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Kooperation zum Schutz vor Gewalt in Ehe und Beziehungen | Gewalt im Geschlechterverhältnis | bpb.de

Gewalt im Geschlechterverhältnis Editorial Kooperation zum Schutz vor Gewalt in Ehe und Beziehungen Männer als Opfer von Gewalt Gewaltprävention durch Arbeit mit Minderjährigen in der Prostitution Hintergründe des Menschenhandels in die Prostitution mit Frauen aus Osteuropa Milliardengeschäft illegale Prostitution

Kooperation zum Schutz vor Gewalt in Ehe und Beziehungen Neue Entwicklungen und Strategien gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis

Barbara Kavemann

/ 18 Minuten zu lesen

Gewalt im Geschlechterverhältnis gilt heute nicht mehr als Randproblem und Privatsache, auch werden entsprechende Übergriffe inzwischen als Rechtsbruch ernst genommen. Es gibt jedoch nach wie vor Probleme bei der Ahndung und Prävention.

Die Entwicklung der Arbeit gegen Gewalt gegen Frauen in Deutschland

Die Institution Frauenhaus ist inzwischen über 25 Jahre alt. Auch nach diesen Jahren öffentlicher Auseinandersetzung über die Gewalt, der viele Frauen im Zusammenleben mit Männern ausgesetzt sind, ist es immer wieder erforderlich, neue Initiativen zu ergreifen, um die Situation betroffener Frauen zu verbessern. In den vergangenen Jahren sind zwar bedeutende Veränderungen erreicht worden, gelöst werden konnte das Problem der Gewalt im Geschlechterverhältnis bislang jedoch nicht, auch wenn das Unterstützungsangebot bereits eine längere Geschichte hat und für die jüngere Generation von professionellen Helferinnen und Helfern, Politikern und Politikerinnen sowie Betroffenen selbstverständlich geworden ist.

Die ersten Frauenhäuser in Westdeutschland wurden 1976, die ersten Notruf-Beratungsstellen für vergewaltigte Frauen 1977 und die erste spezialisierte Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen 1987 gegründet. Sie wurden im Laufe der Zeit ergänzt durch Fachberatungsstellen für Frauen in Gewaltverhältnissen, Zufluchtswohnungen und Mädchenhäuser.

Die Existenz dieser Einrichtungen machte sowohl die gesellschaftliche Verbreitung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen als auch ihr Vorkommen in allen Gesellschaftsschichten sichtbar. Sie veränderte die öffentliche Wahrnehmung, zeigte, dass Unterstützung möglich ist und Veränderungen erreicht werden können, und wirkte nachhaltig innovativ auf das gesamte Feld der sozialen Arbeit und alle angrenzenden Berufsfelder.

Die Unterstützungsangebote verbesserten zwar konkret die Lebenssituation vieler misshandelter und vergewaltigter Frauen, hatten darüber hinaus aber nur wenig Erfolg auf struktureller Ebene:

- Sie hatten auf die Tatsache, dass viele Männer diese Gewalt ausüben, offenbar keinen verändernden Einfluss.

- Die Unterstützungspraxis und die Frauenforschung hatten differenziertes Wissen über die Dynamik von Gewalt in intimen Beziehungen, die Bewältigungsstrategien der betroffenen Frauen, ihre Bindungen und Hoffnungen, die Gefährlichkeit der gewalttätigen Männer und ihre Strategien der Bedrohung und Verfolgung erbracht. Dies schlug sich jedoch nicht in einer veränderten Intervention der jeweils zuständigen staatlichen Institutionen nieder.

- Die Annahme, dass parteiliche Unterstützung allein das Geschlechterverhältnis verändern kann, hatte sich nicht bewahrheitet. Die Frauenhäuser mussten vielmehr befürchten, lediglich als gesellschaftliches Feigenblatt zu fungieren und die Folgen der Gewalt zu verwalten. Es gab keine weitergehenden gesellschaftlichen Anstrengungen, um die Gewalt im Geschlechterverhältnis abzubauen. Die Existenz von Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen führte teilweise sogar dazu, den Frauen die Verantwortung für die Gewalt auf neue Art zuzuweisen: Wenn Frauen die Gewalt nicht länger ertragen wollten, stand ihnen schließlich der Weg ins nächste Frauenhaus offen. Gingen sie nicht dorthin, waren sie scheinbar mit ihrer Situation einverstanden. Weil die anhaltende politische Untätigkeit mit der Existenz der Frauenhäuser gerechtfertigt wurde, musste sich grundlegend etwas ändern, damit nicht weiterhin das Problem individualisiert wurde und die misshandelten Frauen und ihre Kinder die ganze Last der Konsequenzen tragen mussten.

