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Schriftenreihe (Bd. 382)

Nagelprobe Internet


Christiane Schulzki-Haddouti
Inhalt

Einleitung

Anspruch und Verpflichtung des Grundgesetzes

Informationelle Selbstbestimmung

Herausforderung für die Demokratie

Einleitung
"Das eigentliche Internet interessiert mich überhaupt nicht", sagt Web-Pionierin Esther Dyson. Viel wichtiger sei, so die ehemalige Vorsitzende der Internet-Verwaltungsorganisation Icann, was die Menschen mit diesem technischen Mittel machen: Wie kommunizieren sie, wie betreiben sie Geschäfte, wie treffen sie richtungsweisende Entscheidungen?

Wie Menschen mit dem Internet und mit anderen Internet-Nutzern umgehen, beruht darauf, welche Maßstäbe sie an ihr Handeln legen. Hacker setzen sich bereits seit Jahrzehnten mit dem Netz und seinen Werten auseinander. Der Journalist Steven Levy[1] erarbeitete Anfang der 80er-Jahre aus Gesprächen mit Szene-Mitgliedern acht Grundwerte und Handlungsanweisungen, die bei Hackern und in der Netzgemeinde allgemein akzeptiert waren. So gilt der "unbegrenzte und vollständige" Zugang zu Computern in der Hacker-Ethik als Grundrecht. "Alle Informationen müssen frei sein", lautet ein weiteres Prinzip. Doch Autoritäten müsse misstraut und folglich müsse Dezentralisierung gefördert werden. Vorurteile dürften im Netz keine Rolle spielen: "Beurteile einen Hacker nach dem, was er tut, und nicht nach üblichen Kriterien wie Aussehen, Alter, Abstammung oder gesellschaftlicher Stellung" lautet die Forderung. Auch werden die Nutzer aufgefordert, mit ihrem Computer sich der Kunst zu widmen und etwas Schönes zu schaffen. Denn schließlich könnten "Computer das Leben zum Besseren verändern". Diese Hacker-Regeln unterlagen seither leichten Veränderungen und Erweiterungen. Der "Chaos Computer Club" beispielsweise fügte noch zwei Regeln hinzu: Erstens die Aufforderung: "Mülle nicht in den Daten anderer Leute." Und zweitens den Grundsatz: "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen."

Welche Rechte, welche Pflichten haben Anbieter und Nutzer heute im Internet? In den Anfangsjahren des World Wide Web wurde darüber in der Öffentlichkeit noch heftig debattiert. Wissenschaftler, Politiker, Netzbürger und Nichtregierungsorganisationen verfassten zahllose Manifeste, Erklärungen und Chartas, die versuchten, Bürger- und Menschrechte ins Internetzeitalter zu übersetzen: 1997 regten deutsche Netzbürger und Internetpolitiker beispielsweise eine "Online Magna Charta"[2] an. Auf Initiative der Hubert-Burda-Stiftung 1997 verfassten Wissenschaftler und Politiker die eher neoliberal gefärbte „Münchner Erklärung“[3], der schon bald eine Gegenerklärung folgte: Unter dem Einfluss der rot-rosa-grünen "Erfurter Erklärung"[4] von 1997 und in Antwort auf die "Münchner Erklärung" formulierten 1998 sozialliberale Wissenschaftler und Politiker sowie Gewerkschaften die "Frankfurter Erklärung"[5]. Auch auf internationaler Ebene waren Netzbürger aktiv: Im selben Jahr verfassten auf eine niederländische Initiative hin Nichtregierungsorganisationen die Peoples Communication Charter[6]. Schließlich meldeten sich auch die Informatiker zu Wort: 1999 verabschiedete der Europäische Computerverband die "Citizens Charter"[7], die der Europäische Computerverband verabschiedete, dem auch Deutschlands größter Informatiker-Berufsverband, die Gesellschaft für Informatik (GI), angehört.
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10. Februar 2012
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