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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Forschung an humanen Stammzellen: ethische und juristische Grenzen |

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Rüdiger Wolfrum
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Zur Zeit findet nicht nur in Deutschland eine intensive Debatte über die Forschung an Embryonen und mit humanen Stammzellen statt. Ständig neue Erkenntnisse im Bereich der Biomedizin nähren langfristig Hoffnungen auf neue therapeutische Maßnahmen gegenüber Krankheiten, die bislang nicht behandelbar sind. Über die Forschung mit allen Formen von Stammzellen wird zudem ein vertieftes Verständnis der Entwicklung von Zellen, Geweben und Organen angestrebt. Diesem Ziel der Grundlagenforschung kommt eine große wissenschaftliche Bedeutung zu.
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Zur Person |
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Rüdiger Wolfrum Dr. jur., geb. 1941; Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Anschrift: Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg.
E-Mail: rwolfrum@mpiv-hd.mpg.de
Veröffentlichungen u. a.: (zus. mit A. Zeller) Legal Aspects of Research with Human Pluripotent Stem Cells in Germany, in: Biomedical Ethics, (1999); zahlreiche Publikationen zum Staats- und Völkerrecht, insbesondere dem Umweltrecht sowie dem internationalen Menschenrechtsschutz.
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Entsprechend ihrer Herkunft werden embryonale Stammzellen (ES-Zellen), embryonale Keimzellen (EG-Zellen) sowie somatische (adulte) Stammzellen aus fetalem und erwachsenem Körpergewebe unterschieden.
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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