Aber auch innerhalb der feministischen Gewaltdiskussion waren Veränderungen zu verzeichnen. Das gesellschaftlich gültige Opferbild wurde zunehmend kritisch hinterfragt: Die Forderung nach gesellschaftlicher Ächtung der Gewalt im privaten Raum wurde im Laufe der Diskussion immer weniger mit der Verletzung der moralischen Unschuld der Opfer begründet, sondern zunehmend mit der Rechtsverletzung durch die Täter. Damit erreichte die Auseinandersetzung mit Gewalt im Geschlechterverhältnis eine neue Ebene. Wenn die Gewalt im privaten Raum als Rechtsverletzung anerkannt werden soll, wird das Gewaltmonopol des Staates auch für Gewalt gegen Frauen und Kinder eingeklagt. Dann ist staatliche Intervention gefordert. Für Frauen und Kinder, gegen die im privaten Raum bislang fast ungestraft Gewalt angewendet werden durfte, sollten somit Menschenrechte im vollen Umfang gelten. Gewalt im häuslichen Bereich wurde erstmalig als Frage der inneren Sicherheit gesehen.

Der Zusammenhang zwischen "privater" Gewalt gegen Frauen und ausbleibender oder unangemessener staatlicher Reaktion bzw. fehlender staatlicher Verantwortung wurde zentrales Thema und führte zu einem Perspektivenwechsel: Alle mit dem Problem befassten Institutionen und Einrichtungen sollten kompetent und nach einem gleichen Problemverständnis ihre Interventionen koordinieren. So sollte erreicht werden, dass Frauen eine Wahlmöglichkeit jenseits der schieren Flucht haben.

Es hatte sich gezeigt, dass weniger die betroffenen Frauen als vielmehr die zuständigen Institutionen nach einem Muster "gelernter Hilflosigkeit" reagierten, das überwunden werden musste. Sobald analysiert wurde, was alles getan werden musste, um über bloßes "Helfenwollen" hinauszugehen, wurden Leerstellen in der Intervention sichtbar, die professionelle Helfer und Helferinnen erneut ratlos und hilflos machten und institutionelle Unterstützung sehr oft verhinderten. Zeigte sich, dass die Reaktion der Institution ins Leere lief, wurde dies in der Regel der misshandelten Frau angelastet, die sich offenbar nicht helfen lassen wollte. Es wurde nicht gesehen, dass das Hilfsangebot mit der Lebenssituation der Klientin möglicherweise nicht kompatibel war und von daher keine wirkliche Hilfe darstellte. Der Weg aus dieser gelernten Hilflosigkeit der Institutionen, die auf Kosten der betroffenen Frauen geht, konnte nur durch die Bündelung von Initiative und Kompetenz gelingen. Der Aufbau von Kooperation und die Verpflichtung auf gemeinsame Ziele waren der Weg, der nun beschritten werden sollte.

Verschiebung gesellschaftlicher Normen

In vielen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern ist im Laufe der vergangenen Jahre das Bewusstsein gewachsen, dass Gewalt im Geschlechterverhältnis kein Randproblem darstellt und keine Privatsache ist. Trotzdem ist die Absicherung existierender Schutz- und Unterstützungsangebote nicht selbstverständlich. Es konnten jedoch einige bedeutende Etappensiege erreicht werden. Die beiden großen sozialen Bewegungen, die Gewalt im privaten Raum zu ihrem Thema gemacht haben - die Frauen- und die Kinderschutzbewegung -, können nach etwa 30 Jahren Arbeit echte Erfolge vorweisen.

- 1997 trat nach zwanzigjähriger parlamentarischer Auseinandersetzung die neue gesetzliche Regelung in Kraft, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt.

- 2000 wurden Menschenrechte für Kinder durchgesetzt, es wurde ihnen ein Recht auf Gewaltfreiheit in der Erziehung eingeräumt.

- 2002 traten das "Gewaltschutzgesetz" und das "Kinderrechteverbesserungsgesetz" in Kraft, die - in Verbindung mit der erweiterten polizeilichen Eingriffsmöglichkeit der Wegweisung in vielen Bundesländern - Frauen zum ersten Mal Alternativen zur Flucht eröffnen, wenn sie sich und ihre Kinder in Sicherheit bringen wollen.

Die neue Norm des Gewaltschutzgesetzes gilt für alle von Gewalt in Beziehungen betroffenen Erwachsenen, also auch für Männer, die unter Gewalt durch ihre Partnerinnen oder Partner bzw. durch andere Familienangehörige leiden. Da die Mehrheit der von häuslicher Gewalt betroffenen Personen und die Mehrheit der Hilfesuchenden jedoch Frauen sind, soll im Folgenden weiterhin von Frauen gesprochen werden, auch wenn in Einzelfällen polizeiliche Wegweisungen zu Gunsten von Männern ausgesprochen werden bzw. diese zivilrechtlichen Schutz suchen.

