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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 08/2003)

Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies


Anne Waldschmidt
Inhalt

I. Einleitung

II. Selbstbestimmung - der sprachgeschichtliche Hintergrund

III. Selbstbestimmung, das rationale Subjekt und Behinderung

IV. Selbstbestimmung als "verspätete Befreiung"

V. Selbstbestimmung als "neoliberale Pflicht"

VI. Selbstbestimmung im Alltag - Erfahrungen behinderter Frauen und Männer

VII. Perspektivender Disability Studies

VI. Selbstbestimmung im Alltag - Erfahrungen behinderter Frauen und Männer
Dass behinderte Menschen mit ihrem Anspruch auf Autonomie nicht die grenzenlose Individualisierung und Atomisierung meinen, sondern ein relationales und kontextuelles Konzept von Selbstbestimmung im Sinn haben, zeigt sich auf der empirischen Ebene. Beispielsweise ließen sich in qualitativ-explorativen Einzelfallstudien, die zum Ende der neunziger Jahre mit körper- und sinnesbeeinträchtigten Menschen (drei Männern und zwei Frauen) durchgeführt wurden, differenzierte Selbstbestimmungskonzepte auffinden.[23]

Befragt nach Alltagstheorien und lebensweltlichen Erfahrungen bei der Verwirklichung der eigenen Autonomie präsentierten die Interviewpersonen zum einen gängige Vorstellungen von Autonomie, zum anderen aber auch interessante neue Facetten. So konnte zweimal ein Konzept des "Selbstmanagements" herauskristallisiert werden, und zwar sicherlich nicht ohne Grund bei den beiden männlichen Interviewpersonen, die in großem Umfang von persönlicher Assistenz abhängig waren. Bei einer dritten männlichen Interviewperson war der Ansatz der "Selbstverwirklichung" stärker ausgeprägt. Von den interviewten Frauen entwickelte die Gesprächspartnerin, die mit einer chronischen Krankheit lebte, ein Konzept der sozialverantwortlichen Autonomie, das als Konstrukt der "Selbstverpflichtung" charakterisiert werden konnte. Das Autonomieverständnis der zweiten, stark sehbehinderten Interviewpartnerin ließ sich als Souveränitätskonstruktion kennzeichnen. Sehr deutlich wurde auf der empirischen Ebene, dass Selbstbestimmung für behinderte Menschen vor allem einen Befreiungsprozess beinhaltet. Insbesondere äußere Unabhängigkeit, beispielsweise von Heimstrukturen oder paternalistischen Fürsorgebestrebungen, thematisierten die Interviewpersonen, wenn sie nach den Gründen ihrer Autonomiewünsche befragt wurden.

Auffällig war des Weiteren, dass die Gesprächspartner und -partnerinnen den äußeren Rahmenbedingungen einen hohen Stellenwert zuschrieben. Die behindertengerechte Wohnung, ein ausreichendes Angebot an persönlicher Assistenz, technische Hilfen und der behindertengerechte Personennahverkehr galten als wichtige Voraussetzungen für die individuelle Autonomie. Außerdem wurden den finanziellen Ressourcen und einer eigenen Erwerbstätigkeit große Bedeutung eingeräumt. Den sozialen Netzwerken wurde ebenfalls ein großes Gewicht zuerkannt. Auch die Kommunikations- und Dialogbereitschaft Nichtbehinderter und die allgemeine soziale Akzeptanz von behinderten Menschen wurden in diesem Zusammenhang erwähnt.

Grenzen von Selbstbestimmung wurden von den interviewten Frauen und Männern ebenfalls häufig thematisiert. Mehrfach fand sich der Hinweis auf die Bedürfnisse anderer Menschen, die als notwendige Einschränkung der persönlichen Autonomie von allen Interviewpersonen bereitwillig akzeptiert wurden. Als begrenzend im negativen Sinne wurden traditionelle soziale Rollen und Normen sowie finanzielle Restriktionen und sozialrechtliche Bestimmungen erwähnt. Unzureichende Assistenzstrukturen waren ebenfalls ein Bereich, der in diesem Zusammenhang thematisiert wurde. Außerdem wurden sozialisatorische Einflüsse genannt sowie die eigene körperliche Beeinträchtigung, die das selbstbestimmte Leben manches Mal erschwert.

Auch die Universalitätsproblematik kam in den Einzelfallstudien zur Sprache. Alle Interviewpersonen, die sich hierzu äußerten, wollten schwerstbehinderte und geistig behinderte Menschen in das Selbstbestimmungskonzept einbegriffen wissen. Ein Gesprächspartner begründete das Autonomievermögen geistig behinderter Menschen mit deren besonders ausgeprägten emotionalen Fähigkeiten. Eine gewisse Widersprüchlichkeit der Interviewaussagen ließ sich insofern feststellen, als die interviewten Personen gleichzeitig thematisierten, dass der Autonomiegedanke hohe Ansprüche an den Einzelnen stellt. Um individuelle Selbstbestimmung verwirklichen zu können, werden aus der Sicht der Betroffenen insbesondere Zielorientierung, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen benötigt. Die Alltagstheorien ließen an diesem Punkt durchaus eine Paradoxie erkennen. Vom Anspruch her soll den Interviewpersonen zufolge der Selbstbestimmungsgedanke zwar für alle Menschen unabhängig von Schädigung, Äußerungsvermögen und Handlungsfähigkeit gelten. Faktisch jedoch, so gestanden die Interviewpartner und -partnerinnen ein, handelt es sich um ein Konzept, das komplexe Kompetenzen erfordert. Sowohl in den Anforderungen an den Einzelnen als auch im Subjektbegriff zeigte sich in den Interviews die Wirkmächtigkeit eines abstrakten Vernunftbegriffs, der Ebenen wie Logik und Problemlösung, Organisation und Planung sowie Aspekte von Authentizität und Normativität beinhaltet.
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10. Februar 2012
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Inhalt
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Menschen mit Behinderungen
Editorial
Zwischen Anerkennung und Abwertung
Zum Bild behinderter Menschen in den Medien
Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies
Zur schulischen und beruflichen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung
Geschlecht und Behinderung
Eine UN-Menschenrechts-konvention für Behinderte als Beitrag zur ethischen Globalisierung
Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union
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