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Informationen zur politischen Bildung (Heft 279)
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Vertragsgrundlagen und Entscheidungsverfahren |

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Melanie Piepenschneider
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| Die EU gründet ihr Handeln im Wesentlichen auf drei völkerrechtliche Verträge zwischen ihren Mitgliedstaaten (Primärrecht): den Euratom-Vertrag, der 1958 in Kraft trat, den EG-Vertrag, eine Fortentwicklung des EWG-Vertrages von 1958, und den EU-Vertrag, beide seit 1993 wirksam - jeweils in der aktuellen Fassung nach der bisher letzten Revision durch den Europäischen Rat in Nizza vom Dezember 2000. Diese Verträge wurden ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen, und ihre inhaltliche und strukturelle Verschränkung ist mit der Konstruktion eines Tempels vergleichbar. Der Verfassungsvertrag wird, wenn er ratifiziert ist, das bisherige Vertragssystem und den Aufbau der EU deutlich vereinfachen. |
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17. März 2010
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Dossier |
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Die Europäische Union
Für viele ist die EU ein fremdes Gebilde. Dabei wird sie immer wichtiger. Das Dossier bietet einen lexikalischen Überblick: Warum gibt es die Union der 27? Wer macht was in der EU? Und wie sieht die Zukunft aus? |
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