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Informationen zur politischen Bildung (Heft 289)
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Ethnische Minderheiten |

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Thomas Heberer
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Tibet hatte unter der Qing-Dynastie (bis 1911) die Stellung eines mit China assoziierten Gebietes eingenommen. Peking war für Außenpolitik und Militär zuständig, ansonsten verwaltete sich Tibet selbstständig. Nach dem Sturz der letzten chinesischen Kaiserdynastie 1912 erklärte der damalige Dalai Lama, das religiöse und politische Oberhaupt Tibets, sein Gebiet für unabhängig. Die chinesische Seite erkannte diesen Schritt ebenso wenig an wie die internationale Staatengemeinschaft. Zugleich versäumte es die tibetische Regierung, sich in den folgenden Jahrzehnten durch Teilnahme am internationalen Leben der Staatenwelt und durch Schutzgarantien anderer Mächte politisch abzusichern. Als Peking 1950 Tibet gewaltsam in seinen Staatsverband eingliederte, hatte kein einziger Staat Tibets Unabhängigkeit anerkannt.
Im Mai 1951 zwang die neue kommunistische Führung Chinas Tibet ein Abkommen über "Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets" auf. Darin verpflichtete sich Peking, am bestehenden politischen System Tibets nichts zu ändern, zur Einhaltung der Religionsfreiheit, zur Respektierung der Sitten und Gebräuche der Tibeter, zum Schutz der Klöster und Klostereinnahmen sowie zur Pflege der tibetischen Sprache und Schrift.
Als mit der Radikalisierung der chinesischen Innenpolitik in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre in tibetischen Gebieten die Religionsausübung eingeschränkt, Klosterland enteignet, Klöster geschlossen, Tempel in Lagerhallen umfunktioniert und Mönche zu "körperlicher Arbeit" gezwungen wurden, zudem der Boden der Bauern zwangsweise kollektiviert und die Bevölkerung in "Volkskommunen" zu Zwangsarbeit und politischen Utopievorstellungen verpflichtet wurde, kam es unter der tibetischen Bevölkerung zu Unruhen, die sich 1959 schließlich zu einem Aufstand ausweiteten. Im Gefolge dieses Aufstands, der von chinesischen Truppen blutig niedergeschlagen wurde und allein in Lhasa rund 87 000 Tibeter das Leben gekostet haben soll, floh der Dalai Lama mit mehr als 100 000 Tibetern nach Indien ins Exil.
Nach der Niederschlagung dieses Aufstands verstärkte sich der Zugriff der Chinesen auf Tibet. Zwar wurde 1964 formal ein "Autonomes Gebiet Tibet" gegründet, es blieb allerdings weitgehend rechtlos. Die zwei Jahre später einsetzende Kulturrevolution versuchte, die kulturelle Identität der Tibeter auszulöschen. Zigtausende von Tibetern wanderten in Arbeitslager, nahezu jedwede kulturelle Selbstständigkeit war untersagt. Das Ausmaß an Zerstörung und Unterdrückung in Tibet lässt sich bereits an der Tatsache ablesen, dass 2690 der ursprünglich 2700 Klöster Tibets zerstört wurden. Delegationen, die der Dalai Lama Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre nach Tibet schicken durfte, fanden eine deprimierende Lage vor, die von wirtschaftlicher Armut, kultureller und ökologischer Zerstörung gekennzeichnet war.
Die Wiedereingliederung Tibets in den chinesischen Staatsverband lässt sich unter drei Gesichtspunkten interpretieren:
- Unterschiedlicher Nationsbegriff: China ging und geht von einem anderen Nations- und Staatsbegriff aus als moderne westliche Nationalstaaten. Nach chinesischer Auffassung sind alle Völker, die bis 1911 auf chinesischem Territorium gelebt haben, Teil des gesamten chinesischen Volkes. Damit bezieht sich der in China verwendete Begriff für "Chinesen" (Zhongguoren) auf alle Bewohner auf chinesischem Territorium, unabhängig von der Nationalität. Anders als in Westeuropa, wo im 18. und 19. Jahrhundert relativ einheitliche Nationen Nationalstaaten bildeten (Nationalprinzip als Nationsprinzip), gilt in China das Territorialprinzip als Nationsprinzip. Sun Yatsen, der Gründer der Republik China, schrieb nach der Unabhängigkeitserklärung der Mongolen (die zur Gründung der späteren Mongolischen Volksrepublik führte), die Mongolen seien und blieben Chinesen, auch wenn sie es eine Zeit lang vergessen hätten.
Von dieser Lesart her scheinen sich hier zwei unterschiedliche Rechtsstandpunkte gegenüberzustehen: Nach den Normen des heute gültigen Völkerrechts handelt es sich um eine Okkupation Tibets, nach chinesischem Rechtsverständnis um die Wiederherstellung legitimer Rechte, die China aufgrund zeitweiliger Schwäche und Zerrissenheit nicht auszuüben vermochte. Von dieser Sichtweise her versuchte die chinesische Führung, diesem Rechtsprinzip wieder Geltung zu verschaffen.
- Militärstrategische Lage: Zweifellos dürfte auch Tibets militärstrategische Lage eine wichtige Rolle gespielt haben. Mit Tibet verfügte China über eine natürliche Grenze nach Süden hin, ohne die der Südteil Chinas relativ ungeschützt wäre. Diese strategische Bedeutung war für China vor allem unter den Bedingungen des Kalten Krieges entscheidend. Zugleich bildet Tibet eine natürliche Grenze gegenüber dem Rivalen Indien, mit dem China nach wie vor in Grenzstreitigkeiten verwickelt ist und das chinesischer Sichtweise zufolge Hegemonialabsichten in Südasien verfolgt.
- Ressourcenpotenzial: Als große, menschenleere Region mit einem hohen Ressourcenpotenzial war (und ist) Tibet sowohl rohstoffmäßig, militärtechnisch wie auch als künftiger potenzieller Siedlungsraum interessant. Tibets Loslösung wäre nur im Falle eines extremen Umbruchs in China und mit externer Unterstützung vorstellbar. Von daher erscheinen eher die Forderungen des Dalai Lama realistisch zu sein, der keinen eigenen Staat fordert, sondern eine Ausweitung der Autonomie, die Umwandlung Tibets in eine Friedenszone, den sofortigen Stopp der chinesischen Einwanderung nach Tibet, die Respektierung der grundlegenden Menschenrechte der Tibeter sowie die Wiederherstellung oder den Schutz von Natur und Umwelt vorgeschlagen hat. Ausgehend von der gegenwärtig bestehenden Lage wäre gemäß den Vorstellungen des Dalai Lama eine Entwicklung zu einem mit China assoziierten Staat denkbar, der sich, abgesehen von der Außen- und Militärpolitik, selbst verwalten würde, wie dies bis 1911 der Fall gewesen ist.
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10. Februar 2012
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Veranstaltungs- dokumentation |
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