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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 31-32/2002)

Lokale Agenda 21 in Deutschland - eine Bilanz


Eick von Ruschkowski
Inhalt

I. Einleitung

II. Agenda 21 und nachhaltige Entwicklung

III. Lokale Agenda 21

IV. Merkmale und Struktur eines LA-21-Prozesses

V. Chancen und Hemmnisse eines Lokale-Agenda-21-Prozesses

VI. Zum Stand der Lokale-Agenda-21-Aktivitäten in Deutschland

VII. Herausforderungen für LA-21-Prozesse in Deutschland

VIII. Fazit

VII. Herausforderungen für LA-21-Prozesse in Deutschland
Eine qualitative Untersuchung von drei deutschen LA-21-Prozessen (Hamburg, Hannover, Bremen) [41] lässt - basierend auf den oben bereits beschriebenen und in der Untersuchung bestätigten Problemen - folgende Schlussfolgerungen für die Agenda-Arbeit in Deutschland zu:

1. Der marginale Bekanntheitsgrad der Agenda 21 und nachhaltiger Entwicklung hemmt die LA-21-Prozesse. Nachhaltige Entwicklung ist zudem ein wenig medienwirksames Thema, sodass sich die Vermittlung in der Öffentlichkeit als äußerst schwierig darstellt.

2. Ein erfolgreicher LA-21-Prozess erfordert eine politische Legitimation. Ein LA-21-Prozess muss zu Beginn politisch legitimiert werden, um in das Bewusstsein der Akteure der Lokalpolitik zu gelangen und um die Bedeutung des Handlungsauftrages der Agenda 21 hervorzuheben. Gleichzeitig wird so verhindert, dass der LA-21-Prozess als außerparlamentarische Bewegung ohne Legitimation durch die Wähler in die Bedeutungslosigkeit fällt. Fehlende politische Unterstützung wird häufig als Ursache für das Scheitern von LA-21-Prozessen genannt. [42] Daher muss der Agenda-Prozess mit den bestehenden politischen Entscheidungsorganen verknüpft, darf aber andererseits nicht von ihnen abhängig gemacht werden. Das Ergebnis eines LA-21-Prozesses erfordert ebenfalls eine politische Entscheidung, denn ein Handlungsprogramm ist das bedruckte Papier nicht wert, wenn die einzige Tätigkeit der Politik darin besteht, das Dokument zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung zu vertagen.

3. Ein erfolgreicher LA-21-Prozess erfordert institutionelle Stabilität. Die Institutionalisierung kann durch Einrichtung der entsprechenden Infrastruktur (Agenda-Büro, Lenkungsgruppe, o. ä.) erfolgen. Die den Prozess begleitende Institution muss unabhängig von politischen Gremien sein und unabhängige Positionen gegenüber der Verwaltung einnehmen dürfen.

4. Ein erfolgreicher LA-21-Prozess erfordert neue und kontinuierliche Formen der Partizipation. Zur Konsolidierung des Prozesses ist eine kontinuierliche Beteiligung der Bürger notwendig, damit ein Interesse am Prozess erhalten bleibt. Eine Beteiligung muss über die bereits etablierten Formen der Partizipation hinausgehen und einen echten Dialog zwischen der Kommune und ihren Bürgern ermöglichen. Dabei sind die Bürger als gleichberechtigte Kooperations- und Verhandlungspartner zu behandeln. Die Motivation für eine Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess durch herkömmliche Verfahren erweist sich als schwierig, sodass die Kommunen gefordert sind, neue Wege zu beschreiten.

5. Die deutsche Parteiendemokratie behindert LA-21-Prozesse und echte Beteiligung. In Deutschland wird die Kommunalpolitik überall durch die politischen Parteien beherrscht. Der Wettbewerb zwischen den einzelnen Parteien (kompetitiver Politikstil) führt dazu, dass Themen politisiert werden, ohne dass es sachliche Gründe dafür gibt. Die gerade in Großstädten viel zu großen und unüberschaubaren Parlamente arbeiten im Gegensatz zu viel kleineren Pendants (z.B. in den USA) sehr viel langsamer und verhindern effiziente Politik. Viele Entscheidungen unterliegen dem Fraktionszwang. In den USA ist ein direkterer Zugang zur Politik möglich. Dazu tragen insbesondere die dort eingesetzten Fachausschüsse und Expertengremien bei. Diese auch in Deutschland einzurichten wäre eine wirkliche Bereicherung der politischen Landschaft, da in deutschen Ausschüssen bislang externe Mitglieder höchstens beratendes Stimmrecht haben. Die Einrichtung solcher Sachverständigenausschüsse stellt neben einer weiteren Partizipationsform auch die Anerkennung externen Wissens sicher.

6. Die Fachämterstruktur der Verwaltungen begünstigt isolierte und verhindert integrierte Entscheidungen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der LA 21 und nachhaltiger Entwicklung kann nur in Verbindung mit einer Neubewertung der Verwaltungsstruktur und des Verwaltungshandelns erfolgen. Integrierte Entscheidungen erfordern auch ein integriertes Verwaltungshandeln, das auch durch das Umlaufverfahren bisher kaum gewährleistet ist. In vielen Fällen liegt die Zuständigkeit für Agenda-Fragen bei den Umweltämtern, die über nur wenige Kompetenzen verfügen. Eine Ansiedlung in den Stadtplanungsämtern erscheint als eine sinnvollere Alternative, weil in dieser Position wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen am besten vereint werden können.

7. In der Verwaltung ist die Einführung von Leitbildern, Managementstrukturen und Erfolgskontrollen notwendig. Mit den in den Agenda-Prozessen gewonnenen Erfahrungen erscheint es notwendig, die Bedeutung von Leitbildern, Managementstrukturen und Erfolgskontrollen auch in der Verwaltung noch einmal hervorzuheben. Kaum eine politische Maßnahme wird heute auf ihren Erfolg hin überprüft. Gerade im Zeitalter immer knapper werdender kommunaler Haushaltsmittel müssen eine langfristige Folgenabschätzung und eine Erfolgskontrolle anhand eines Leitbildes und unabhängiger Mechanismen gewährleistet sein.

8. Die lokalen Problemkonstellationen haben entscheidenden Einfluss auf die Konsolidierung, Erfolg oder Misserfolg von LA-21-Prozessen. Eine problemorientierte Vorgehensweise bei den LA-21-Prozessen erscheint sinnvoll, da die Motivation der Beteiligten hierdurch gesteigert werden kann.
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20. März 2010
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Die Diskussion um Nachhaltigkeit
Editorial
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Nachhaltigkeit: Politik mit gesellschaftlicher Perspektive
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