat, ist das Rahmenübereinkommen im April 2006 in Georgien in Kraft getreten. Diese Entwicklungen, vor allem aber auch die von Misstrauen geprägte georgische Autonomiepolitik haben letztlich jedoch zu keiner einvernehmlichen Konfliktlösung geführt. Georgien hätte seine primäre Schutzverantwortung für die auf seinem Gebiet siedelnden Minderheiten und Völker glaubwürdiger herausstellen müssen.
Aber wie verhält es sich mit den Minderheiten? Diese tragen ebenfalls primäre Verantwortung für die Konfliktlösung. Zwar gibt es keine völkerrechtlich verankerte "Loyalitätspflicht", dennoch wird in Artikel 20 des Rahmenübereinkommens festgehalten, dass die Angehörigen nationaler Minderheiten "die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und die Rechte anderer, insbesondere diejenigen von Angehörigen der Mehrheit oder anderer nationaler Minderheiten, zu achten" haben. Auch der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten (engl. HCNM) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) weist auf die Verantwortung der Minderheiten hin, "to participate in cultural, social and economic life and in public affairs, thus integrating into the wider national society." Statt nach Integration drängen Abchasien und Südossetien jedoch nach Sezession. Es kam zu Flucht und Vertreibung von ethnischen Georgiern aus beiden Gebieten. Da der Handlungsspielraum der georgischen Regierung in diesen Gebieten jedoch äußerst beschränkt ist, sind Abchasien und Südossetien diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen. Es ist jedoch fraglich, ob sämtliche Eliten in den Sezessionsgebieten Interesse an einer Konfliktlösung haben. Zum einen lassen die engen Verbindungen nach Moskau daran Zweifel aufkommen, zum anderen bietet die "Nichtstaatlichkeit" ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Bereicherung. Auch wurden mitunter diverse Vermittlungsangebote seitens Dritter abgelehnt. |
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10. Februar 2012
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Kaukasus-Region
Immer öfter erreichen uns Nachrichten aus dem Kaukasus. Dennoch ist das Wissen über die ethnischen Konflikte, Unabhängigkeits- bestrebungen und Bürgerkriege der Region gering. Das Heft bringt uns Kaukasien näher. |
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