|
|
 |

 |

Informationen zur politischen Bildung (Heft 271)
 |
 |
 |
 |
 |
Türkische Minderheit in Deutschland |

 |
 |
Angelika Königseder und Birgit Schulze
|
 |
|

Staatsangehörigkeitsrecht |
   |
 |
 |
 |
 |
 |
Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert den Zuwanderern zwar den Alltag in Deutschland, ändert jedoch nichts an der Voreingenommenheit vieler Deutscher. Diese ist ein Ergebnis der langjährigen Verweigerung, Deutschland politisch als das zu akzeptieren, was es in der Praxis längst ist: ein Einwanderungsland. Bis heute ist das Abstammungsprinzip bei der Einordnung von in Deutschland lebenden Menschen als In- bzw. Ausländer vorherrschend. Das andersartige Aussehen macht jemanden zum "Fremden", daran ändert auch die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft wenig. Das hängt damit zusammen, dass die Definition des "Fremden" das Konstrukt der Beobachtenden ist. Als "fremd" wird definiert, wer in der eigenen Wahrnehmung "anders", unbekannt oder unvertraut wirkt. Der Begriff des "Fremden" trifft somit nicht nur auf Ausländer aus staatsbürgerlicher Sicht zu, sondern auch auf Menschen mit anderen Lebensformen, Traditionen, Gewohnheiten und anderem Aussehen.
Fremdheit ist folglich keine objektive Eigenschaft, sondern das Ergebnis eines Zuschreibungsprozesses. Im Alltag erfahren dies etwa deutsch-türkische Kinder, die zu Beginn der Ferien - keineswegs unfreundlich - gefragt werden: "Fährst du in den Ferien wieder nach Hause?" Der Fragesteller ist verdutzt, wenn das Kind gleichermaßen verwundert antwortet: "Nein, ich besuche nur meine Oma." Offenbar hat er nicht verstanden, dass das Kind in Deutschland geboren wurde und dies als "Zuhause" betrachtet.
Auch der Fall eines 16-jährigen in Köln geborenen Türken, der auf zahllose Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz als Industriekaufmann nur Ablehnungen erhielt, ist symptomatisch: "Wenn die meinen türkischen Namen gelesen oder meine dunklen Haare gesehen haben, war bisher immer Feierabend", erzählt er mit rheinischem Akzent. Von einem deutschen Pass erhofft er sich zumindest beim Arbeitsamt eine Verbesserung, dass er die alten Vorurteile beseitigen wird, glaubt er nicht.
2003 ließen sich 56.244 der in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken einbürgern. Damit stammten 41,8 Prozent aller neu Eingebürgerten aus der Türkei, womit die Einbürgerungsquote bei der türkischen Minderheit deutlich höher liegt als deren Anteil an der ausländischen Gesamtbevölkerung in Deutschland, der 2002 etwa 26 Prozent betrug. Die Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit, die mit Annahme der deutschen abgegeben werden musste, war bis 2000 gängige Rechtspraxis und wurde geduldet, wenn die betreffende Person einen festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Nach dem Staatsbürgerschaftsrecht von 2000 ist eine doppelte Staatsbürgerschaft für Türkinnen und Türken jedoch nicht mehr zulässig. Wegen Änderung der Rechtslage drohte 55.000 Türkinnen und Türken der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft.
Zum 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Neben der Reduzierung der Aufenthaltstitel sind vor allem die Regelungen zur Integration bedeutsam. Neu eingewanderte Migrantinnen und Migranten sind demnach verpflichtet, Integrationskurse zu absolvieren, in denen die deutsche Sprache, Alltagswissen, Kultur und Geschichte, Kenntnisse über das demokratische Staatswesen sowie die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermittelt werden sollen. Für Migrantinnen und Migranten, die schon länger in Deutschland leben und über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verfügen, besteht keine Teilnahmepflicht. Den Gemeinden obliegt es, für diese Zielgruppe Angebote anzubieten oder freie Plätze zur Verfügung zu stellen. Bei erfolgreicher Absolvierung des Integrationskurses kann die deutsche Staatsbürgerschaft bereits ein Jahr früher angenommen werden.
|

 |
Quellentext
 |
 |
 |
 |
Das Staatsbürgerschaftsrecht seit 2000 - wesentliche Neuerungen Vor dem Jahr 2000 galt in Deutschland das Abstammungsprinzip, nur Kinder von Deutschen wurden automatisch Deutsche. Seit dem Jahr 2000 gilt: Deutscher ist automatisch, wer in Deutschland geboren ist - egal, welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil bereits acht Jahre in Deutschland lebt. Bis zum 23. Lebensjahr können Kinder zwei Pässe besitzen - danach müssen sie sich entscheiden. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss seinen ausländischen Pass abgeben.
In Deutschland lebende Ausländer haben Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie
- mindestens acht Jahre über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen,
- für ihren Lebensunterhalt aufkommen können,
- nicht strafrechtlich verurteilt wurden,
- eine Niederlassungsberechtigung besitzen,
- sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen,
- Integrationskurse absolviert haben, die deutsche Sprache beherrschen und
- ihre derzeitige Staatsangehörigkeit ablegen.
Eine Mehrstaatlichkeit ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Birgit Schulze
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
 |
10. Februar 2012
 |
 |
 |
Thema im Unterricht/Extra |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Gesellschaft für Einsteiger
Ob Alter, Religion, Herkunft oder Beruf: Es gibt viele Merkmale, in denen sich die Menschen einer Gesellschaft unterscheiden. Doch wie bestimmen sie unsere individuelle Entwicklung und unser Zusammenleben? Die 20 farbigen Arbeitsblätter nähern sich auf einer sehr persönlichen Ebene den Grundlagen der Soziologie. |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|