Perspektivenwechsel eröffnen neue Blickwinkel

Die neue Strategie, die auf Kooperation setzt, geht davon aus, dass alle Einrichtungen und Institutionen immer nur einen berufsspezifischen Ausschnitt der Wirklichkeit der Gewaltverhältnisse zu sehen bekommen - einige einen größeren, andere einen kleineren. Kooperation und Austausch ermöglichen es den verantwortlichen Professionellen, sich daraus ein vollständigeres Bild zusammenzusetzen und dadurch viel über die Unterschiedlichkeit der Gewaltverhältnisse und Unterstützungsbedürfnisse zu lernen und die Praxis zu optimieren. Den Frauenprojekten fällt dabei die Rolle zu, die Sichtweise der von Gewalt betroffenen Frauen in den Mittelpunkt zu stellen und darauf zu achten, dass ihre Rechte und Bedürfnisse nicht hinter institutionellen Regeln und Hürden verschwinden.

Das Ergebnis dieser Wende in der Diskussion über Gewalt im Geschlechterverhältnis war die Gründung von Interventionsprojekten. Als Interventionsprojekte werden institutionalisierte Kooperationsbündnisse bezeichnet, die interinstitutionell und interdisziplinär tätig sind. In ihnen sind im Optimalfall Vertreterinnen und Vertreter aller Einrichtungen, Institutionen, Projekte und Professionen einer Region aktiv, die explizit gegen häusliche Gewalt arbeiten oder dafür gesellschaftliche Verantwortung tragen. In der Regel finden wir hier Frauenhäuser und (Frauen-) Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Jugendamt, Kinderschutz, Täterarbeit und Politik. Sie gründen sich in Deutschland seit Mitte der neunziger Jahre. Wir haben es also mit einer noch relativ jungen Entwicklung zu tun.

Im Zentrum ihrer Aktivitäten steht in der Regel ein zentrales Kooperationsgremium, wie z.B. ein Runder Tisch. Dieser unterscheidet sich von bereits bekannten und vielerorts aktiven fachspezifisch arbeitenden Runden Tischen dadurch, dass die hieran Beteiligten nicht in erster Linie als individuelle, interessierte Fachleute, sondern als Delegierte mit einem Auftrag ihrer Institution teilnehmen. Es geht langfristig darum, dass nicht nur Einzelne ihre Praxis verbessern, sondern dass ganze Institutionen ein gleiches Verständnis von häuslicher Gewalt und gleiche Ziele entwickeln und auf dieser Grundlage ihre Verfahrensweisen aufeinander abstimmen. Das gemeinsame Ziel ist ein verbesserter Opferschutz und die konsequente Inverantwortungnahme der Täter. Gewalt im Geschlechterverhältnis wird nicht mehr nur in moralischen oder psychologischen Termini diskutiert, sondern als Rechtsbruch ernst genommen.

Neue Strategien führen zu neuen Kontroversen

Als feministische Einrichtungen begannen, Kooperation mit staatlichen Institutionen zu institutionalisieren, zeigte sich, dass diese "neuen Wege", auf denen die "alten Ziele" erreicht werden sollten, nicht einfach zu begehen waren. Neu und für viele provozierend war der Vorschlag, auf den polarisierenden Begriff "Männergewalt" bzw. "Gewalt gegen Frauen" zu verzichten zugunsten der sehr viel pragmatischeren, aber konsensfähigeren Begriffe "häusliche Gewalt" oder "Gewalt in engen sozialen Beziehungen", welche die Analyse des Gewaltverhältnisses, die der erste Begriff in sich trägt, erschweren.

Ergänzend zur Unterstützungsarbeit mit den Frauen sollten täterorientierte Maßnahmen und Täterprogramme initiiert und es sollte mit Männern, die bereit sind, solche Programme durchzuführen, kooperiert werden. Dies löste die Befürchtung aus, dass sowohl die öffentliche Aufmerksamkeit als auch die finanzielle Förderung der ohnehin unzureichend ausgestatteten Angebote für die Opfer der Gewalt reduziert würden.

Eine erhebliche Umstellung bedeutete der Wechsel von einer Arbeit "von Frauen für Frauen" zu einer Zusammenarbeit mit Männern sowie von einer ausschließlich autonomen feministischen Politik zu einer Kooperation mit staatlichen Institutionen. Beispielhaft für diesen Konflikt stand die Kooperation mit der Polizei als "Repräsentantin patriarchaler Staatsgewalt" bzw. mit der Justiz oder der Ausländerbehörde, aber auch mit Vertretern und Vertreterinnen des Gesundheitssystems.

