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Informationen zur politischen Bildung (Heft 279)
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Vertragsgrundlagen und Entscheidungsverfahren |

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Melanie Piepenschneider
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Drei Säulen symbolisieren die Hauptarbeitsfelder der EU: Die mittlere und wichtigste Säule steht für die Europäischen Gemeinschaften, also EG und Euratom; der EGKS-Vertrag von 1952 ist planmäßig im Jahr 2002 ausgelaufen und seine Materien sind - soweit sie noch relevant waren - in die EG-Vertragsregelungen integriert worden. EG- und Euratom-Vertrag beinhalten vor allem den europäischen Binnenmarkt und die so genannten internen Politikfelder, zum Beispiel Wirtschafts- und Währungspolitik, Agrarpolitik, aber auch Sozial- und Beschäftigungspolitik, Bildung und Kultur. Der EG-Vertrag hat sich zum Kernelement der supranational ausgerichteten europäischen Einigung entwickelt. Dadurch steht die Europäische Gemeinschaft häufig als Synonym für den Integrationsprozess an sich und der korrekte Plural "Europäische Gemeinschaften" findet sich seltener im Sprachgebrauch.
Die flankierenden Säulen speisen sich aus dem EU-Vertrag, der darüber hinaus das einigende Fundament und das Dach der gemeinsamen Institutionen bildet. Die linke Säule beinhaltet Regelungen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die rechte Säule Vereinbarungen zur Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit (PJZ). Die unterschiedliche Stärke der Säulen spiegelt den Grad der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie die Integrationstiefe der Politikfelder und die Kompetenzen der Organe wider.
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Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.
Unmittelbare Rechtsetzung durch die Gemeinschaften
Die Europäischen Gemeinschaften der mittleren Säule bilden eine eigene Rechtsgemeinschaft aus, ihre Organe setzen für die Mitgliedstaaten, ihre Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) sowie Körperschaften (juristische Personen) unmittelbar geltendes Recht (Sekundärrecht). Die Gesetzesnormen in der EG lassen sich wie folgt charakterisieren:
- Verordnungen gelten unionsweit unmittelbar, sind in allen Teilen verbindlich und stehen über nationalem Recht.
- Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, ihre Ziele sind verbindlich.
- Entscheidungen sind für die benannten Empfänger, zum Beispiel Staat oder Unternehmen, in allen Teilen verbindlich.
- Empfehlungen sind unverbindlich, ebenso wie die Stellungnahmen.
Damit wird eine vorrangige Rechtsordnung gegen-über dem nationalen Recht ausgebildet ("Europarecht bricht nationales Recht"). Das sekundäre Gemeinschaftsrecht wird von den (Haupt-)Organen der EG - der Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament - gesetzt sowie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgelegt. Im Laufe der Zeit ist so ein dichtes Netz von rechtlichen Regelungen entstanden. Das Primärrecht und das daraus entstandene sekundäre Gemeinschaftsrecht werden auch als "gemeinschaftlicher Besitzstand" (frz.: acquis communautaire) bezeichnet.
Durch den evolutiven Charakter der Entwicklung europäischen Rechts ist ein unsystematisches, kompliziertes und selbst für Fachleute manchmal nur schwer zu durchschauendes Vertragswerk einschließlich der sekundärrechtlichen Regelungen und der Auslegungen durch Urteile des EuGH entstanden. In Erkenntnis dessen lautete auch einer der Aufträge an den Konvent zur Zukunft der Europäischen Union, die Verfassung in Struktur, Aufbau und Inhalt transparenter und klarer zu konzipieren.
Intergouvernementale Zusammenarbeit
In den Politikfeldern der beiden flankierenden Säulen findet die Politikgestaltung gemäß den Regeln der intergouvernementalen Zusammenarbeit statt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind also die entscheidenden Akteure, sie nutzen für ihr Politikhandeln die Organe aus der mittleren Säule: Die Kommission kann ebenso wie jeder Mitgliedstaat den Rat mit Fragen der GASP oder PJZ befassen und ihm Vorschläge unterbreiten; sie wird im Allgemeinen "in vollem Umfange an den Arbeiten" in diesen Bereichen beteiligt. Die Kommission hat aber kein Initiativrecht für Entscheidungsvorlagen wie im Bereich der Europäischen Gemeinschaften. Das Europäische Parlament kann Anfragen und Em-p-fehlungen an den Rat geben und hat Informationsrechte, eine unmittelbare Beteiligung am Entscheidungsprozess ist nicht vorgesehen Der Rat der Europäischen Union ist Exekutivorgan, Entscheidungen fallen dort in der Regel einstimmig. Die Kooperation in den Bereichen GASP und PJZ ist nur zum Teil der Rechtsprechungdurch den EuGH unterworfen.
Der "EU-Tempel" ist also aus zwei unterschiedlichen "Materialien" gebaut: Es gibt die supranationale Säule, in deren Rahmen das Handeln durch eigens für die Europäischen Gemeinschaften ausgebildete Organe gewährleistet wird, ergänzt durch intergouvernementale Elemente (flankierende Säulen), welche durch die Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedstaaten geprägt sind.
Das Fundament für die drei Säulen, das aus den Gemeinsamen Bestimmungen des EU-Vertrages, seinen Schlussbestimmungen sowie einem für alle Säulen gleichermaßen gültigen institutionellen Rahmen gebildet wird, stellt sicher, dass sich die einzelnen Teile der Europäischen Union nicht auseinander entwickeln bzw. "verselbstständigen", sondern auf das grundlegende und die Säulen überwölbende Ziel "einer immer engeren Union der Völker Europas" ausgerichtet sind.
Organe und Ausschüsse
Die Europäische Union hat sich im Laufe ihrer Entwicklung neben der Kommunal-, der Länder- und der Bundesebene zur vierten politischen Arena ausgebildet. Europäisches Regieren wird durch das Mitwirken und die Einflussnahme der anderen politischen Ebenen sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen geprägt. Es gilt daher als dynamisches Mehrebenensystem. So ist im Laufe der Entwicklung ein kompliziert verflochtenes Entscheidungsgefüge entstanden.
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Die Europäische Union
Für viele ist die EU ein fremdes Gebilde. Dabei wird sie immer wichtiger. Das Dossier bietet einen lexikalischen Überblick: Warum gibt es die Union der 27? Wer macht was in der EU? Und wie sieht die Zukunft aus? |
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