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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 19-20/2002)
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Der Ostseerat: Neue Funktionen subregionaler Zusammenarbeit im Kontext der EU-Osterweiterung |

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Helmut Hubel / Stefan Gänzle
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Vor gut zehn Jahren, anlässlich eines Treffens des dänischen und des deutschen Außenministers Uffe Ellemann-Jensen und Hans-Dietrich Genscher am 22. Oktober 1991 in Rostock, war eine Intitiative zur Schaffung eines auf den Ostseeraum bezogenen Forums zwischenstaatlicher Zusammenarbeit vereinbart worden. Die Gründung des Ostseerates (Council of the Baltic Sea States, CBSS) erfolgte bereits wenige Monate später am 5. und 6. März 1992 in Kopenhagen. Dies war nur aufgrund der Tatsache möglich, dass bei dem Gründungsakt der beteiligten Regierungen auf den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages verzichtet worden war. Damit konnte einerseits der "lockere Charakter" des multilateralen, intergouvernementalen Zusammenschlusses gewahrt und andererseits auf ein langwieriges Ratifizierungsverfahren in den Parlamenten der einzelnen Mitgliedstaaten verzichtet werden.
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Zur Person |
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Helmut Hubel Dr. phil. habil., geb. 1951; Lehrstuhl für Außenpolitik und Internationale Beziehungen, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Anschrift: FSU Jena, Institut für Politikwissenschaft, Ernst-Abbe-Platz 8, 07743 Jena.
E-Mail: Helmut.Hubel@uni-jena.de
Veröffentlichungen u. a.: Rüstungskontrollpolitik im Ostseeraum, Frankfurt/M. 1980; (Hrsg. unter Mitarbeit von Aino Bannwart und Stefan Gänzle) EU Enlargement and Beyond: The Baltic States and Russia, Berlin 2002.
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Der dänische Außenminister zielte mit dieser Initiative insbesondere darauf, die drei baltischen Staaten - Estland, Lettland und Litauen - in deren Streben nach Festigung ihrer staatlichen Unabhängigkeit und Entwicklung zu unterstützen.
Dänemark nahm sowohl in der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), als auch im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Vorreiterrolle ein zugunsten einer zügigen Anerkennung der staatlichen Souveränität der baltischen Republiken durch die internationale Gemeinschaft.
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Zur Person |
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Stefan Gänzle M. E. S. (Masters in European Studies), geb. 1970; wiss. Mitarbeiter und Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Außenpolitik und Internationale Beziehungen, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Anschrift: FSU Jena, Institut für Politikwissenschaft, Ernst-Abbe-Platz 8, 07743 Jena.
E-Mail: stefan_gaenzle@yahoo.com
Veröffentlichungen u. a.: The EU's Presence and Actorness in the Baltic Sea Area: Multilevel Governance Beyond its External Borders, in: Helmut Hubel (Hrsg.), EU Enlargement and Beyond: The Baltic States and Russia, Berlin 2002.
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Angesichts der Bestrebungen einzelner deutscher Bundesländer, ihre europapolitische Rolle im Kontext eines "Europas der Regionen" zu stärken, ging es für den deutschen Außenminister möglicherweise auch darum, die Ambitionen der nördlichen Bundesländer zu steuern und entsprechende Initiativen in die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland einzubinden.
Insbesondere Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg verfolgen die Absicht, die transnationale Zusammenarbeit im Ostseeraum auszubauen und sich dabei landespolitisch zu profilieren.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik stehen für die drei norddeutschen Bundesländer die Zusammenarbeit der Regionen im Ostseeraum, die wirtschaftliche Entwicklung und der kulturelle Austausch im Vordergrund.
Aber nicht nur unter den beteiligten Regierungen und auf der Ebene der Bundesländer, sondern auch zwischen den Städten und Gemeinden sowie einer Vielzahl von nichtstaatlichen Akteuren sind die Beziehungen in dieser europäischen Region im Laufe des vergangenen Jahrzehnts stark ausgeweitet und intensiviert worden.
Außerhalb Europas erfährt die Zusammenarbeit mit dem Ostseeraum ebenfalls ein reges Interesse, wie beispielsweise die 1997 ins Leben gerufene US-amerikanische "Nordeuropa-Initiative" zeigt.