Entwicklungen und Veränderungen der staatlichen Intervention

Lange Zeit war die Bearbeitung der Fälle häuslicher Gewalt durch die Polizei und Amts- bzw. Staatsanwaltschaften von der Haltung geprägt, dass Gewalt, die in privaten Beziehungen stattfindet, auch dort geregelt werden sollte. Häusliche Gewalt wurde aus polizeilicher Sicht als Familienstreitigkeit definiert. Die Polizei reagierte auf strafrechtlich relevante Delikte wie Körperverletzung, Drohungen oder Nötigung überwiegend mit dem Versuch einer Streitschlichtung. Eine ähnliche Arbeitsroutine in den Amts- und Staatsanwaltschaften war die Verweisung der Verfahren auf den Privatklageweg. Der Staat bescheinigte damit den Geschädigten ein mangelndes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und überließ diese ihrer privaten Initiative. Es herrschte ein deutliches Vollzugsdefizit bestehender Gesetze. Täter hatten in der Regel auf keiner Ebene mit Folgen ihres Handelns zu rechnen. Die Idee von Programmen oder Kursen zur Verhaltensänderung hatte in Deutschland im Bereich häuslicher Gewalt noch kaum Einzug gehalten.

Polizeiliche Intervention

Als Konsequenz dieser Sichtweise wurde lange Zeit bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt vorrangig darauf abgestellt, das Opfer zum Verlassen der Wohnung zu bewegen. Solange es keine Möglichkeit gab, Täter über mehrere Tage aus der Wohnung zu verweisen, stellte dies auch in vielen Fällen die einzige Möglichkeit dar, für das Opfer Sicherheit zu organisieren. Inzwischen hat in fast allen Bundesländern eine Änderung der Polizeigesetze stattgefunden. Wegweisungen, Betretungsverbote bzw. längerfristige Platzverweise wurden eingeführt. Es herrscht eine uneinheitliche Sprachregelung, und die einzelnen Normen unterscheiden sich leicht, im Kern bewirken sie aber alle dasselbe: die Befugnis der Polizei, eine gewalttätige Person für einen bestimmten Zeitraum aus einer Wohnung zu verweisen - je nach Bundesland sind es zwischen 10 und 28 Tagen. Die Polizei ist in alle Interventionsprojekte eingebunden und aktiv an der Weiterentwicklung der Intervention beteiligt.

Eine erste Evaluation der veränderten Praxis zeigte, dass Polizeibeamte und -beamtinnen es mehrheitlich sehr schätzen, dass ihnen mit der Wegweisung ein Instrument an die Hand gegeben wurde, das ihnen ermöglicht, in Fällen häuslicher Gewalt effektiv und schützend zu intervenieren. Während eine Befragung von gewaltbetroffenen Frauen ergab, dass sich die polizeiliche Praxis der Gefahrenabwehr deutlich verbessert hat, zeigten sich nach wie vor Defizite bei der Beweissicherung.

Strafverfolgung

Bei der Umsetzung koordinierter Intervention in Fällen häuslicher Gewalt konnte die Ebene der Strafverfolgung bisher noch nicht in gleichem Maße eingebunden werden wie jene der Gefahrenabwehr durch die Polizei. Die Quoten der Verfahrenseinstellungen lagen sehr hoch, Sanktionen für die Täter gab es selten. Trotz erkennbarer Bemühungen von Dezernentinnen und Dezernenten in den Amts- und Staatsanwaltschaften wurden offiziellen Statistiken zufolge nach wie vor mindestens zwei Drittel der Fälle häuslicher Gewalt folgenlos eingestellt. Neuere Forschung zu diesem Thema zeigt ein Dilemma auf: Auch wenn in einer Amtsanwaltschaft konsequent vermieden wurde, auf den Privatklageweg zu verweisen, und das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wurde, so ist doch die Mehrheit der Fälle -ca. 80 Prozent - nach § 170 Strafgesetzbuch eingestellt worden, und zwar mit der Begründung mangelnder Nachweisbarkeit der Taten. Dies geschah in der Regel dann, wenn Geschädigte nicht zum Tathergang aussagen wollten, und hatte dann für die Täter keinerlei Konsequenzen. Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Bereitschaft der Geschädigten, an der Strafverfolgung aktiv mitzuwirken, und dem Ausgang der Verfahren. Dezernentinnen und Dezernenten lehnen es meist ab, gegen den Willen der Geschädigten ein Strafverfahren zu führen. Sie machen sich teilweise Sorgen um die Sicherheit der Frau, bestimmte Gewaltkonstellationen gelten aber auch nicht als verfolgungswürdig. Sie sehen die Aussage der Geschädigten als unverzichtbares Beweismittel für die Erhebung einer öffentlichen Klage an.

