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Informationen zur politischen Bildung (Heft 279)
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Vertragsgrundlagen und Entscheidungsverfahren |

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Melanie Piepenschneider
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Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft |
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Die Bedeutung der Europäischen Union in Hinblick auf die Gestaltung wesentlicher Politikfelder hat in den letzten Jahren zugenommen. Dem stehen widersprüchliche Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger entgegen: Auf der einen Seite erscheint "Brüssel" - als Synonym für die EU - fern und machtlos, auf der anderen Seite wird eine Überregulierung - Eurokratie - befürchtet, auf die kein Einfluss genommen werden kann. Auch wenn es unbestritten ist, dass die Demokratisierung Europas noch Defizite aufweist, gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten für eine Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf das europäische Geschehen:
Politische Kontrolle
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Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.
Europawahl:
Die Beteiligung an der letzten Europawahl im Jahr 2004 war die niedrigste seit ihrer Einführung. Die Attraktivität der EP-Wahlen scheint immer mehr abzunehmen - bei gleichzeitigem Zuwachs an Kompetenzen für das Europäische Parlament. Für diese paradoxe Situation gibt es unterschiedliche Erklärungsansätze. So ist schwer zu vermitteln, um was es bei den Europawahlen geht. Die Wahlkämpfe werden nach nationalem Wahlrecht, mit nationalen Kandidaten und in nationalen Wahlkreisen meist auch noch mit nationalen Themen geführt. Es geht - noch nicht - darum, eine europäische Regierung oder einen europäischen Präsidenten zu wählen.
Außerdem haben sich noch keine "echten"europäischen Parteien
ausgebildet, sondern es handelt sich mehr um europäische Parteienzusammenschlüsse, die eine Art Dachorganisation für die nationalen Parteienfamilien bilden. Die politisch wichtigen Entscheidungen und programmatischen Positionierungen fallen aber immer noch vor allem im Rahmen der nationalen Parteienstrukturen. Zudem unterscheiden sich die Parteien in ihren europapolitischen Positionen nur in Details; erst in den letzten Jahren, seit sich auch die Europapolitik immer stärker ausdifferenziert hat, sind Ansätze für parteipolitische Trennschärfen zu erkennen. Dabei wurden mit der Reform des europäischen Vertragswerkes durch den Europäischen Gipfel in Maastricht die Parteien ausdrücklich im EG-Vertrag erwähnt und als ein wichtiger Integrationsfaktor genannt.
Kontrolle der Europapolitik auf nationaler Ebene:
Auch die nationale Ebene wird (noch) nicht so recht als Austragungsort unterschiedlicher europapolitischer Positionen wahrgenommen. Durch die bisherige Intransparenz, welche politische Ebene für welche Entscheidungen die Verantwortung trägt, können die nationalen oder regionalen Abgeordneten und die Regierungen über ihre europapolitischen Entscheidungen zu wenig zur Rechenschaft gezogen werden. In Deutschland werden die Bundestags- bzw. die Landtagsabgeordneten und die Bundes- oder Länderregierungen nicht an ihrer Europapolitik gemessen.
Direktdemokratisches Handeln
Ombudsmann beim EP:
Das Europäische Parlament ernennt für die Dauer seiner Wahlperiode einen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden über Missstände im Rahmen der Tätigkeit der Organe oder Einrichtungen der EG entgegennimmt. Der Ombudsmann kann bei berechtigten Beschwerden Untersuchungen einleiten, die er dem EP und dem betroffenen Organ zuleitet.
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Quellentext
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Europas Bürgerbeauftragter Nikiforos Diamandouros muss sich über mangelnde Arbeit nicht beklagen. Insgesamt 3726 Beschwerden - durchschnittlich zehn am Tag - sind im Verlauf des Jahres 2004 beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingegangen. Das entsprach gegenüber 2003 einem Zuwachs um 53 Prozent, der wiederum zur Hälfte auf Beschwerden aus den zehn neuen Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Der steile Anstieg zeige eindeutig, "dass immer mehr Bürger über ihr Recht, beim Bürgerbeauftragten Beschwerde über Missstände in der Verwaltungstätigkeit einzulegen, informiert sind", schreibt Diamandouros in seinem neuesten Jahresbericht.
Seit seiner Gründung im Jahr 1995 hat sich das Amt des Bürgerbeauftragten von einem Zweimannbetrieb zu einer regelrechten kleinen Behörde gemausert. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Bürgern, Unternehmen und Vereinigungen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, die Grund zur Klage über Missstände in der Verwaltungspraxis der EU-Institutionen (mit Ausnahme des EU-Gerichtshofs) haben. Der Bericht zählt zahlreiche Fälle auf, in denen sich Missstände durch Intervention des Bürgerbeauftragen beheben ließen. [...]
