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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 08/2003)

Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies


Anne Waldschmidt
Inhalt

I. Einleitung

II. Selbstbestimmung - der sprachgeschichtliche Hintergrund

III. Selbstbestimmung, das rationale Subjekt und Behinderung

IV. Selbstbestimmung als "verspätete Befreiung"

V. Selbstbestimmung als "neoliberale Pflicht"

VI. Selbstbestimmung im Alltag - Erfahrungen behinderter Frauen und Männer

VII. Perspektivender Disability Studies

I. Einleitung
Wie Gesundheit, so hat auch "Selbstbestimmung" einen suggestiven Klang. Wer wollte nicht autonom leben, in Freiheit und Unabhängigkeit? Aktuell gilt der Begriff als zentrale Leitlinie der Behindertenpolitik. Im neuen Rehabilitationsrecht, das im Juli 2001 in Kraft trat, wird er gleich im ersten Paragraphen erwähnt. Dort heißt es, dass behinderte Menschen Rehabilitationsleistungen erhalten, um ihre Selbstbestimmung zu fördern.[1] Nicht nur im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist der Autonomiegedanke verankert, auch in der Behindertenpädagogik spielt er mittlerweile eine große Rolle. Seit Mitte der neunziger Jahre kann man eine verstärkte Thematisierung des Selbstbestimmungsbegriffs im heil- und sonderpädagogischen Diskurs beobachten.[2] Allerdings orientiert sich die pädagogische Herangehensweise wie auch der rehabilitative Ansatz am Therapie- und Behandlungsmodell, an der Vorstellung, dass behinderte Menschen vor allem deshalb der Autonomie bedürfen, um ihre gesundheitliche Beeinträchtigung besser bewältigen zu können.

Zur Person
Anne Waldschmidt
Dr. rer. pol., geb. 1958; Professorin für Soziologie der Behinderung und Sozialpolitik an der Universität zu Köln.
Anschrift: Universität zu Köln, Soziologie in der Heilpädagogik, Sozialpolitik und Sozialmanagement, Frangenheimstr. 4, 50931 Köln. E-Mail: anne.waldschmidt@uni-koeln.de

Veröffentlichung u.a.: Diskursives Ereignis "Selbstbestimmung": Behindertenpädagogische und bioethische Konstruktionen im Vergleich, in: Markus Dederich (Hrsg.), Behindertenpädagogik und Bioethik, Bad Heilbrunn 2003.


Dagegen wäre es notwendig, auch die allgemeine kulturelle und gesellschaftspolitische Relevanz von Autonomie in den Blick zu nehmen und Behinderung in diesem Zusammenhang als ein erkenntnisleitendes Moment zu benutzen.[3] Denn es geht nicht nur darum, behinderten Menschen die allgemein übliche Selbstbestimmung zuzugestehen; vielmehr werden mit der behindertenpolitischen Autonomieforderung Fragen aufgeworfen, die auch die Selbstbestimmung Nichtbehinderter in einem neuen Licht erscheinen lassen. Welche theoretischen Grundannahmen gehen in den Autonomiegedanken ein? Welche Prozeduren sind notwendig, um ein selbstbestimmtes Leben zu verwirklichen? Was heißt es, in unserer Gesellschaft ein sich selbst bestimmendes Subjekt zu sein? Das sind die zentralen Fragestellungen, wenn man aus kulturwissenschaftlicher Sicht den Zusammenhang von Selbstbestimmung und Behinderung untersucht.