Wenn die Geschädigte sich zur Tat nicht äußern möchte, wird dies in der Regel als eine Ablehnung weiterer Strafverfolgung interpretiert. Somit folgen die Verfahren mehrheitlich einem vermeintlichen Willen der Geschädigten. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass es so einfach nicht ist. Die größte Gruppe der von Gewalt betroffenen Frauen sandte widersprüchliche Signale aus und stand dem Strafverfahren nicht klar ablehnend, sondern ambivalent gegenüber. Amts- und Staatsanwaltschaften bearbeiten somit die Verfahren häuslicher Gewalt häufig im Spannungsfeld zweier widerstreitender Interessen. Die Lebensumstände und Lebensplanung sowie die Bedürfnisse eines Teils der Gewaltopfer sind nicht mit der Zielrichtung einer konsequenten Strafverfolgung in Einklang zu bringen, vor allem dann, wenn Frauen die Beziehung fortsetzen wollen oder wenn sie vom Täter unter Druck gesetzt werden. Frauen scheuen davor zurück, durch ihre Aussage über die Gewalttaten die ganze Verantwortung für weitere Strafverfolgung auf sich zu nehmen, und fürchten weitere Gewalt. Die Situation der Geschädigten und das Ausmaß ihrer Mitwirkungsbereitschaft muss im Interesse ihrer Sicherheit und einer konsequenten Sanktionierung der Taten möglichst genau abgeklärt werden. Durch persönlichen Kontakt schon frühzeitig im Ermittlungsverfahren können Geschädigte eher motiviert und ermutigt werden, die Strafverfolgung für sich zu nutzen, und eskann dem Opferschutz entscheidend gedient werden.

Täterarbeit

Täterprogramme sind in Deutschland ein relativ neues und innovatives Arbeitsfeld mit einer sehr dynamischen Entwicklung. Die Einbindung von Täterarbeit in Kooperationsbündnisse gegen häusliche Gewalt nimmt seit 2002 stark zu. Diese neuen Maßnahmen sind eine weitere Option, Vorfälle häuslicher Gewalt möglichst konsequent zu sanktionieren.

In Anlehnung an ausländische Modelle wurde seitens der Interventionsprojekte eine Weisung der Justiz zur Teilnahme an speziellen so genannten sozialen Trainingskursen bzw. Täterprogrammen als Mittel der Wahl vorgeschlagen. Am häufigsten kommen zurzeit Auflagen auf der Ebene von Amts- und Staatsanwaltschaften zur Anwendung. Vorgehensweise und Kriterien für die Erteilung von Auflagen gestalten die einzelnen Behörden individuell. Scheint ein Täter geeignet, wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, an einem Täterprogramm teilzunehmen. Stimmt er zu und schließt das Programm ab, erfolgt in der Regel keine weitere Sanktion. Bricht er ab oder wird er von der Teilnahme ausgeschlossen, soll gegen ihn Anklage erhoben werden, was aber nicht durchgängig der Fall zu sein scheint.

Die neuere Forschung ging der in Deutschland kontrovers diskutierten Frage nach, ob die Arbeit mit Gewalttätern auf der Basis von Weisungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht - also ohne die Freiwilligkeit, die üblicherweise einem Beratungsverhältnis zugrunde liegt - gelingen kann.

Es zeigte sich, dass eine Weisung durch die Justiz die Motivation vieler Männer erhöhen kann, die Teilnahme an einem Täterprogramm bis zum Schluss durchzuhalten. Männer, die gegenüber ihren Partnerinnen gewalttätig geworden sind, melden sich nur äußerst selten aus eigener Motivation für Täterprogramme an. Deshalb ist ein äußerer Druck nötig, um Verhaltensänderungen zu bewirken.

Allerdings zeigt sich auch, dass viele Männer das Programm gar nicht erst beginnen, sondern darauf vertrauen, dass ihnen schon nichts passieren wird. Deshalb ist eine enge Kooperation der Einrichtungen, die Täterarbeit durchführen, mit der Justizunverzichtbar, um für diejenigen, welche die Anordnungen unterlaufen, Sanktionen zu erwirken. Auf der anderen Seite ist eine enge Kooperation mit Frauenschutzeinrichtungen erforderlich, um für die Partnerinnen der Kursteilnehmer Opferschutz zu gewährleisten.

Eine Diskussion über Qualitätsstandards und Erfolgskriterien in der Täterarbeit ist in Deutschland erst im Entstehen.

