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Informationen zur politischen Bildung (Heft 164)
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Französische Revolution und Auflösung der Ständischen Gesellschaft |

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Einleitung
1614
Letzte Ständeversammlung in Frankreich und Beginn der absolutistischen Entwicklung
1649
Hinrichtung Karls I. in England und Ende des ersten Versuchs zur Einführung des Absolutismus unter Ausschaltung des Parlaments
1688/1689
Glorreiche Revolution in England, Einschränkung der Königsmacht durch Rechte des Parlaments gesichert
1661-1715
König Ludwig XIV. Höhepunkt des französischen Absolutismus
1776
Deklaration der Menschenrechte in der Unabhängigkeitserklärung der englischen Kolonien in Amerika
1789
Beginn der Französischen Revolution
4. 8.
Aufhebung der Steuerfreiheit des Adels, der Frondienste der Bauern und der Zünfte
26. 8.
Deklaration der Menschenrechte in Frankreich, Auflösung der ständischen Ordnung
Wenn man die Gegenwart unserer Gesellschaft in Europa und Nordamerika aus ihren geschichtlichen Bedingungen begreifen will, nennt man als Ausgangspunkt sehr häufig die Französische Revolution von 1789 und die Industrielle Revolution um die Wende zum 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Beide Ereignisse machen in teils dramatischer, teils besonders deutlicher Form Akzente sichtbar, die seitdem mit besonderem Gewicht die Geschichte des 19. Jahrhunderts bis in unser Jahrhundert hinein geprägt haben. In der Französischen Revolution stürzte der Absolutismus und das ancien régime, und es begann der moderne Prozess der Demokratisierung zunächst in der Staatsform, später in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Mit der so genannten Industriellen Revolution setzt um 1800 herum - zunächst in England, dann in ganz Europa und Nordamerika - der Industrialisierungsprozess unserer Gesellschaft wiederum besonders deutlich erkennbar ein.
Aber das darf man nicht missverstehen. Die genannten Prozesse beginnen damals nicht erst von allem Anfang an, sondern wurden zu dieser Zeit nur deutlicher sichtbar. Zum anderen stellen sie nicht etwa die letzte Ursache für Umgestaltungen dar und entwickeln sich auch nicht unverbunden nebeneinander, sondern in ständiger Wechselwirkung. Die Benennungen der Prozesse etwa wie Demokratisierung oder Industrialisierung bezeichnen mehr nur Brennpunkte der Geschichte, nicht etwa den ganzen Inhalt der Umwandlungen.
So ist die Französische Revolution nicht nur ein politisches Drama und die Industrialisierung nicht nur ein technischer Vorgang, sondern beide stehen in Verbindung mit tief gehenden sozialen, ökonomischen und kulturellen Veränderungen oder hatten solche zur Folge. Vor allem aber signalisierten die beiden genannten Ereignisse und die mit ihnen verbundenen Prozesse zunächst nicht nur die Heraufkunft neuer Lebensverhältnisse, sondern vor allem die Auflösung und den Untergang einer überkommenen Lebens- und Gesellschaftsordnung. Insofern kann man durch sie so etwas wie eine sozialgeschichtliche Wetterscheide charakterisieren.
Kennzeichen der vorindustriellen Gesellschaft
Man kann die Neuartigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse im 19. und 20. Jahrhundert nur aus den Eigenarten der sich auflösenden gesellschaftlichen Struktur erkennen und daran messen. Zusammenfassend lässt sich die untergehende Ordnung kennzeichnen als eine ständisch-agrarische Ordnung vor allem europäischer Prägung.
Als spezifisch unterscheidende Merkmale dieser Ordnung im Vergleich zu den neuen Lebensverhältnissen kann man also nennen:
- ihr vorwiegend agrarischer Charakter;
- ihre ständische Struktur;
- die zentrale Stellung der meist geheiligten Traditionen in dieser Gesellschaft;
- die Überwölbung der ganzen gesellschaftlichen Ordnung durch die kirchliche Vormundschaft über Einhaltung und Deutung der kulturellen Normen und der Interpretation des menschlichen Daseins.
