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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 46/2008)

Menschenrechts-NGOs im UN-System


Kerstin Martens
Inhalt

Einleitung

Was leisten Menschenrechts-NGOs im Kontext der UN?

Zugangsbedingungen für NGOs

Organisatorische Strukturen in den NGOs

Zugangsbedingungen für NGOs
Um innerhalb des UN-Systems agieren zu können, benötigen NGOs zunächst die formale Anerkennung ihrer beratenden Funktion durch die Weltorganisation. Innerhalb dieses Systems gibt es für sie drei institutionelle Möglichkeiten zur Einbindung: durch einen Konsultativstatus mit dem Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), einen assoziierten Status mit dem Department of Public Information (DPI, Hauptabteilung Presse und Information) oder Affiliation mit dem Non-Governmental Liaison Service (NGLS). Von diesen ist der ECOSOC-Status der formellste auf UN-Ebene und derjenige, der den NGOs die engste Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen ermöglicht.[17] Der Konsultativstatus erleichtert den NGOs den Zugang zu regionalen und Sonderkomitees und gibt ihnen Zugriff auf offizielle Dokumente. NGOs mit diesem Status können auch zu Konferenzen und Sitzungen oder zu einer Stellungnahme zu einem bestimmten Thema eingeladen werden.

Wie der Konsultativstatus und damit die Beziehung zwischen NGOs und der UN genau definiert ist und welche NGOs sich als Partner qualifizieren, ist in der Resolution 1996/31 geregelt. Die UN verleiht den NGOs demnach drei verschiedene Arten von Status: den allgemeinen Status, den besonderen beratenden Status sowie den Listenstatus (englisch: Roster) - mit abgestuften Rechten und Pflichten für akkreditierte NGOs. Menschenrechts-Organisationen kommen in der Regel nicht über den besonderen beratenden Status, also den zweithöchsten Status hinaus. Im Oktober 2007 pflegten 3051 NGOs offizielle Beziehungen mit den UN. Die Mehrheit dieser akkreditierten NGOs sieht nach eigenen Angaben ihr Tätigkeitsfeld vor allem auf den Gebieten Menschenrechte (28,5 Prozent), Bildung (13 Prozent) und soziale Belange (12 Prozent), wobei Mehrfachnennungen möglich waren.

Neben den formellen Rechten öffnet der Konsultativstatus NGOs im wörtlichen Sinne die Türen zu den Vereinten Nationen: Durch ihren offiziellen Status erhalten ihre Repräsentanten und Repräsentantinnen einen Pass, der es ihnen erlaubt, spezielle NGO-Eingänge zu benutzen. Sie müssen sich daher nicht in die langen Besucherschlangen einreihen und die strengen Sicherheitskontrollen durchlaufen. Auch haben sie - bis auf einige Ausnahmen - Zugang zu vielen Bereichen, in denen sich normalerweise nur Diplomaten und Diplomatinnen, Regierungsvertreter und -vertreterinnen sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der UN aufhalten dürfen. Diese Möglichkeiten zu direktem face to face-Kontakt sind in der Tat bisweilen effektiver als jedes offizielles Vorgehen. Wie eine Vertreterin von Amnesty International berichtet: "At any UN meeting the discussions in the coffee lounges and corridors are as important as, if not more important than, the official speeches."[18]

NGOs müssen sich um den Status beim sogenannten NGO-Komitee bewerben, welches aus Ländervertretern und -vertreterinnen zusammengesetzt ist in der Regel wird der Status gewährt. Allerdings gibt es gerade bei NGOs, die dezidiert im Bereich der Menschen- oder Minderheitsrechte aktiv sind, sowie Organisationen, die sich für religiöse Fragen einsetzen, auch immer wieder Diskussionen und sogar Ablehnungen. So wurde beispielsweise Human Rights Watch (HRW) bei seiner ersten Bewerbung im Jahre 1991 der ECOSOC-Status verweigert. Obgleich HRW schon damals nach Amnesty International die zweitgrößte Menschenrechtsorganisation der Welt war, verhinderte die "gang of six" - wie damals die "New York Times" Kuba, Irak, Syrien, Libyien, Algerien und den Sudan nannte - ihre Akkreditierung als konsultierende NGO bei der UN. Diese Staaten waren zuvor wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen Zielscheibe der HRW-Kritik gewesen und hatten daher ein Interesse daran, dass diese Kritik nicht in das Forum der Vereinten Nationen hineingetragen würde. So stoppten sie die Bewerbung von HRW mit der Begründung, die NGO verbreite falsche Informationen.[19] Da die Medienwirkung bei der ersten Ablehnung derart groß war - und letztlich kontraproduktiv für die entsprechenden Staaten, da die Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern dadurch erst recht thematisiert wurden, - gab es bei der erneuten Bewerbung von HWR im Jahre 1993 keine Akkreditierungsprobleme.[20]
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10. Februar 2012
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UN und Menschenrechte
Editorial
Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht
Gibt es eine "Responsibility to Protect"?
Der UN-Menschenrechtsrat: Neue Kraft für den Menschenrechtsschutz?
Migration und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Menschenrechts-NGOs im UN-System
Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsbildung
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Das Heft beleuchtet Geschichte und Gegenwart der Menschenrechte, stellt Akteure vor und benennt Probleme.
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