Innovative Unterstützung: Zugehende Beratung

Ein Impuls für die Gründung von Interventionsprojekten war die wachsende Erkenntnis, dass Frauenhäuser allein nicht in der Lage sind, das gesellschaftsweite Problem der häuslichen Gewalt zu lösen. Das Unterstützungssystem sollte weiterentwickelt und ausdifferenziert werden. Zusätzlich entstand durch die veränderte polizeiliche Praxis und das neue Gewaltschutzgesetz ein großer Beratungsbedarf, der neue Anforderungen an Beratung stellte: Die staatliche Intervention entspricht nicht immer den meist unklaren Erwartungen oder Wünschen, die Betroffene an polizeiliche oder justizielle Intervention haben. Vielerorts setzte sich deshalb die Einschätzung durch, dass nicht gewartet werden kann, bis gewaltbetroffene Frauen von sich aus Beratungsstellen oder Frauenhäuser aufsuchen, sondern dass ihnen offensiver Information und Beratung angeboten werden müssten. Es stellte sich die Frage, ob die Frau immer zur Beratung kommen muss oder ob es nicht Wege gibt, wie die Beratung zur Frau kommen kann. Hier sollen zwei beispielhafte innovative Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt vorgestellt werden: die pro-aktive und die aufsuchende Beratung.

In einigen Bundesländern wurden Interventionsstellen mit pro-aktivem Beratungsangebot eingerichtet. Darunter ist Folgendes zu verstehen: Im Anschluss an polizeiliche Intervention bei häuslicher Gewalt erhalten die Interventionsstellen die nötige Information durch ein Fax der Polizei, nehmen unmittelbar zu betroffenen Frauen - und auch betroffenen Männern - Kontakt auf und bieten Beratung und Krisenintervention an. Die Beratung ist pro-aktiv, aber nicht unbedingt aufsuchend, sondern erfolgt sehr oft telefonisch.

In Berlin wurde durch das dortige Interventionsprojekt BIG eine telefonische Hotline für Beratung bei häuslicher Gewalt eingerichtet und durch eine Mobile Intervention ergänzt, die in Krisensituationen aufsuchende Beratung und Unterstützung für Frauen anbietet. Mobile Intervention kann täglich von 9.00 bis 24.00 Uhr telefonisch angefordert werden und berät auf Wunsch Frauen in ihrer Wohnung oder an einem anderen Treffpunkt. Die Beraterinnen werden häufig im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz gerufen. Die Beratung ist aufsuchend, aber nicht pro-aktiv, da sie nur auf Anfrage stattfindet.

Befürchtungen, dass betroffene Frauen den pro-aktiven Ansatz ablehnen oder sich dieser destruktiv auswirken könnte, weil die Betroffenen sich entmündigt oder erneut zum Opfer gemacht fühlen, haben sich nicht bestätigt. Im Gegenteil erwies sich die pro-aktive Beratung als Beitrag zur Bestärkung der Betroffenen im Sinne einer Erweiterung der Handlungs- und Entscheidungsspielräume, einer Erhöhung der Selbstmächtigkeit und des Rückgewinns von Kontrolle über das eigene Leben.

Bei pro-aktiver Beratung gelingt es, auch diejenigen von häuslicher Gewalt Betroffenen mit Information und Unterstützung zu versorgen, die von sich aus keinen Unterstützungsbedarf an Beratungsstellen herantragen würden, sei es,

- weil sie sich subjektiv nicht als unterstützungsbedürftig sehen, obwohl sie Gewalt erleiden und ihnen Informationen über ihre rechtlichen Möglichkeiten fehlen;

- weil sie glauben, dass ihr Fall "nicht schlimm genug" ist, um Unterstützung zu "verdienen";

- weil sie zu verängstigt oder resigniert sind, nicht mehr aktiv Hilfe suchen bzw. nicht mehr auf Hilfe hoffen.

Aufsuchende Beratung ebnet Betroffenen den Weg in das Unterstützungssystem und erreicht die Klärung nächster Schritte für diejenigen, die durch eine starke Krise, dauerhafte psychische oder körperliche Einschränkungen oder anders eingeschränkte Ressourcen nicht aus eigener Kraft Schritte zu ihrem Schutz hätten unternehmen können.

Erst durch zugehende - also pro-aktive oder aufsuchende - Beratung erhalten viele der Betroffenen die Informationen, die sie benötigen, um kompetent Entscheidungen über ihre Zukunft treffen zu können. Sie verhilft denjenigen, die sich in einer krisenhaften Situation befinden, zu der erforderlichen Stabilisierung, um Information und Beratung überhaupt aufnehmen zu können.

Zugehende Beratungsangebote waren auch geeignet, den Kinderschutz bzw. die Jugendhilfe in das Verfahren einzubinden, den Unterstützungsbedarf von Mädchen und Jungen im Kontext häuslicher Gewalt in Erfahrung zu bringen und an die verantwortlichen Stellen weiterzuleiten. Durch die aufsuchende Beratung der Mobilen Intervention konnte beispielsweise die Situation der beteiligten Kinder erfasst und bei Bedarf der Kindernotdienst hinzugezogen werden.

