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Informationen zur politischen Bildung (Heft 163)
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Reform und Restauration |

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Einleitung
1807-1812
Reformen in Preußen: Bauernbefreiung, städtische Selbstverwaltung Gewerbefreiheit
1814/15
Wiener Kongress: konservative Neuordnung Europas
1819
Karlsbader Beschlüsse: Unterdrückung der politischen Opposition in Deutschland
1827
England, Frankreich und Russland unterstützen den griechischen Unabhängigkeitskampf gegen die Türkei
Der militärische Triumph der alteuropäischen Monarchien über das napoleonische Frankreich ließ nicht den Schrecken vergessen, den die revolutionären Umwälzungen in den feudal-absolutistischen Staaten verursacht hatten. Der 'Krater der Revolution' schien zwar aufs erste geschlossen, aber man musste befürchten, dass er jederzeit wieder aufbrechen konnte. Auf zweierlei Weise versuchten die alten Gewalten mit dieser Herausforderung fertig zu werden: durch vorsichtige Anpassung der überkommenen Gesellschaftsordnung an die neuen Überzeugungen und Erfordernisse oder durch die harte Unterdrückung aller Freiheitsbestrebungen und die Bewahrung des Status quo. Den ersten Weg, die Reform, versuchte Preußen noch während der napoleonischen Ära (Stein, Hardenberg); für die konservative Restauration entschied sich der österreichische Staatskanzler Metternich, und er war mit einigem Erfolg bemüht, diese Politik nicht nur im habsburgischen Kaiserreich, sondern in ganz Europa durchzusetzen.
Reformen in Preußen
Die preußischen Reformer ließen sich von der Hoffnung leiten, der drohenden Revolution von unten durch eine staatliche gesteuerte Revolution von oben zuvorkommen zu können. Sie hatten aus der Französischen Revolution gelernt, dass ein moderner Staat nicht ohne die freie Teilnahme seiner Bürger gedeihen könne, dass die bloße Gängelung von oben nicht genüge, sondern durch die Impulse und Aktivitäten aus der Mitte der Bevölkerung ergänzt werden müsse. So setzte der Staat einen Emanzipationsprozess in Gang, der die zu fortschrittsfeindlichen Fesseln gewordenen Bindungen der altständischen Gesellschaft löste und einen Verband persönlich freier Untertanen schuf, der sich wirtschaftlich ungehindert entfalten konnte.
Mit einem königlichen Erlass, dem Edikt vom 9. Oktober 1807, wurden alle Bauern zu freien Bürgern erklärt (Bauernbefreiung). Sie konnten fortan unabhängig über ihren Wohnsitz, ihren Beruf, ihre Lebensziele entscheiden; sie bekamen die Möglichkeit, sich von den Frondiensten und Feudalabgaben freizukaufen und das von ihnen bislang genutzte grundherrliche Land als Eigentum zu erwerben. Die ständischen Unterschiede wurden aufgehoben, und es bildete sich ein freier Boden-, Güter- und Arbeitsmarkt heraus. Alle Mitglieder der Gesellschaft wurden einem wirtschaftlichen Konkurrenzkampf ausgesetzt, in dem natürlicherweise der Adel und das Großbürgertum, die über den größten Boden- und Kapitalbesitz verfügten, besonders begünstigt waren. Viele arme Bauern und Landlose kamen von vornherein nicht in den Genuss wirtschaftlicher Unabhängigkeit und mussten sich als freie Lohnarbeiter verdingen.
Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich im städtischen Handwerkertum, das - zumeist gegen seinen Willen - die Zünfte auflösen musste und sich dem Konkurrenzdruck wirtschaftlich stärkerer Manufakturen und Großbetriebe ausgesetzt sah. Auch hier war die wirtschaftliche Not vieler Meister und der Masse der Gesellen eine unausbleibliche Folge der wirtschaftlichen Liberalisierung.
Die wirtschaftlichen Reformen wurden durch die Einführung der städtischen Selbstverwaltung ergänzt. Die Städte erhielten das Recht, ihre örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln, wobei freilich nur die bemittelten Einwohner (Aktivbürger) als Wähler und Kandidaten für die Gemeindeämter zugelassen waren. Den Landgemeinden wurde das Selbstverwaltungsrecht noch bis ins späte 19. Jahrhundert vorenthalten.
