Politische Parteien im Deutschen Reich 1871-1918
Joachim Rohlfes
3.7.2003
August Bebel (stehend) auf dem Vereinigungskongress zur Gründung der Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei Deutschlands 1875 in Gotha. (© AP, Kohlmann)Vorgeschichte
Parteien im heutigen Sinn - als politische Vereinigungen mit fester Satzung und Organisationsstruktur, geregelter Mitgliedschaft und über den Tag hinausreichendem politischen Programm - gibt es in Deutschland erst seit 1861. Aber ihre Vorgeschichte reicht weiter zurück: zu den politischen Gesinnungsgruppen in den Landtagen und Ständeversammlungen des Frühkonstitutionalismus, den sozialistischen Auslandsorganisationen der Handwerker und Arbeiter im Vormärz. Da aber politische Vereinigungen und die Abhaltung politischer Versammlungen durch Beschluss des Deutschen Bundes verboten waren, blieben den Deutschen legale politische Zusammenschlüsse und organisierte Aktivitäten bis 1848 verwehrt.
1848/49
Während der Revolutionszeit 1848/49 beschleunigte sich die Entwicklung. Zwar brachten es die lockeren fraktionsartigen Zusammenschlüsse in den mancherlei verfassungsgebenden Versammlungen nur selten zu organisatorischer Dauerhaftigkeit oder gar Fraktionsdisziplin. Aber die großen politischen Richtungen profilierten sich schon sehr deutlich: die Konservativen, die Konfessionellen (insbesondere Katholiken), die Liberalen, die Demokraten und - in noch recht unfertigem Zustand - die Sozialisten.
Nicht minder folgenreich als das Geschehen in den Parlamenten war die Entstehung außerparlamentarischer Organisationen zur Mobilisierung der Wähler und zur allgemeinen politischen Aufklärung und Agitation: die katholischen Pius-Vereine (später zusammengeschlossen im "Volksverein für das katholische Deutschland"), die "Arbeiterverbrüderung", der "Verein zur Wahrung der Interessen des Großgrundbesitzes und der Förderung des Wohlstandes aller Volksklassen". Entstanden aus dem Bedürfnis, mit plötzlichen politischen Herausforderungen fertig zu werden, gewannen sie alsbald organisatorische Festigkeit und die Fähigkeit zu einer kontinuierlichen Vertretung ihrer Interessen.
Die Reaktion nach 1849 erneuerte das Verbot politischer Vereinsbildung; dieses Verbot erstreckte sich auch auf Berufsverbände, insbesondere Arbeiterorganisationen, so dass es vor 1869 rechtlich unmöglich war, Gewerkschaften zu gründen. Dagegen kam die Schaffung politischer Zusammenschlüsse früher in Gang. 1859 entstand der "Deutsche Nationalverein", ein vom liberalen Bürgertum getragener "Agitationsverein", der für die nationale Einheit Deutschlands warb, sich aber nicht an den Parlamentswahlen beteiligte und den monarchischen Regierungen nicht bedrohlich erschien. Mit ihm entfaltete sich eine rege politische Publizistik, die nicht unwesentlich dazu beitrug, das Interesse an politischen Dingen, insbesondere beim "Lesepublikum", zu beleben. Parteigründungen
Dass es die Liberalen mit der Gründung der "Deutschen Fortschrittspartei" 1861 zur ersten offiziellen Parteiorganisation in Deutschland brachten, erklärt sich vor allem aus der Herausforderung des preußischen Verfassungskonfliktes. Das Programm der neuen Partei beleuchtete den Sinn ihrer Gründung: Es appellierte an die Öffentlichkeit, die Partei durch Mitgliedschaft oder Wählerstimmen zu unterstützen, und breitete ein Bündel politischer Forderungen aus - nationale Einigung, Rechtsstaat, Ministerverantwortlichkeit, lokale und regionale Selbstverwaltung, staatliche Wirtschaftsförderung -, das in seiner Allgemeinheit fast jedermann einleuchten musste, gleichwohl aber den Interessen bestimmter Bevölkerungsschichten, in diesem Fall des Besitz- und Bildungsbürgertums, besonders entgegenkam.
