Liberale und soziale Freiheitsbestrebungen
3.7.2003
Pariser Julirevolution
Ein tiefer Einbruch in die Ordnung von 1815 erfolgte 1830 in Frankreich. Hier hatte der 1814 aus dem Exil zurückgekehrte Bourbonenkönig Ludwig XVIII. eine Verfassung ("Charte") erlassen, in der er die Krone freiwillig, aber verbindlich auf die Exekutive beschränkte und die Gesetzgebungsgewalt zwei Kammern übertrug. Zwar behielt sich der König die Gesetzesinitiative und das Vetorecht gegen missliebige Gesetzesbeschlüsse vor, zwar wurden die Mitglieder der 1. Kammer, der Pairskammer, vom Monarchen ernannt und die Abgeordneten der 2. Kammer, der Deputiertenkammer, nach einem Zensuswahlrecht gewählt, das nur 1 % aller französischen Männer als Wähler und nur 0,25 % als wählbare Bürger zuließ. Aber dennoch gelang es, die tiefen Gegensätze zwischen enteigneten Emigranten, die nach der Revolution von 1789 ins Ausland gegangen waren, und Nutznießer der Revolution zwischen Ultrakonservativen und Anhängern der konstitutionellen Monarchie vorerst zu überbrücken, indem die durch die Revolution geschaffenen Besitzverhältnisse als rechtens anerkannt wurden.
Die Lage änderte sich mit der Thronbesteigung Karls X. (1824). Dieser setzte eine Entschädigung der Emigranten aus Steuermitteln durch und missachtete bei der Zusammensetzung seiner Kabinette die politischen Kräfteverhältnisse in der Deputiertenkammer. Für die unruhiger werdende Opposition war 1830 das Maß voll, als der König eine scharfe Pressezensur anordnete, die ohnehin geringe Zahl der Wahlberechtigten weiter verkleinerte und die oppositionell eingestellte Deputiertenkammer auflöste. In Barrikadenkämpfen wurde die Macht des Königs gebrochen, er ging ins Exil. Die zuvor aufgelöste Deputiertenkammer übernahm die Staatsgewalt und erklärte die Bourbonendynastie für abgesetzt. Die Präambel der weiterhin gültigen Charte wurde in dem Sinne abgeändert, dass die staatliche Gewalt fortan nicht mehr auf die Machtvollkommenheit des Königs, sondern auf die Volkssouveränität gegründet wurde. Der Herzog Louis-Philippe von Orléans wurde zum "König der Franzosen" berufen und auf die Verfassung vereidigt. Die Deputiertenkammer, selbst nach dem Zensuswahlrecht zustande gekommen, hatte kein Interesse, die Vorrangstellung der Begüterten aufzuheben, und verstand sich lediglich zu einer unbedeutenden Vermehrung der Wahlberechtigten. Aufstände in Italien und Polen
Die Pariser Julirevolution wurde zum Ausgangspunkt weiterer revolutionärer Bewegungen. Der südliche Teil der Vereinigten Niederlande trennte sich vom Norden und wurde als neutrales Königreich Belgien unabhängig.
In Italien flackerten mehrere Aufstände gegen die Herrschaft fremder Fürsten auf. Dabei tat sich der Geheimbund der "Carbonari" (deutsch: Köhler) hervor, der aber trotz aller persönlichen Tapferkeit seiner zumeist jungen Mitglieder ohne Erfolg blieb, weil er in der Bevölkerung zu wenig Rückhalt fand. Einer seiner Führer, Giuseppe Mazzini, zog daraus die Lehre, künftige politische Aktionen gründlicher vorzubereiten. Er gründete das "Junge Italien", eine Untergrundorganisation, die teilweise in der Emigration wirkte und durch Aufstellung von Elitekadern und politische Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung für den Gedanken der nationalen Einheit und republikanischen Freiheit warb.
”
"Junges Italien" (1831) Eid der Mitglieder:
Auch der Aufstand in Polen gegen die russische Vormacht, der in der Hauptsache vom Adel und Großbürgertum getragen wurde, scheiterte trotz allem Opfermut. Die Aufständischen versäumten es, die Bauern für die nationale Sache zu gewinnen: solange grundbesitzender Adel und erbuntertänige Bauern durch die schroffen sozialen Ungerechtigkeiten der Feudalgesellschaft getrennt waren, war an eine nationale Solidarität nicht zu denken. Russisch-Polen bezahlte seine Niederlage mit dem Verlust fast aller politischen Rechte und dem Ende der vergleichsweise liberalen Ära. Zu etlichen Erfolgen kam die liberale Verfassungsbewegung in Deutschland. Unter dem Druck bewaffneter Erhebungen gewährten die Fürsten in Hannover, Braunschweig, Hessen und Sachsen Verfassungen, die freilich die Befugnisse der Volksvertretungen knapp bemaßen.