Zugehende Beratung hat sich auch sehr für die Zielgruppe von Migrantinnen - insbesondere denjenigen mit geringen Deutschkenntnissen - bewährt. Die erforderliche Sprachmittlung kann sehr viel einfacher organisiert werden, wenn die Nachfrage nach Beratung nicht unerwartet kommt, sondern der Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen von der Beraterin bestimmt werden und so z.B. eine Dolmetscherin die Beraterin im Einsatz begleiten oder telefonisch zugeschaltet werden kann. Auch dem Beratungsbedarf derjenigen Migrantinnen, die in sozialer Isolation leben und die Strukturen des deutschen Hilfesystems nicht kennen, kann so gut entsprochen werden.

Die neuen Beratungsangebote ergänzen bestehende Einrichtungen. Sie können diese nicht ersetzen, sondern sind - im Gegenteil - auf sie angewiesen. Stationäre Angebote wie Frauenhäuser werden nicht überflüssig, stattdessen ebnen der pro-aktive Ansatz und die aufsuchende Beratung vielen Frauen den Weg in Frauenhäuser, die diesen Schutz brauchen und ihn aus eigener Kraft nicht gefunden hätten oder ohne Begleitung nicht hätten gehen können. Diese Form der Unterstützungsangebote deckt strukturelle Barrieren des Hilfesystems auf und senkt die Schwellen. Sie trägt zum Funktionieren der Interventionskette bei und hilft, deren Schwachstellen zu erkennen und nachzubessern.

Erfolge und Grenzen der neuenStrategien

Die neuen Strategien der Bekämpfung von Gewalt im Geschlechterverhältnis - die Interventionsprojekte/-konzepte - zielen auf ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis; sie sind aber keine Wunderwaffe gegen diese Gewalt. Die Arbeit der hier miteinander kooperierenden Experten und Expertinnen darf nicht durch überhöhte Erwartungen belastet werden. Mit Interventionsprojekte lässt sich aber tatsächlich viel erreichen, wenn die Erkenntnisse über die Voraussetzungen gelingender Kooperation und kooperationsfördernde Faktoren sowie mögliche Konflikte berücksichtigt und Verantwortliche langfristig eingebunden werden. Durch die Schaffung neuer Unterstützungsangebote oder die Erarbeitung neuer Richtlinien kann es zu konkreten Verbesserungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder kommen; der Schutz vor den häusliche Gewalt ausübenden Männern kann organisiert werden. Sie können die Bereitschaft zum Umdenken und Lernen von Personen und Organisationen fördern und so die gesellschaftliche Verantwortung für Gewalt im Geschlechterverhältnis stärken und weitere Zielgruppen betroffener Frauen erreichen, die bislang durch die Lücken des Hilfesystems fallen. Interventionsprojekte/-konzepte ermöglichen einen breiten Konsens unter den beteiligten Experteninnen und Experten sowie den Institutionen, schaffen Strukturen, in die weitere gesellschaftliche Kräfte eingebunden werden können, und kommen so ihrem Ziel eines Abbaus der häuslichen Gewalt näher.

Der Blick richtet sich inzwischen auch auf die Kinder, welche die Gewalt gegen die Mutter miterleben müssen. Ihre Situation wird in Forschung und Praxis zunehmend Gegenstand des Interesses und der Entwicklung von Unterstützung. Das Miterleben der Gewalt wird als eine Form der Gewalt gegen das Kind angesehen. Der Kinderschutz ist gefordert, die Situation der Mütter ernst zu nehmen und Konzepte zu entwickeln, die berücksichtigen, dass oft sowohl die Mutter als auch die Kinder der Gewalt ausgesetzt sind und dass in dieser Situation eine Mutter ihre Kinder nicht aus eigener Kraft schützen kann. Probleme bereitet die Tatsache, dass in den familiengerichtlichen Verfahren, in denen über Sorgerecht und Umgangsrecht entschieden wird, die Sicherheitsinteressen von Müttern oft nicht ernst genug genommen werden. Durch die Arbeit der Interventionsprojekte gelingt es inzwischen eher, die separaten Bereiche des Kinderschutzes und der Frauenunterstützung miteinander zu verknüpfen.