Ähnlich verfuhren die übrigen Parteien, die in den nächsten Jahren in Deutschland in großer Zahl entstanden, darunter der konservative Preußische Volksverein (1861), der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (1863), das katholische Zentrum (1870). Sie alle waren darauf bedacht, sich sowohl als Sachwalter des allgemeinen Wohls wie auch als Vorkämpfer gruppenspezifischer Belange ins rechte Licht zu setzen. Ende der 1860er Jahre war das Spektrum der Parteirichtungen voll ausgebildet, das für die Folgezeit - im Grunde bis heute - Bestand haben sollte und das sich in fast allen Staaten mit entwickelter politischer Struktur wieder fand: die Konservativen, die Konfessionellen, die Liberalen und die Sozialisten. Für jede Grundrichtung gab es selbst redend Varianten und zwischen den Fronten zahlreiche Übergangsformen. Das Parteiensystem
Im Kaiserreich ließ die Entwicklung des Parteiensystems folgende Grundzüge erkennen: Die Konservativen formierten sich zunehmend deutlicher als Interessenvertretungen der Landwirtschaft, im weiteren auch des alten Mittelstandes (Handwerker, kleine Kaufleute, Beamte), verloren aber stetig an Wählern.
Das Zentrum als die politische Organisation des Katholizismus verfügte über einen sicheren Anhängerstamm. Obwohl es mehrere soziale Schichten umfasste und unterschiedliche Interessen miteinander ausgleichen musste, bewies es eine erstaunliche politische Stabilität.
Die Liberalen erwiesen sich als besonders spaltungsanfällig. Nachdem sie schon 1866 unter dem Eindruck der Bismarckschen Erfolge in einen mehr nationalen und einen mehr demokratischen Flügel auseinander gefallen waren, blieb das Gegeneinander von Konservativen und Progressiven, Rechts- und Linksliberalen stets bestimmend. Die zunächst herausragende Position der 1866 entstandenen Nationalliberalen Partei (1871: 30 % aller Wählerstimmen) zerbröckelte unaufhaltsam (1912: 13,7 %), ohne dass die Linksliberalen diese Verluste wettzumachen vermochten, weil sie weitere Abspaltungen erlebten und alle Mühe hatten, ihre Stellung im ganzen zu behaupten. Die soziale Basis des Liberalismus war offenkundig zu uneinheitlich (Großindustrielle, Akademiker, neuer Mittelstand), als dass es gelingen konnte, sie in einer geschlossenen politischen Front zusammenzufassen.
Die Sozialdemokraten, 1871 mit 3,2 % aller Stimmen noch eine schwache Minderheit, verzeichneten seit der Vereinigung der marxistischen und Lassalleanischen Richtung (Gotha 1875) einen stetigen Aufstieg, der zwar durch die antisozialistischen Ausnahmegesetze (1878-90) vorübergehend gehemmt wurde, sie aber bereits 1890 zur Partei mit der stärksten Stimmenzahl (nicht den meisten Mandaten) werden ließ und ihr 1912 den Durchbruch zur stärksten Reichstagsfraktion bescherte.
Organisationsformen
Diesen Erfolg verdankte die sich ausschließlich als Arbeiterpartei verstehende SPD vor allem ihrer Mitgliederstärke und straffen Organisation. Die Parteiarbeit wurde von hauptamtlichen Funktionären bestritten, die nicht nur einen gut funktionierenden bürokratischen Apparat aufzogen, sondern es auch verstanden, die Partei zu einer Art geistigen und gesellschaftlichen Heimat für viele ihrer Mitglieder zu machen. Die guten Beziehungen zu den Gewerkschaften kamen der Partei dabei sehr zugute. Man führte sich gegenseitig Mitglieder zu und leistete organisatorische, personelle, finanzielle Hilfe, wo immer es möglich war.