Reformen in England
Im ältesten Verfassungsstaat, England, gärte die Unzufriedenheit mit dem geltenden Wahlrecht. Seit Jahrhunderten war die Einteilung der Wahlbezirke unverändert geblieben: fast entvölkerte Landflecken ("rotten boroughs") durften Abgeordnete entsenden, während viele aufstrebende, bevölkerungsreiche Industriestädte in der 2. Kammer, dem Unterhaus, überhaupt nicht vertreten waren. Das aktive und passive Wahlrecht war in der Hauptsache dem landbesitzenden Adel vorbehalten und kam insgesamt nur 500 000 Personen (gut 2 Prozent der Gesamtbevölkerung) zugute. Die englische Oberschicht war klug genug, die Unhaltbarkeit dieser Zustände einzusehen. 65 rotten boroughs verloren ihre Unterhaussitze zugunsten großer Städte; der Wahlzensus wurde herabgesetzt, die Zahl der Wähler fast verdoppelt. Zu weiterem Entgegenkommen war das Parlament jedoch nicht bereit. Die Kampagne der Arbeiter, durch die das in der "People's Charter" (1838) geforderte allgemeine Wahlrecht durchgesetzt werden sollte (Chartistenbewegung), endete ohne Erfolg. Die politische Macht in England blieb in den Händen der hohen Aristokratie, des Landadels (Gentry) und des Großbürgertums, die die Parlamentsmandate weiter unter sich verteilten.
Liberalismus in Deutschland
Auch in Deutschland gab es eine liberale, auf Ausdehnung der Volksrechte bedachte Bewegung. Sie hatte ihre Schwerpunkte in Süddeutschland, namentlich in Baden (Rotteck, Welcker), aber auch im preußischen Rheinland. Da es in der ersten Jahrhunderthälfte ein großbürgerliches Handels-, Industrie- und Finanzunternehmertum in Deutschland noch kaum gab, wurde der deutsche Frühliberalismus im wesentlichen von der akademischen Honoratiorenschicht getragen; Wissenschaft, Publizistik und Landtage boten die günstigsten Entfaltungsmöglichkeiten. Der Liberalismus der Zeit vor 1848 war alles andere als radikal. Er trat für Verfassung, rechtsstaatliche Garantien, Pressefreiheit, Geschworenengerichte, Volksmiliz, schließlich auch für einen engeren, nationalen Zusammenschluss der deutschen Einzelstaaten ein. Ohne innere Vorbehalte hielt er an der Monarchie fest und wollte die politischen Mitwirkungsrechte an den Nachweis von Besitz und Bildung knüpfen.
Dennoch blieb die Kluft zwischen der Aufgeschlossenheit in wirtschaftlichen Fragen und politischer Engstirnigkeit unvermindert groß. Nach wie vor wurden alle liberalen und nationalen Regungen argwöhnisch kontrolliert und mit schikanösen Polizeistaatsmethoden verfolgt. Beschlüsse des Bundestages in Frankfurt verboten politische Vereinigungen und Versammlungen sowie die Schriften des "Jungen Deutschland" (Heine, Börne), die sich mit den Mitteln der Satire gegen Absolutismus, Kleinstaaterei, Spießbürgertum ("Philistertum"), Klerikalismus, soziale Ungerechtigkeit richteten.
Dennoch gelang es nicht, die Kräfte der "Bewegung" zu ersticken. Auf einem Treffen von Anhängern der liberalen und demokratischen Bewegung im pfälzischen Hambach (Hambacher Fest 1832) erhoben die Redner in aller Öffentlichkeit Forderungen, die selbst die anwesenden Polizeispitzel verblüfften: die nationale Einheit Deutschlands, die internationale Solidarität aller Freiheitsbewegungen, ja sogar die deutsche Republik. Als 1837 König Ernst August von Hannover die wenige Jahre zuvor erlassene Verfassung durch einen selbstherrlichen Machtspruch aufhob, legten sieben Göttinger Professoren dagegen öffentlichen Protest ein. Sie bestritten die Rechtmäßigkeit dieses Aktes, weil eine zwischen dem Fürsten und der Volksvertretung vereinbarte Verfassung nicht einseitig aufgekündigt werden könne. Der entrüstete Monarch jagte sie aus dem Amt, aber eine Welle der Zustimmung zu den "Göttinger Sieben" ging durch ganz Deutschland.