Agrargesellschaft
Dass die Gesellschaft agrarisch war, will besagen, dass die zum Teil große Mehrheit der Bevölkerung bis zum 18. Jahrhundert wahrscheinlich von der Landwirtschaft und in ländlichen Siedlungen lebte. Da es nur in einzelnen Ländern und auch da nur unsichere statistische Unterlagen aus dieser Zeit gibt, muss man sich auf Schätzungen verlassen. Danach lebten in Deutschland noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert etwa nur 10 % der Bevölkerung in Städten oder stadtartigen Siedlungen. An die 80 % der Menschen waren direkt landwirtschaftlich tätig. Die übrigen widmeten sich teils hauptberuflich, teils nebenberuflich vor allem in der Stadt handwerklichen, kaufmännischen, militärischen oder amtlichen Tätigkeiten.
Das sind verhältnismäßig grobe Einteilungen, die von Land zu Land wechselten und mit denen man nur annährend die Wirklichkeit beschreibt. Über alle diese Variationen hinweg darf wohl im Durchschnitt für die europäischen und nordamerikanischen Gebiete der damaligen Zeit angenommen werden, dass die Gesellschaft einen vorwiegend agrarischen Charakter hatte - wie es heute in den am Anfang der Industrialisierung oder noch vor der Industrialisierung stehenden großen Regionen in Asien, Afrika und Südamerika noch immer der Fall ist.
Überdies waren die Städte bis zum 17. und 18. Jahrhundert, teilweise noch bis ins 19. Jahrhundert hinein, im Durchschnitt und im Vergleich mit unserer Zeit verhältnismäßig klein. Bis zum Ende des Mittelalters lag die Einwohnerzahl in der Mehrzahl der deutschen Städte noch unter 5000. In Frankreich und England überragten den Durchschnitt der Städte im 17. und 18. Jahrhundert nur Paris und London. Um 1800 hatte Berlin 200 000, Hamburg über 100 000 Einwohner.
Die Einwohnerzahlen bedeutender Städte wie Bologna, Brüssel, Nürnberg, Straßburg, Lübeck, Prag lagen lange Zeit noch zwischen 20 000 und 50 000 Einwohnern; dagegen hatten Zürich, Basel, Frankfurt/M. nicht einmal 20 000 Einwohner. Der größte Teil der kleineren Städte war überdies noch mehr oder minder so genannte Ackerbürgerstädte, weil darin noch viele Einwohner entweder haupterwerblich oder im Nebengewerbe Ackerbau und Viehzucht betrieben. Aber auch in den relativ größeren Städten wie Nürnberg, Augsburg konnte man nach den Darstellungen von G. Freytag etwa im 14. Jahrhundert in der Nähe des Rathauses noch die Dreschflügel hören, das Vieh lief in den Gassen umher, die meisten Häuser hatten noch Viehställe, Schuppen, Getreideböden und Kelterräume. Noch 1858 waren 45 % des Stadtgebiets von Köln für Weingärten, Obstpflanzungen und Ackerbau reserviert. Mit diesem agrarischen Charakter der früheren gesellschaftlichen Ordnung, der bis in das städtische Leben hineinreichte, waren die Lebenshorizonte und Natureinstellungen, Familienformen und Erziehungspraktiken wie die Berufsgliederung und die Berufsausbildung, die politischen und religiösen Deutungen verbunden. So wurden durch die nach der Industriellen Revolution wahrnehmbaren Verstädterung im industrialisierten Rahmen tief gehend verändert.
Ständische Gesellschaftsordnung
Aber die sich auflösende Gesellschaft war schwerpunktmäßig auch ständisch. Über die Bezeichnung "Stände" für soziale Schichtungen gibt es eine noch nicht abgeschlossene Debatte, die wir hier nicht verfolgen wollen. Wir konzentrieren uns hier auf die Charakterisierung einer ganzen gesellschaftlichen Ordnung als ständisch und lassen die Frage offen, ob man noch heute vom Fortbestand einzelner Stände sprechen kann oder nicht. Betrachtet man aber die umfassendere Ordnung, wie sie sich im 18. und 19. Jahrhundert aufzulösen begann und vergleicht sie mit der modernen Ordnung in Europa und Nordamerika, so können die Unterschiede zwischen unserer industriellen Welt und der damaligen Gesellschaft auf folgende Weise charakterisiert werden:
- Es gab danach eine andere Schichtung als heute - entsprechend der Verschiedenheit zwischen einer agrarischen und handwerklichen Welt und einer industriellen Gesellschaft.