In dieser organisatorischen und integrativen Kraft konnte sich allenfalls das Zentrum mit der SPD messen. Auch hier leistete eine nahe stehende Massenorganisation, der Volksverein für das katholische Deutschland, wertvolle Zubringer- und Hilfsdienste, die sich insbesondere in den Wahlkämpfen auszahlten. Die Geschlossenheit und politische Bindekraft des Zentrums mochte, genau wie die der SPD, eine wesentliche Ursache auch darin haben, dass seine Anhänger sich im protestantisch geprägten Kaiserreich genauso als Außenseiter fühlten wie die Arbeiter in der feudal-bürgerlichen Staats- und Gesellschaftsordnung.
Die Liberalen und Konservativen als "bürgerliche" Parteien konnten sich vom Muster der Honoratiorenpartei nicht recht freimachen, auch wenn sie bemüht waren, das Erfolgsrezept der Sozialdemokratie nachzuahmen. Doch blieben sie in der Regel verhältnismäßig mitgliederschwach und vermochten ihre Anhänger allerhöchstens in Wahlzeiten zu mobilisieren. Diese organisatorische Schwäche wurde jedoch durch die wirksame Hilfe mehrerer Verbände weit gehend ausgeglichen. Der "Bund der Landwirte", der 1911 328 000 Mitglieder zählte, konnte sich bereits 1888 rühmen, 118 Kandidaten in den Reichstag gebracht zu haben, die sich auf das Wirtschaftsprogramm der Agrarier-Lobby verpflichtet hatten. Er unterstützte die ihm genehmen Parteien - vor allem die Konservativen, daneben auch die Nationalliberalen - mit Geldspenden, allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit und gezielter Wahlagitation, erwartete dafür aber selbstverständlich eine landwirtschaftsfreundliche Gesetzgebungsarbeit. Der "Zentralverband Deutscher Industrieller", die finanzstarke und einflussreichste Interessenvertretung der deutschen Schwerindustrie, gab im Wahlkampf 1912 fast vier Millionen Mark aus.
Die Verbände waren zumeist bemüht, ihre Gelder und Hilfsleistungen zu streuen, um nicht von einer einzigen Partei abhängig zu werden, so wie auch die Parteien es zu vermeiden suchten, sich ausschließlich auf einen Verband festzulegen. Aber aller Pluralismus berührte nicht die Tatsache, dass die Arbeitgeber-, Industrie- und Agrarierverbände ihre Unterstützung nur den bürgerlichen Parteien zukommen ließen, so wie die Gewerkschaften - mit Ausnahme der christlichen - sich allein der SPD verbunden fühlten.
Interessen und Ideologien
Diese unverhohlene Verfolgung gruppenspezifischer ökonomischer und sozialer Interessen und die zu diesem Zweck abgeschlossenen Bündnisse waren ein Charakteristikum der Parteienentwicklung zwischen 1871 und 1918. Zwar waren etliche Parteien - namentlich das Zentrum und die Nationalliberalen - bemüht, auch auseinanderstrebende Interessen unter dem gemeinsamen Parteiendach zu vereinigen, aber die Regel war dies nicht. Die Parteien verstanden sich durchweg als Interessenparteien, die die ökonomischen, sozialen und politischen Belange bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und Schichten zu vertreten hatten und sich nicht verpflichtet fühlten, mehr als unbedingt erforderlich für das - wie immer verstandene - Gemeinwohl einzutreten.
Sie strebten nicht, wie die meisten unserer heutigen Parteien, den Status von Volksparteien an, sondern bejahten ihren, gesamtpolitisch gesehen durchaus partikularen Charakter. Diese Tendenz zur Ausschließlichkeit hing eng mit dem ausgesprochen weltanschaulich-doktrinären Zuschnitt der führenden Parteien zusammen. Im deutlichen Gegensatz etwa zur angelsächsischen Tradition verstanden sich die deutschen Parteien als ideologisch fest gegründete Programmparteien, die ihre Herkunft aus theologischen und philosophischen Richtungen nicht verleugnen konnten und wollten. Von geradezu grundlegender Bedeutung war dies bei den Sozialisten, aber auch bei den Liberalen.