Einen solchen Perspektivwechsel vornehmen heißt, "Disability Studies"[4] zu betreiben. Begründet in den USA von dem selbst behinderten, 1995 verstorbenen Medizinsoziologen Irving K. Zola und in Großbritannien von dem ebenfalls behinderten Sozialwissenschaftler Michael Oliver, haben sich die Disability Studies in den achtziger Jahren zunehmend an angloamerikanischen Hochschulen etabliert. Innerhalb des interdisziplinären Forschungsfeldes geht es darum, das Phänomen Behinderung als soziale Konstruktion zu fassen und unter einer kulturwissenschaftlichen Perspektive zu untersuchen. Ähnlich wie bei der Frauen- und Geschlechterforschung handelt es sich zudem um einen Ansatz, der eine emanzipatorische Zielrichtung hat. Seine Wurzeln sind eng mit Geschichte und Ansatz der internationalen Behindertenbewegung verknüpft. Zielsetzung ist nicht nur, das medizinisch-pädagogische Behinderungsmodell zu relativieren, sondern auch "peer research" zu betreiben: parteiliche Forschung für Behinderte von Behinderten. Mittlerweile sind die Impulse aus Großbritannien und den USA auch in Deutschland angekommen.[5] Im Rahmen der Ausstellung "Der (im)perfekte Mensch", die von der Aktion Mensch und dem Deutschen Hygiene-Museum in Dresden (2001) und Berlin (2002) durchgeführt wurde, fanden zwei Tagungen statt, auf denen der Ansatz diskutiert wurde. Eine im April 2002 gegründete Arbeitsgemeinschaft "Disability Studies in Deutschland" hat sich zum Ziel gesetzt, entsprechende deutschsprachige Forschungsansätze zu fördern.[6] Auch auf dem Soziologiekongress in Leipzig im Oktober 2002 waren die Disability Studies ein Thema.[7]

Um das innovative Potential der Forschungsrichtung zu verdeutlichen, bietet sich die Selbstbestimmungsproblematik geradezu an. Fragt man nämlich danach, wie das Autonomiekonzept ins Zentrum der deutschen Behindertenpolitik rücken konnte, wird man auf die Behindertenbewegung stoßen. Beeinflusst von dem "Independent-Living"-Gedanken der amerikanischen Behindertenbewegung begannen hierzulande behinderte Frauen und Männer Anfang der achtziger Jahre, für ein Ende der institutionellen Unterbringung zu kämpfen, persönliche Assistenz selbst zu organisieren und Bürgerrechte einzufordern, mit einem Wort, Selbstbestimmung für sich zu verwirklichen.[8] Ausdruck dieser "Selbstbestimmt-Leben"-Bewegung ist eine ganze Reihe von selbst organisierten Beratungs- und Serviceeinrichtungen, die bundesweit in den letzten beiden Jahrzehnten entstanden sind und die sich die Umsetzung des Autonomiegedankens zum Ziel gesetzt haben. Bei der Dachorganisation "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" (ISL), die seit 1991 existiert, laufen die Fäden zusammen. An den Bestrebungen der zumeist körperbehinderten und sinnesbeeinträchtigten Aktivisten der Behindertenbewegung hatten geistig behinderte Menschen zunächst wenig Anteil. Erst 1994 veranstaltete die Bundesvereinigung Lebenshilfe in Duisburg einen Kongress unter dem Titel "Ich weiß doch selbst, was ich will! Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung".[9] Inzwischen gibt es mit "People First" auch eine entsprechende Organisation der Betroffenen.[10]

Zum Ende des 20. Jahrhunderts, etwa zweihundert Jahre, nachdem im Rahmen der Aufklärungsphilosophie das Autonomiekonzept entworfen wurde, können es nun auch diejenigen für sich reklamieren, die zuvor jahrhundertelang ausgegrenzt wurden. Wie aber kam es, dass das Recht behinderter Menschen auf autonome Lebensführung von der Gesellschaft als legitim anerkannt wurde? Welche Rahmenbedingungen waren für die Durchsetzung des Selbstbestimmungsgedankens im Rehabilitationssystem verantwortlich? Ist das Autonomiekonzept nur positiv zu bewerten, oder sind mit ihm auch Gefahren verknüpft? Wie wird es von den Betroffenen konzeptionalisiert? Für die folgenden Ausführungen greife ich auf meine Studie "Selbstbestimmung als Konstruktion"[11] zurück, die als eine frühe Arbeit der deutschsprachigen Disability Studies betrachtet werden kann.
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10. Februar 2012
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Inhalt
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Menschen mit Behinderungen
Editorial
Zwischen Anerkennung und Abwertung
Zum Bild behinderter Menschen in den Medien
Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies
Zur schulischen und beruflichen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung
Geschlecht und Behinderung
Eine UN-Menschenrechts-konvention für Behinderte als Beitrag zur ethischen Globalisierung
Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union
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