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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 43/2004)

Die souveräne Gleichheit der Staaten - ein angefochtenes Grundprinzip des Völkerrechts


Bardo Fassbender
Inhalt

Einleitung

Die Souveränität des Staates

Souveränität: Recht und Politik

Souveränität als Herrschaft über das Recht

Die UN-Charta von 1945 als Wendepunkt

Souveräne Gleichheit als Autonomie der Staaten

Selbständigkeit und Gleichheit als Inhalte der Autonomie der Staaten

Schwächung des Gewaltverbotes und souveräne Gleichheit

Souveränität als Chiffre des völkerrechtlichen Entwicklungsstandes

Einleitung
Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Es ist aber nicht nur die Organisation der Vereinten Nationen (United Nations, UN), die auf diesem Grundsatz beruht, sondern die ganze Völkerrechtsordnung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Was ist mit der "souveränen Gleichheit der Staaten" gemeint? In einer bedeutenden, allgemein anerkannten Deklaration hat sich 1970 die UN-Generalversammlung auf die folgende Definition geeinigt: "Alle Staaten genießen souveräne Gleichheit. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten und sind gleichberechtigte Mitglieder der internationalen Gemeinschaft, ungeachtet aller Unterschiede wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer oder anderer Natur." Weiter heißt es: "Jeder Staat hat die Pflicht, die Rechtspersönlichkeit der anderen Staaten zu respektieren. Die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit jedes Staates sind unverletzlich. Jeder Staat hat das Recht, seine politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Ordnung frei zu wählen und zu entwickeln."[1]

Zur Person
Bardo Fassbender
LL.M., Dr. jur., geb. 1963; Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
Anschrift: Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
E-Mail: bardo.fassbender@rz.hu-berlin.de

Veröffentlichungen u. a.: UN Security Council Reform and the Right of Veto: A Constitutional Perspective, Den Haag-London-Boston 1998; The United Nations Charter as Constitution of the International Community, in: Columbia Journal of Transnational Law, (1998); Die Gegenwartskrise des völkerrechtlichen Gewaltverbotes, in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift, (2004).


Die souveräne Gleichheit der Staaten ist damit in erster Linie ihre Rechtsgleichheit: Jeder Staat ist vor dem Völkerrecht gleich, sei er groß oder klein, mächtig oder schwach, westlich-demokratisch verfasst oder etwa arabisch-islamisch. Entsprechend hat in der Generalversammlung der Vereinten Nationen jeder Staat das gleiche Stimmrecht (Art. 18 Abs. 1 der UN-Charta). Nach dem Grundsatz sind die Volksrepublik China, mit gut 1,3 Milliarden Menschen der bevölkerungsreichste Staat der Welt, und der pazifische Inselstaat Tuvalu, mit 11 000 Einwohnern der bevölkerungsmäßig kleinste,[2] gleichberechtigt. Die souveräne Gleichheit ermöglicht die Selbstbestimmung der einzelnen Völker, die ihre innere Ordnung frei wählen und entwickeln können sollen.[3]

Das Prinzip der souveränen Gleichheit gehört zu den rechtlichen Grundbedingungen der bestehenden multilateralen internationalen Ordnung. Multilateralismus setzt die Existenz einer größeren Zahl unabhängiger Akteure in den internationalen Beziehungen voraus. Mit einer - rechtlich anerkannten - Vorherrschaft einzelner Staaten über andere ist ein multilaterales System unvereinbar.

Geschützt wird die souveräne Gleichheit der Staaten vor allem durch das allgemeine Gewaltverbot des Völkerrechts: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt" (Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta). Auch der größte Staat darf dem kleinsten nicht seinen Willen aufzwingen, indem er ihn mit militärischer Gewalt überzieht oder bedroht.

An genau dieser Stelle aber gerät gegenwärtig das Prinzip der souveränen Gleichheit in eine angefochtene Position. Denn das Gewaltverbot befindet sich in einer Krise.[4] Insbesondere die amerikanische Politik einer sehr weiten Auslegung des Rechts auf Selbstverteidigung im "Kampf gegen den Terrorismus" weicht das Gewaltverbot auf. Die damit verbundene Erleichterung der Anwendung militärischer Gewalt gegen andere Staaten aber lässt es als möglich erscheinen, dass schwächeren Staaten gegenüber Druck ausgeübt wird, der im Widerspruch zu ihrem Status souveräner Gleichheit steht - Druck, der sie zu Entscheidungen zwingt, die nicht ihrer freien Wahl entsprechen.

In Anbetracht dieser aktuellen Situation, auf die ich später zurückkommen werde, soll in diesem Beitrag der völkerrechtliche Begriff der souveränen Gleichheit der Staaten näher erklärt werden. Da es sich um einen Begriff handelt, der sich im Lauf der modernen Völkerrechtsgeschichte verändert hat, muss dabei auch die historische Dimension berücksichtigt werden. Um zu verstehen, was "souveräne Gleichheit" heute bedeutet, und um abschätzen zu können, ob das Prinzip auch in der Zukunft die völkerrechtlichen Beziehungen der Staaten leiten wird, ist es nötig zu beschreiben, wie dieser Grundsatz entstanden ist.
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10. Februar 2012
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Inhalt
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Vereinte Nationen
Editorial
UNO und Völkerrecht in der Weltordnungskrise
Die souveräne Gleichheit der Staaten - ein angefochtenes Grundprinzip des Völkerrechts
Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht
Epochenwechsel im Völkerrecht?
Das humanitäre Völkerrecht in der Krise?
Die Reform der Vereinten Nationen - Weltorganisation unter Anpassungsdruck
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