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Informationen zur politischen Bildung (Heft 280)
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Menschenrechte für alle? |

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Christian Tomuschat
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Heute erscheint es fast selbstverständlich, dass Menschenrechte einen Schutz auch durch die internationale Staatengemeinschaft genießen. Die Zahl der Institutionen, die sich mit der Förderung der Menschenrechte befassen, lässt sich kaum noch überblicken. Zwar kann selbst angesichts einer insoweit fast inflationären Entwicklung bis heute nicht von einem echten, nämlich tatsächlichen Siegeszug der Menschenrechte gesprochen werden. Prinzipiell indes stellt es einen Qualitätssprung in den internationalen Beziehungen dar, dass die Ausübung von staatlicher Herrschaftsmacht heute keine Tabuzone mehr ist, die außerhalb des jeweiligen Staatswesens niemanden etwas angehen würde.
Ausgelöst worden ist diese Entwicklung vor allem durch die Schrecken des Zweiten Weltkrieges. Die menschenverachtende Politik des nationalsozialistischen Dritten Reiches mit ihren Millionen von Opfern ließ die Überzeugung reifen, dass das Schicksal des Einzelmenschen im Verhältnis zu seiner Staatsgewalt auch eine Angelegenheit der internationalen Gemeinschaft sei. So wurde im Juni 1945 in die Charta der Vereinten Nationen die Bestimmung aufgenommen, dass die Weltorganisation sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einzusetzen habe (Artikel 1, Absatz 3). Sogleich nach dem Beginn ihrer Amtstätigkeit 1946 wurde deswegen die UN-Menschenrechtskommission als das zuständige Fachgremium damit beauftragt, die jeder Person allein infolge ihres Menschseins zustehenden Rechte zu definieren.
Die Menschenrechtskommission ist seit dieser Zeit eine der maßgeblichen Kräfte, welche die Aktivitäten der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte bestimmen. Sie hat diese Aufgabe auch im Großen und Ganzen trotz immer wieder sichtbarer Politisierungstendenzen erfolgreich wahrgenommen. Sie bereitete die Entwürfe für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung verabschiedet wurde.
Noch heute, ein halbes Jahrhundert später, zeichnet sich dieses Rechtsdokument durch Originalität und Kühnheit des Gedankens aus. Die Erklärung umfasst nicht etwa nur die "klassischen" liberalen Freiheitsrechte wie insbesondere den Schutz von Leben und Freiheit des Einzelmenschen. Auch wirtschaftliche und soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit oder auf soziale Sicherheit werden aufgeführt, und in ihrem abschließenden Artikel 28 erreicht die Erklärung fast astronomische Höhen, wenn dort gesagt wird, jeder Mensch habe "das Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung ausgesprochenen Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können".
Zum ersten Mal in der Geschichte war damit ein für alle Menschen ohne Rücksicht auf Geschlecht, soziale Verwurzelung, politische Einbindung oder kulturelle Tradition bestimmter Katalog von Rechten formuliert worden. Zwar hatten Juristen aus dem europäisch-amerikanischen Kulturkreis bei den Beratungen eine maßgebende Rolle gespielt. Doch auch die Dritte Welt war durch prominente Persönlichkeiten repräsentiert. Demgemäß wurde die Erklärung mit einer breiten Mehrheit ohne Gegenstimmen angenommen, freilich auch mit einer Reihe von Enthaltungen. Sowohl der damalige Ostblock als auch Saudi-Arabien und Südafrika vermochten sich nicht zu einem Ja zu entschließen. Dennoch: Ein bestimmtes Bild von Wesen und Würde des Menschen hatte sich mit der Erklärung weltweit durchgesetzt. Früher als in anderen Lebensbereichen begann also auf dem Gebiet der Menschenrechte ein Prozess der Globalisierung. |
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10. Februar 2012
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Zahlen und Fakten |
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Globalisierung
Kaum ein Thema wird so intensiv und kontrovers diskutiert wie die Globalisierung. "Zahlen und Fakten" liefert aktuelle Grafiken, Texte und Tabellen zu einem der wichtigsten und vielschichtigsten Prozesse der Gegenwart. |
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