Diese Initiative zielt auf die Förderung von politischer Stabilität und Sicherheit, die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des gesamten Ostseeraums unter Einschluss des Nordwestens Russlands. Dabei sollen die genannten Ziele nicht nur auf Regierungsebene, sondern auch durch die Kooperation von und mit Nichtregierungsorganisationen und der Privatwirtschaft erreicht werden. Der Unterstützung amerikanischer Unternehmen im Ostseeraum, der Zusammenarbeit in Fragen der Justiz und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, dem Aufbau der Zivilgesellschaft sowie der Kooperation in den Politikfeldern Energie, Umwelt und Gesundheit werden daher Priorität eingeräumt.
Insbesondere an der Peripherie der Europäischen Union sind neben dem Ostseerat im Laufe des vergangenen Jahrzehnts eine ganze Reihe subregionaler Organisationen entstanden, die eine Fülle von Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.
Als Beispiele lassen sich insbesondere die Zentraleuropäische Initiative, die Schwarzmeerkooperation, der Barents-Euro-Arktische Rat und der Arktische Rat anführen. Die Europäische Union hat mit der Anregung, die subregionale Zusammenarbeit als Vorbereitung für einen späteren Beitritt zu nutzen, einen nicht unerheblichen Anteil an der Schaffung dieser subregionalen Organisationen gehabt. Die Initiierung kooperativer Regime an der EU-Peripherie ist als eines der Schlüsselprinzipien künftiger Erweiterungen bezeichnet worden.
Dabei wurde allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass seit der Entscheidung des Europäischen Rates von Luxemburg im Dezember 1997, die Beitrittskandidaten mit Blick auf ihre Mitgliedsfähigkeit zu differenzieren, die bilaterale Ebene der Beziehungen der Union zu den beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas in den Vordergrund getreten ist. Dies wurde insbesondere im Ostseeraum spürbar, wo die Ratsentscheidung auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission im Juli 1997 vorgelegten Stellungnahme (avis) zur Beitrittsfähigkeit der einzelnen Bewerberländer zu einer Verringerung der Kooperation zwischen den baltischen Staaten - Estland (das der ersten Erweiterungsgruppe zugerechnet wurde), Lettland und Litauen - geführt hat.
Aufgrund der Verhandlungsdynamik der Beitrittsgespräche zwischen der EU und den Kandidatenländern spielt diese Differenzierung heute zwischen den baltischen Staaten faktisch keine Rolle mehr.
Der Begriff der Subregion verdeutlicht die - auf Kriterien der Funktionalität bzw. Homogenität eines politischen, geographischen, kulturellen oder sozioökonomischen Raumes beruhende - Zuordnung dieser Ebene zu einem übergeordneten "Ganzen". Aufgrund des Beitrittswunsches mehrerer Staaten bildet die Europäische Union im Falle des größten Teils der Ostseeanrainerstaaten diesen regionalen Bezugspunkt. Mit Blick auf diese regionale Ordnung lassen sich zwei Typen von Subregionalisierung unterscheiden.
Wegen seiner geographischen Lage bildet der Ostseeraum eine periphere Subregion. Dem Ostseerat kommt hierbei die Rolle zu, eine funktionale Verbindung zwischen EU, künftigen Mitgliedern und Nichtmitgliedern herzustellen. Schwerpunktmäßig bildet das Gremium ein multilaterales Forum zur Zusammenarbeit in nicht-militärischen Bereichen und unterstützt in dieser Hinsicht den Erweiterungsprozess der EU. Darüber hinaus stellt der Ostseerat durch seine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen eine außenpolitische Innovation zur Kooperation mit der "Gesellschaftswelt"
und Bildung strategischer Netzwerke im Bereich der Außenpolitik dar.
Andererseits ist er aber auch ein Instrument seiner Mitgliedstaaten, das diesen erlaubt, sowohl in den internationalen Beziehungen als insbesondere auch im Kontext der subnationalen und transnationalen Kooperation im Ostseeraum eine Vermittlungs- bzw. Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. |
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10. Februar 2012
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