- Die Unterschiede zwischen den Schichten bestanden nicht nur im ökonomischen, sozialen und sozio-kulturellen Bereich, was für unsere moderne Welt auch noch zutrifft, sondern waren auch rechtlicher Natur. Die Rechte und Pflichten, die Chancenunterschiede und beruflich erwerbsmäßigen Tätigkeiten waren auf die verschiedenen sozialen Schichten durch Rechtsvorschriften verschieden und in einer Rangordnung verteilt, deren Einhaltung öffentlich erzwingbar war und erzwungen wurde.
- Wenn man - wie heute - in eine Schicht hinein geboren wurde, so wurde man - im Unterschied zu heute - auch durch die geltende Rechtssatzung darin festgehalten oder sollte darin festgehalten werden. Ein Wechsel zwischen den in der ständischen Ordnung wichtigsten Schichten, die man Stände nannte, war erschwert und nicht frei, jedenfalls nicht vom persönlichen Entschluss des einzelnen Menschen, von seiner Leistung, seiner Ausbildung oder seinem Glück allein abhängig, wie es heute in viel größerem Maße der Fall ist. Daher hat man die damalige Gesellschaft auch als eine Abstammungsgesellschaft im Gegensatz zu unserer heutigen Leistungsgesellschaft bezeichnet.
Die Rangordnung der Stände
Das alles erkennt man an dem Bild der damaligen gesellschaftlichen Ordnung, wie sie sich im 18. Jahrhundert bis ins 19. Jahrhundert aus den Dokumenten zeigt. Die Einteilung und Benennung der verschiedenen Stände war in Europa nicht überall gleich. Überall aber stand über allem der Grund besitzende weltliche und geistliche Adel mit den Fürsten und Königen an der Spitze der Hierarchie, das heißt der Rangordnung. Der Adel kontrollierte die Bodennutzung und lebte hauptsächlich von den Abgaben und Dienstleistungen der ihm unterworfenen Bauern. Der Adel stellte die Befehlskader der bewaffneten Kräfte, lange Zeit hindurch auch die Gerichtsherren und die Verwalter der öffentlichen Ämter. In den meisten Fällen war der Adel bis ins 18. Jahrhundert hinein, wie z. B. auch in Frankreich, von der Steuerzahlung befreit.
Zu den anderen Ständen zählten die Kaufleute, die Handwerker sowie andere Gewerbetreibende - hauptsächlich in den städtischen Siedlungen, zum Teil auch auf dem Lande - und dann die große Masse der Bauern.
Im 18. Jahrhundert war aber die Gruppe derer sehr gewachsen, die nur noch schwer in der ständischen Einteilung unterzubringen waren: die Dienstleute, die unterbäuerlichen Schichten auf dem Lande, die hauptsächlich Heimarbeit betrieben und nur nebenbei landwirtschaftlich tätig waren, die Tagewerker und Tagelöhner, die kleinen Katenbesitzer, die Vagabunden und Bettler, deren Zahl vor allem seit dem 17. Jahrhundert in vielen Ländern - wie England - immer größer wurde.
Nach Schätzungen machte der Grund besitzende Adel in Frankreich im 18. Jahrhundert etwa 1,5 bis 2 % der gesamten Bevölkerung aus, besaß aber etwa 50 % des bebauten Bodens und kontrollierte große Teile des übrigen Bodens durch Abgaben und Frondienstverpflichtungen der Bauern.
Den dritten Stand von Bürgern und Bauern veranschlagte man auf etwa 70 %; die nicht direkt in die ständische Hierarchie einzuordnenden Bevölkerungsgruppen machten 20 bis 30 % aus. Das war im übrigen von Land zu Land sehr verschieden.