Die vom König 1815 versprochene Gesamtstaatsverfassung wurde bis 1848 nicht eingeführt. Die Krone ließ lediglich Kreis- und Provinziallandtage zu, beschränkte aber deren Befugnisse auf bloße Beratungstätigkeit. Ihre Mitglieder wurden nicht von der Gesamtheit der Bevölkerung gewählt, sondern erhielten ihren Sitz aufgrund ihrer Geburt oder wurden von ständischen Körperschaften (Ritterschaft, Kirche, Städte, Universitäten, z. T. Dorfgemeinden) entsandt. Der Adel hatte stets das Übergewicht. Er hatte die Reformen ohne fühlbare Schmälerung seines Besitzes und seiner ständischen Vorrechte überstanden, ja aus der Freigabe des Grundbesitzes letztlich seinen wirtschaftlichen Nutzen gezogen. Adlige bekleideten fast alle Landratsämter und gaben auf dem Lande weiterhin den Ton an.
So blieben die preußischen Reformen Stückwerk. Sie brachten die wirtschaftliche Modernisierung zwar ein gehöriges Stück voran, trugen zur Verankerung politischer Verantwortung der Staatsbürger aber nur wenig bei, ein Missverhältnis, das die deutsche Entwicklung noch ein volles Jahrhundert bestimmen sollte.
Wiener Kongress und Restauration
Im Gegensatz zu Stein und Hardenberg blieb Metternich zeit seines Lebens ein Sohn des rationalistischen und absolutistischen 18. Jahrhunderts. Er verabscheute die Volkssouveränität als Wurzel der Anarchie und erwartete den gesellschaftlichen Fortschritt allein von der Autorität monarchischer Regierungen. Er war nicht blind für die Schwächen der Monarchie, hielt aber die Ordnung und Stabilität gegebener Verhältnisse für politisch vernünftiger als die Risiken von Neuerungen.
Metternich war die beherrschende Figur des Wiener Kongresses (1814/15), auf dem die Fürsten und Gesandten die Neuordnung Europas aushandelten. Leitend waren dabei drei Prinzipien: Restauration - Legitimität - Solidarität.
Restauration bedeutete im strengen Sinn die Wiederherstellung des staatlich-territorialen Zustandes vor 1789. Ernstlich waren daran jedoch nur diejenigen interessiert, die seitdem politische und territoriale Einbussen erlitten hatten; aber sie hatten nicht die Macht, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. So gingen in Deutschland alle jene leer aus, die in der großen Flurbereinigung des von Napoleon erzwungenen Reichsdeputationshauptschlusses (1803) ihre Souveränität verloren hatten: die Kirchenfürsten, der nichtfürstliche Adel, die meisten Freien Reichsstädte. Nutznießer dieser Säkularisierung und Mediatisierung waren die deutschen Mittel- und Großstaaten, vor allen anderen Preußen und Bayern (s. Karten).
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Großbritannien behauptete seine Kriegsbeute in Übersee (Kapkolonie, Ceylon, Malta), Preußen, Österreich und Russland die Gewinne aus den skrupellosen polnischen Teilungen (wenn auch mit neuen Grenzen). Restauration war also ein Prinzip, auf das die Starken zu ihrem Vorteil pochten, das die Kleinen aber vergeblich anriefen.
Ähnlich flexibel wurde das Prinzip der Legitimität behandelt. Wichtiger als der historisch abgesicherte Erbanspruch (den nicht alle Dynastien nachweisen konnten) war ihre Fähigkeit, das monarchische Prinzip durchzusetzen und den Staat aus eigener, nicht dem Volkswillen entspringender Autorität zu regieren. Mithin galten auch konstitutionelle Monarchien als legitim, sofern der Fürst die Verfassung aus eigener Machtvollkommenheit erlassen und nicht etwa mit der Volksvertretung vereinbart hatte.
Solidarität war der Zusammenhalt der legitimen Staatsgewalten gegen alle Gefährdungen der monarchischen und altständischen Ordnung, insbesondere gegen nationale, liberale und demokratische Bestrebungen. Das Bekenntnis zur Solidarität schloss den Willen zum Eingreifen ein, die überall da stattfinden sollte, wo die bestehende Ordnung vom Umsturz bedroht war.
Der Wiener Kongress missachtete bei seiner Neuordnung alle nationalen und liberalen Wünsche. Das 1806 aufgelöste Deutsche Reich blieb ohne einen nationalen Nachfolgestaat. Der in Wien geschaffene Deutsche Bund war ein locker gefügter Staatenbund von 39 souveränen Monarchien und freien Städten; er sollte zwar unauflöslich sein, kannte aber wichtige Beschlüsse nur bei Einstimmigkeit fassen und verfügte über keine eigene Exekutivgewalt. Italien blieb in neun selbstständige Staaten aufgeteilt, die mit der Ausnahme Sardinien-Piemont von ausländischen Dynastien regiert wurden; nach einem Wort Metternichs war es nicht mehr als ein "geographischer Begriff". Polen blieb weiter dreigeteilt und ohne selbstständige nationale Existenz. Die ehemals österreichischen Niederlande, das heutige Belgien, wurden gegen ihren Willen und gegen alle geschichtliche Tradition mit den nördlichen Niederlanden in einem Staat verbunden.