Die Geschichte der Arbeiterparteien ist in einem ganz ungewöhnlichen Maße von theoretischen Auseinandersetzungen erfüllt. Für die Sozialdemokratie des Kaiserreiches wurde die Frage beherrschend, ob die Partei sich als revolutionäre Klassenkampforganisation oder als Interessenvertretung der Lohnabhängigen zu betrachten habe, die sich mit dem bürgerlich-parlamentarischen Staat arrangieren müsse; der hitzige Prinzipienstreit führte 1916 schließlich zur Spaltung der Partei.
Auch den Liberalen war die theoretische Rechtfertigung ihrer praktischen Politik ein wesentliches Anliegen, obzwar sie - im Gegensatz zu der auf die Autorität von Marx und Engels fixierten SPD - die Vielfalt möglicher Standpunkte ausdrücklich bejahten. Die Konservativen und das Zentrum neigten stärker zum Pragmatismus, zu einer Politik der flexiblen Anpassung an das jeweils Notwendige. Aber auch sie ließen sich von bestimmten, klar zu umreißenden Grundüberzeugungen kein Jota abhandeln: die Konservativen nicht von ihrer monarchisch-nationalen Haltung, das Zentrum nicht von der Verwurzelung im christlichen Glauben.
Diese interessenpolitische und ideologische Festlegung der deutschen Parteien erschwerte ihre Bereitschaft zu Kooperation und Kompromiss. Die Gräben zwischen Bürgerlichen und Proletariern, Konservativen und Linksliberalen, Freihändlern und Schutzzöllnern erschienen unüberbrückbar. Dies um so mehr, als das konstitutionelle Regierungssystem des Kaiserreiches die Parteien nicht unter den Zwang stellte, sich im Interesse eines funktionierenden Staatslebens miteinander zu verständigen. Eine Nötigung zu Koalitionen und Konzessionen gibt es nur in parlamentarischen Regierungssystemen, wo die Parteien unmittelbar für die Arbeitsfähigkeit der Regierungen verantwortlich sind. Der Obrigkeitsstaat Bismarckscher Prägung nahm den deutschen Parteien diese Verantwortung ab und gestattete ihnen den fragwürdigen Luxus, eigenbrötlerisch nebeneinander statt miteinander zu existieren.
In einer Beziehung freilich waren auch die deutschen Parteien von früh an genötigt, sich miteinander zu verständigen. Das absolute Mehrheitswahlrecht, das zur Eroberung von mehr als 50 % der Wahlkreis-Stimmen zwang und recht häufig Stichwahlen zwischen den beiden stärksten Kandidaten nötig machte, brachte die Praxis der Wahlbündnisse hervor. Mehrere Parteien einigten sich von Fall zu Fall auf einen gemeinsamen Kandidaten, um den nicht genehmen Konkurrenten nicht zum Zuge kommen zu lassen. Dieses System funktionierte lange Zeit zugunsten der bürgerlich-konservativen Kandidaten auf Kosten der Sozialdemokraten, lief aber zumeist nur auf defensive Zweckbündnisse hinaus.
Im ganzen entfalteten die deutschen Parteien vor 1914 zu wenig Anziehungskraft, um die Mehrzahl der Deutschen von den Vorzügen eines von den Parteien getragenen Verfassungslebens zu überzeugen. Das politische Übergewicht der Regierung und des Staatsapparates suggerierte den Bürgern die Erfahrung, dass es auch ohne Parteien gehe. Die weltanschauliche und interessenpolitische Verhärtung tat ein übriges, um die Zurückhaltung der Deutschen gegenüber den Parteien zu verfestigen. Unter diesem Erbe hatte die Weimarer Republik sehr zu leiden.


