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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 43/2005)
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Die Arbeitsmärkte - Stellgröße für mehr Beschäftigung? |

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Friedhelm Hengsbach
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Die Fixierung auf den singulären Arbeitsmarkt teilte die rot-grüne Koalition mit den wirtschaftlichen Führungskräften und Experten sowie den bürgerlichen Eliten. Selbst in den Gutachten des Sachverständigenrats der vergangenen Jahre wird ganz oder fast ausschließlich vom Arbeitsmarkt in der Einzahl geredet. Aber Arbeitsmärkte existieren real in der Mehrzahl - wie die Güter- und Finanzmärkte. Das beweisen nicht nur die regional und nach Branchen differenzierten Tarifverträge, sondern vor allem die Trennlinien zwischen unbefristeten, sicheren und befristeten bzw. prekären Arbeitsverhältnissen sowie die fließenden Grenzen zwischen Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung, Leiharbeit, Scheinselbständigkeit und öffentlich erzwungener Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung. Selbst die trennende, wenngleich fragwürdige Systematik eines ersten und zweiten Arbeitsmarktes widerlegt die Unterstellung, dass die Verhältnisse auf den Arbeitsmärkten gleich seien und sich gleichsinnig entwickeln würden.
Arbeitsmärkte sind abgeleitete Märkte. Dass sich die Nachfrage nach Arbeitskräften mit zeitlicher Verzögerung belebt, wenn vorher eine dynamische und anhaltende kaufkräftige Nachfrage nach Gütern wirksam geworden ist, belegt die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten bis in die neunziger Jahre hinein. Die Exportdynamik der deutschen Wirtschaft ist der wachsenden weltwirtschaftlichen Nachfrage zu verdanken. Der angespannte Blick der Politiker auf den konjunkturellen Aufschwung wäre unbegründet, würden sie nicht erwarten, dass sich die Arbeitsmärkte entspannen, sobald die Güternachfrage ansteigt.
Aus sozialethischer Sicht sollte behutsam von "Arbeitsmärkten" geredet werden. Zwar ist die Rede von angebotener und nachgefragter Arbeit, die ihren Preis hat, nicht zu beanstanden. Es lassen sich auch Determinanten des Angebots und der Nachfrage identifizieren. Aber folgt daraus, dass für das Gut Arbeit dieselben Marktregeln wie für Nahrungsmittel, Industriewaren und Finanzgeschäfte gelten? Erwerbsarbeit ist etwas Notwendiges und etwas Persönliches, das vom Subjekt der Arbeit nicht getrennt werden kann. Notwendig ist sie, weil sie den Lebensunterhalt aus eigener Leistung sichert. Einen Eigenwert hat sie als Mittel gesellschaftlicher Anerkennung, persönlicher Identität und wirtschaftlichen Wohlstands. Menschen haben Würde, unabhängig von ihrer Arbeitsleistung. |
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10. Februar 2012
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