Der Deutsche Bund
Die Bundesakte von 1815 sah zwar die Einrichtung "landständischer Verfassungen" vor; aber nur einige Mittel- und Kleinstaaten, nicht jedoch Preußen und Österreich, hielten sich an diese Vorschrift. Im übrigen waren die verfassungsmäßigen Rechte der ständischen Volksvertretungen sehr beschränkt: die Abgeordneten beschlossen zwar über Gesetze und Steuern, blieben aber dabei von der endgültigen Zustimmung des Fürsten abhängig; die Gesetzgebungsinitiative war den Regierungen vorbehalten, so dass die Landtage nur annehmen oder ablehnen durften, was die Krone ihnen vorlegte. Unter solchen Umständen war eine wirksame Opposition kaum möglich.
Die Jahre nach 1815 waren im Bereich des Deutschen Bundes von einer kleinlichen und schikanösen Überwachungs- und Unterdrückungspolitik erfüllt. Die studentischen Burschenschaften, die für die Überwindung des landsmannschaftlichen Partikularismus eintraten, gerieten augenblicklich in Hochverratsverdacht, als die anlässlich ihres Wartburgfestes 1817 gegen Kleinstaaterei, "Undeutschheit" und Despotismus demonstrierten.
Die deutschen Staaten schlugen zu, als 1819 der Schriftsteller Kotzebue von einem Studenten aus politischen Motiven ermordet wurde. Die "Karlsbacher Beschlüsse" verboten die Burschenschaften, ordneten die strenge Überwachung der Universitäten an und stellten alle Druckerzeugnisse geringeren Umfangs unter Zensur. Alle den Regierungen verdächtigen Personen wurden einer fast hysterischen "Demagogenverfolgung" ausgesetzt; viele mussten ihre politische Haltung mit langjährigen Freiheitsstrafen büßen.
Legitimitätsprinzip und Machtpolitik
Die Front der konservativen Regierungen Europas zerbrach jedoch überraschend schnell, als ihre ökonomischen und machtpolitischen Interessen aufeinander stießen. Dem Versuch Spaniens, die abgefallenen lateinamerikanischen Kolonien zurückzuerobern, widersetzte sich England, das um seinen einträglichen Handel mit Südamerika fürchtete; es stärkte dem amerikanischen Präsidenten Monroe den Rücken, als dieser mit der Monroe-Doktrin 1823 die Freiheit der westlichen Hemisphäre von europäischer Einmischung proklamierte ("Amerika den Amerikanern").
Zum endgültigen Bruch kam es, als der griechische Aufstand gegen die türkische Oberherrschaft zusammenzubrechen drohte. Gegen Metternich, der den Sultan als legitimen Herrscher gegen eine illegale nationale Revolution unterstützen wollte, setzten Russland, Großbritannien und Frankreich eine militärische Hilfsaktion zugunsten der Griechen durch: Russland, weil es die Meerengen unter seine Kontrolle bringen wollte, die Westmächte, weil sie sich im Interesse ihrer Kolonialpolitik einen Rückhalt im östlichen Mittelmeer zu schaffen gedachten. Die Machtpolitik siegte über das Legitimitätsprinzip.
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Quellentext
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Grundbegriffe Zünfte: Zwangsvereinigungen von Handwerksmeistern der gleichen Berufsgruppe. Sie bestanden seit dem Mittelalter, legten die Zahl und Größe der Betriebe, die Arbeitsbedingungen, Löhne und Preise fest und unterbanden damit jeden freien wirtschaftlichen Wettbewerb. Sie waren ein großes Hindernis auf dem Weg zur kapitalistischen Konkurrenzwirtschaft.
Konstitutionelle Monarchie: Die durch eine Verfassung (Konstitution) eingeschränkte Monarchie. Die Einschränkung besteht in der Regel in der Mitwirkung einer Volksvertretung an der Gesetzgebung und Festlegung des Haushalts, beeinträchtigt aber nicht die Befugnisse des Monarchen in der Führung der Regierungsgeschäfte, der Kontrolle der Verwaltung, der Außenpolitik und der militärischen Kommandogewalt. Auch gegenüber der Gesetzgebung besitzt die Krone zumeist ein Einspruchsrecht.
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20. März 2010
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Informationen zur politischen Bildung |
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Das 19. Jahrhundert 2
Im Blickpunkt dieser Ausgabe steht die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung, die durch die Industralisierung Europas im 19. Jahrhundert angestoßen wurde. |
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