Der Großteil der Beschwerden, die letztlich zu Untersuchungen des Bürgerbeauftragten führten, entfielen auf die Europäische Kommission (insgesamt 375 Fälle). 58 weiterverfolgte Beschwerden richteten sich gegen das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO), über das die Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren für EU-Beamte laufen. 48 Fälle betrafen das Europäische Parlament. Weit mehr als die Hälfte der Anfragen und Beschwerden beim EU-Bürgerbeauftragen treffen inzwischen elektronisch per E-Mail ein. Bei der geographischen Herkunft der Beschwerden liegt unverändert Spanien mit knapp 13 Prozent aller Fälle an der Spitze. Dahinter folgen Deutschland mit gut zwölf Prozent, Frankreich mit rund acht Prozent sowie Belgien und Italien mit jeweils sieben Prozent. (now.)
"Täglich zehn Beschwerden", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Mai 2005.
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Petitionen an das EP:
Das EP verfügt über einen Petitionsausschuss, an ihn kann sich jede EU-Bürgerin bzw. jeder EU-Bürger in der eigenen Sprache wenden, wenn zum Tätigkeitsbereich der EU (festgelegt durch die Verträge) entweder ein Anliegen von allgemeinem Interesse, eine individuelle Beschwerde vorzubringen ist oder das Europäische Parlament zu einer Stellungnahme zu einem öffentlich interessierenden Thema bewegt werden soll. Diese Möglichkeit ist vielfach nicht bekannt, deshalb liegt die Anzahl der Petitionen deutlich unter der Anzahl der Petitionen beim Bundestag oder den Landtagen.
Referenden:
In einigen Mitgliedstaaten der EU sind Referenden zu essenziellen politischen Veränderungen obligatorisch vorgesehen (zum Beispiel Irland, Dänemark), in anderen kann dieses Instrument zur Bestätigung der Politik der Regierung eingesetzt werden (zum Beispiel Frankreich). Nicht immer sind diese Referenden bindend für die Regierung; bisher ist es aber noch nicht vorgekommen, dass sich bei einem negativen Votum (zum Beispiel Irland zur Vertragsrevision von Nizza oder Frankreich und die Niederlande zum Verfassungsvertrag) die Regierung einfach darüber hinweggesetzt hätte; vielmehr werden vor einem zweiten Durchgang verstärkte Informationsanstrengungen unternommen oder es wird mit der EU nachverhandelt. Auch im Rahmen der Ratifizierung des Verfassungsvertrags wird es in einigen Mitgliedstaaten der EU Referenden durchgeführt.
Organisierte Interessendurchsetzung
Lobbyismus:
Aktuell sind insgesamt mehr als 1000 Verbände, europäische Unternehmensvertretungen und Lobbyagenturen in Brüssel tätig, um auf den Informations-, Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess der EU einzuwirken sowie um ihre nationalen Mitglieder über Vorhaben und Entscheidungen der EU zu informieren. Die Euroverbände tauschen auch untereinander Erfahrungen aus und beraten gemeinsam, wie sie ihre Interessen bündeln können, um möglichst effektiv Einfluss zu nehmen. Diese Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung sowohl in der Kommission wie im Europäischen Parlament geworden. Oft stellen sich Vertreter von Euroverbänden auch als kompetente Berater den EG-Organen bei der Vorbereitung und Ausformulierung von Gesetzestexten zur Verfügung.
Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA):
Im WSA sind Vertreter der Interessen der wirtschaftlichen und sozialen Zivilgesellschaft organisiert. Der nach nationalen Quoten zusammengesetzte WSA kann vom EP angehört werden und aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben. Er bringt damit Positionen oder organisierte Interessen bei der Vorbereitung von verbindlichen Entscheidungen auf EU-Ebene ein.
Zivilgesellschaftliche Organisationen:
Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich in Verbänden zu engagieren, die Europapolitik oder eine europäisch ausgerichtete Interessenpolitik betreiben (zum Beispiel Euro-pa-Union, Wohlfahrts- und Umweltschutzverbände).
Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger
Europäische Charta der Grundrechte:
Sie wurde auf dem Europäischen Gipfel in Nizza (Dezember 2000) von den Staats- und Regierungschefs feierlich angenommen und ist ein Surrogat aus den Verfassungen der Mitgliedstaaten sowie den in den europäischen Verträgen niedergelegten Bürgerrechten. Die Charta ist als Teil II komplett in den Verfassungsvertrag integriert worden.
Unionsbürgerschaft:
Artikel 17-21 EG-Vertrag definiert die Rechte (zum Beispiel Recht auf freien Aufenthalt; Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts für das EP, aber auch für die kommunale Ebene unabhängig vom Wohnsitzland; diplomatischer und konsularischer Schutz in einem Drittland durch ein anderes Mitgliedsland der EU sowie ein auch über die EG verbriefter Grundrechtsschutz) und Pflichten der europäischen Bürgerinnen und Bürger und ist als Bestandteil des europäischen Vertragswerkes einklagbar. Im Bedarfsfall kann mit Berufung auf europäisches Recht vor nationalen Gerichten geklagt werden. |
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Die Europäische Union
Für viele ist die EU ein fremdes Gebilde. Dabei wird sie immer wichtiger. Das Dossier bietet einen lexikalischen Überblick: Warum gibt es die Union der 27? Wer macht was in der EU? Und wie sieht die Zukunft aus? |
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