Gerade weil sich an die Kooperation und Vernetzung von vielen Seiten hohe Erwartungen richten, muss auf eines hingewiesen werden: Die Beteiligung an Vernetzung und das Organisieren von Kooperation kosten Zeit und Zeit kostet Geld. Es ist nicht tragbar, dass diese Wege zur Optimierung von Schutz und Unterstützung allein auf ehrenamtliches Engagement und zusätzliche Arbeitsbelastung bauen. In allen beteiligten Institutionen müssen die nötigen Mittel aufgebracht werden, um sich verlässlich in die Vernetzung einbinden zu lassen. Diese Mittel sind gut angelegt. Investitionen in Prävention heute sparen zukünftige Folgekosten von Gewalt in ganz anderer Höhe.

Gewalt im Geschlechterverhältnis zu beenden ist eine der großen Herausforderungen an unsere Gesellschaft auf dem Weg zur Verwirklichung vonFrieden, Menschenrechten und Demokratie. Erst wenn Menschenrechte und innere Sicherheit auch im privaten, häuslichen, familiären Bereich gelten, wird es "im Außen" gelingen, Frieden zu sichern.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Leider nicht so selbstverständlich, dass die Existenz der Frauenhäuser abgesichert und ihre Arbeit zu den Pflichtaufgaben der Gesellschaft gezählt würde.

  2. Vgl. Carol Hagemann-White, Strategien gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis, in: dies./Barbara Kavemann/Dagmar Ohl, Parteilichkeit und Solidarität - Praxiserfahrungen und Streitfragen, Bielefeld 1997.

  3. Zu Gewalt gegen Männer vgl. Barbara Kavemann, Kinder misshandelter Mütter - Anregungen zu einer zielgruppenspezifischen Intervention, in: Eva Breitenbach/Ilse Bürmann u.a. (Hrsg.), Geschlechterforschung als Kritik, Bielefeld 2002; vgl. außerdem Daniela Gloor/Hanna Meier, Gewaltbetroffene Männer - wissenschaftliche und gesellschaftlich-politische Einblicke in eine Debatte, Bern 2003; Hans-Joachim Lenz, Diskussionsbeitrag zur Debatte Gewalterfahrungen von Frauen und Männern!? Ein neues Thema in der bundesdeutschen Frauen-, Männer- und Geschlechterforschung, IFF-Info Zeitschrift des Interdisziplinären Frauenforschungs-Zentrums, Bielefeld 2002, S.79 ff. Anmerkung der Redaktion: Siehe hierzu auch den Beitrag von Hans-Joachim Lenz in dieser Ausgabe.

  4. Vgl. Barbara Kavemann/Beate Leopold/Gesa Schirrmacher/Carol Hagemann-White, Modelle der Kooperation gegen häusliche Gewalt, BMFSFJ (Hrsg.), Schriftenreihe Band 193, Stuttgart 2001.

  5. Vgl. ebd.

  6. Stand Herbst 2004.

  7. Vgl. WiBIG, Staatliche Intervention bei häuslicher Gewalt - Entwicklung der Praxis von Polizei und Staatsanwaltschaft im Kontext von Interventionsprojekten, 2004. www.bmfsfj.de (Stichwort: Forschungsnetz; Forschungsberichte). (WiBIG = Wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt).

  8. Vgl. ebd.

  9. Vgl. WiBIG, Täterarbeit im Kontext von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt, 2004. www.bmfsfj.de (Anm.8.)

  10. Vgl. WiBIG, Neue Unterstützungspraxis bei häuslicher Gewalt, o. O. 2004. www.bmfsfj.de (Anm.8).

  11. Das erste Bundesland, welches das Polizeigesetz änderte und Interventionsstellen einrichtete, war Mecklenburg-Vorpommern. Die Arbeit dieser Stellen wurde evaluiert - vgl. ebd.

  12. Vgl. WiBIG, Von regionalen Innovationen zu Maßstäben guter Praxis - Die Arbeit von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt, o. O. 2004. www.bmfsfj.de (Anm.8).

  13. Vgl. Heinz Kindler, Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl. Eine meta-analytisch orientierte Zusammenschau und Diskussion der Effekte von Partnerschaftsgewalt auf die Entwicklung von Kindern. Folgerungen für die Praxis. Arbeitspapier, Deutsches Jugendinstitut, München 2002.

  14. Vgl. Barbara Kavemann, Kinder misshandelter Mütter - Anregungen zu einer zielgruppenspezifischen Intervention in: Eva Breitenbach/Ilse Bürmann u.a. (Hrsg.), Geschlechterforschung als Kritik, Bielefeld 2002.

Dr. phil., geb. 1949; Professorin an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin. www.wibig.uni-osnabrueck.de
Anschrift: Düsseldorferstraße 4, 10719 Berlin.
E-Mail: E-Mail Link: barbara.kavemann@snafu.de

Veröffentlichungen zu den Themen Gewalt im Geschlechterverhältnis, sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen, gesellschaftliche Strategien gegen häusliche Gewalt.