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Keineswegs alle Bewohner Athens waren Bürger und damit frei und gleich im Vollbesitz politischer Rechte. Von den 60000 Männern unter den 200000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren nur etwa 30000 Vollbürger. Frauen, Metöken und Sklaven besaßen keine Bürgerrechte und waren nicht befugt, an der Polisdemokratie teilzuhaben.
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Unveräußerliche Menschenrechte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit oder das Recht einer Opposition oder Minderheit gegen die Mehrheitsherrschaft der Demokratie, kannte die Antike nicht. Gleichheit vor dem Gesetz (isonomia), wie die Athener sie verstanden, kann deshalb nicht in eins gesetzt werden mit der Gleichheit an individuellen, vor allem an die Person gebundenen Rechten. Der Einzelne definierte sich durch seine Mitgliedschaft in der athenischen Polis, hier und nur hier war er frei und gleich. Seine politische Freiheit drückte sich im Rederecht (isegoria) in der Volksversammlung und in der gleichen Zugangschance zu Ämtern aus.
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Wo in der Polis die formale Gleichheit galt, da herrschte im oikos, im Bereich des Wirtschaftens, des Sozialen, des privaten Haushaltes, die Ungleichheit. In der Familie, im privaten Haushalt gab es Hierarchien, der Mann war der "Despot". Das Soziale und Ökonomische gehörte nicht zu den Themen der Volksversammlung, Wirtschaftspolitik oder eine Politik, die sich dem Ausgleich sozialer und ökonomischer Unterschiede im Zeichen sozialer Gerechtigkeit verschrieben hätte, gab es in der Demokratie Athens nicht. Zwischen oikos und polis bestand eine strikte Trennung.
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Durchsetzung und Entfaltung der athenischen Demokratie beruhten auf Bedingungen, die nicht ohne weiteres auf andere Demokratien übertragbar sind. Die Seekriege beförderten den Einschluss der Ruderer und Besitzlosen in die Bürgerschaft und machten damit die Polisdemokratie erst zu einer Herrschaft freier und gleicher Bürger. Das Seereich, der Attisch-Delische Seebund, brachte auch Tribute und Zahlungen, ermöglichte weiträumigen Warenaustausch und sicherte so die enormen finanziellen Aufwendungen Athens. Die Demokratie, die Diäten für die Bürger, die Wohltätigkeit, der Kultus und das Theater verursachten erhebliche Kosten. Dies wurde zum Teil durch die so genannten Liturgien, durch die Umlage der Finanzierung auf vermögende Bürger, aufgebracht. Bis zum Ende des 5. Jahrhunderts half aber eben auch das Imperium, die Demokratie zu finanzieren.
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Die direkte Demokratie Athens mit ihrem hohen Grad an Bürgerbeteiligung und der herausragenden Stellung und Bedeutung der Bürgerschaft war ein politisches Gemeinwesen auf kleinem Raum. Athen war zwar die größte Polis in Griechenland, die Bürgerschaft betrug aber unter Perikles kaum mehr als 35000 und unter Demosthenes (384-322 v. Chr.) etwa 30000 Bürger, die Stadtfläche umfasste nicht mehr als 2500 Quadratkilometer. Politik, die Angelegenheit des Bürgers, war von Raum und Zahl her also überschaubar. Das unterscheidet die Polisdemokratie von der großflächigen Demokratie des neuzeitlichen Territorial- und Nationalstaates.
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Die Praxis der athenischen Versammlungsdemokratie hat gezeigt, welches Selbstgefährdungspotenzial der Demokratie innewohnt. 411 v. Chr. und dann ganz ähnlich 404 v. Chr. hatte die Volksversammlung - in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen mit Athens Hauptkonkurrenten um die Vorherrschaft Griechenlands, Sparta - für die Abschaffung der Demokratie gestimmt und jeweils die Macht vorübergehend einigen wenigen Männern anvertraut, die ihre Herrschaft aber jeweils in die Richtung einer Oligarchie entwickelten. Damit war das Paradoxon der Demokratie erkennbar geworden, das auch die moderne Demokratie im 20. Jahrhundert beschäftigen sollte. Denn wenn das Volk, der Demos, frei ist, alles zu tun, dann kann es auch die Demokratie, seine eigene Herrschaft, abschaffen und durch andere Ordnungsformen, Tyranneien oder Diktaturen wie im 20. Jahrhundert, ersetzen. In Athen wurde zwar die Demokratie relativ schnell wieder hergestellt, aber die Ereignisse gaben den Kritikern der Demokratie, allen voran dem griechischen Philosophen Platon (427-347 v. Chr.), Recht, dass nämlich die Demokratie eine sehr instabile Herrschaftsform sei, in der Demagogen leichtes Spiel haben, weil das Volk, "einfach in den Sitten, unstet in den Meinungen und verführbar durch Versprechungen", letztlich also nicht in der Lage sei, verantwortlich mit der eigenen Herrschaft umzugehen.
So hielt der Philosoph Sokrates (469-399 v. Chr.) die Demokratie für ein im Grunde absurdes Unternehmen, weil sie alle wichtigen politischen Entscheidungen in die Hände einer Mehrheit von gewöhnlichen Bürgern legte. Er verglich den Staat mit einem Schiff, das auch nicht dadurch lenkbar sei, dass alle Entscheidungen den Abstimmungen all jener unterworfen würden, die auf dem Schiff reisten. Platon, der das undemokratische Sparta dem demokratischen Athen vorzog, hielt Orientierungslosigkeit, Beliebigkeit und Sittenverfall für Begleiterscheinungen der Demokratie. Damit zeichnete Platon ein Zerrbild von der Wirklichkeit der athenischen Demokratie, das seiner tiefen Enttäuschung über den Tod seines vom Volksgericht verurteilten Lehrers Sokrates geschuldet war.
Aber auch von Aristoteles (384-322 v. Chr.) wird die radikale Demokratie abgelehnt. Er bevorzugte eine gemäßigte Demokratie, in der die Macht des Volkes darauf beschränkt blieb, die fähigsten Amtsträger zu wählen und von ihnen Rechenschaft zu fordern, aber die Entscheidungen selbst von Beamten treffen zu lassen. Aristoteles schwebte, wie er in seiner Verfassungslehre ausführte, als ideale politische Ordnung eine Mischung aus Demokratie und Oligarchie, gleiche Wahlrechte für alle Bürger, aber Wahl der Entscheidungsträger nach Kompetenz und Ansehen vor. Aristoteles nannte diese Verfassung "Politie".
Bei ihr handelte es sich um eine gemäßigte Demokratie, die Bürger dieser Polis besaßen gleiche Bürgerrechte, aber abgestufte Möglichkeiten der politischen Beteiligung an der Herrschaftsausübung. Aus der Verfassungsform der Oligarchie bezog die "Politie" ihre Mäßigung, weil nun die Ämter wählbar waren. In Aristoteles' Modell einer Mischverfassung finden sich also drei Gedanken, die für die moderne Demokratie wegweisend werden sollten. Konstitutiv für ein politisches Gemeinwesen ist die Aktivbürgerschaft, dies ist der Gedanke der Demokratie. Herrschaft aber muss, wenn sie im Interesse des Gemeinwesens ausgeübt wird, eingeschränkt sein, und dies auch dort, wo der Demos herrscht. Das ist das Prinzip der Limitierung von Herrschaft, das sich dann vor allem im 18. und 19. Jahrhundert als Prinzip der liberalen Demokratie herausbilden sollte. Und schließlich versprach die Mischung von Verfassungsformen nicht nur eine gemäßigte Herrschaft, sondern auch politische Stabilität.
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