Zwischen den Ständen war in diesem mittelalterlich-ständischen Zeitalter der Wechsel zwar nicht vollkommen unmöglich, aber er wurde vor allem durch die Satzungen außerordentlich erschwert. In den Adelsstand konnte man nur durch einen feierlichen Akt erhoben werden. Unfreie Bauern konnten nicht aufgrund eigenen Einflusses in die Stadt ziehen und Handwerker werden, sondern mussten von ihren Grundherren freigelassen werden oder konnten sich unter den günstigsten Umständen von der Unfreiheit loskaufen. Die Zugehörigkeit zu einem Berufszweig in den Städten war durch Verbände von Handwerkern und Kaufleuten, das heißt durch "Zünfte" und stadtwirtschaftliche Satzungen geregelt.
In viel größerem Umfang als heute war überhaupt die Wahlmöglichkeit des Menschen im Hinblick auf den Wohnort, die Arbeitsstelle und Berufszugehörigkeit und Heirat durch die gesamte Organisation der Gesellschaft in einer hierarchischen Ordnung von Über- und Unterordnung direkt geregelt. In den unteren Stufen war sie in größerem Umfange eingeschränkt als in den oberen Rängen. Die Schollenbindung der Bauern verbot ihnen den Wechsel des Wohnortes oder der Grundherrschaft. Unfreie Bauern durften nicht ohne weiteres vor Gericht als Ankläger oder Zeugen erscheinen, sondern mussten sich zu einem großen Teil von ihren Grundherren vertreten lassen.
In den Städten war den unteren Handwerkern verboten, bestimmte Kleidung zu tragen, die den oberen patrizischen Ständen vorbehalten war. Im übrigen war das Leben der Individuen nicht nur durch Grundherrschaft und ständische Unterschiede, sondern auch durch Stadt- und Dorfgemeinde und die größeren Familien und Sippen in viel höherem Maße kontrolliert, als es heute denkbar und möglich ist.
Im Verhalten, in der Verteilung der Rechte und Pflichten, in der Erziehung, im religiösen und allgemeinen Brauchtum, ebenso in der Arbeitsweise des Handwerks und des Bauern und im Handel spielten neben den Satzungen geheiligte Traditionen, die Überlieferungen von den Vorfahren eine viel größere Rolle als in unserer Welt der beschleunigten Veränderungen. Das ganze war überwölbt durch die religiöse, kulturelle und moralische Entscheidungsgewalt der kirchlichen Organisation, die die Tradition, die Über- und Unterordnung als gottgewollt interpretierte und damit zur Einhaltung der Normen und zur Unterordnung in der Hierarchie beitrug.
Staatliche Organisation
Dementsprechend war auch die politische Organisation von unseren modernen Verhältnissen verschieden. Meistenteils war das Recht, im Staat zu regieren, auf den Adel - lange Zeit und manchen Ländern nur auf den absoluten König beschränkt. Im England des 17. und 18. Jahrhunderts wie in vielen anderen Fällen regierten der König, der Adel und ein Teil des städtischen Großbürgertums. Andere Stände hatten entweder überhaupt keine Rechte oder waren auf den Ständeversammlungen nur beschränkt, nicht nach der Kopfzahl ihrer Mitglieder vertreten, wie etwa in Deutschland noch vor der Reformation und wie in Schweden.
Wandlungen der ständisch-agrarischen Ordnung
Man hat die ständisch-agrarische Gesellschaft gelegentlich eine immobile, statische, manchmal auch mehr oder minder harmonisch geordnete Gesellschaft genannt. Das bezog sich zum Teil auf die soziale, zum Teil auch auf die geographische Mobilität. Wie die ständische Rangrechtsordnung die soziale Mobilität, vor allem Aufstieg oder Überwechseln von ganzen Gruppen oder Individuen in andere soziale Schichten erschwerte, so verhinderten oder erschwerten die Schollenbindungen der Bauern, die unentwickelte Verkehrstechnik, die schlechten Straßen, die enge Verbindung zwischen Hausgemeinschaft und Arbeitsstätte sowie die ökonomische Unabkömmlichkeit der Bauern und Handwerker von ihren Arbeitsstellen die räumliche und geographische Beweglichkeit.
Trotz aller dieser Tatbestände sollte man sich aber vor Pauschalurteilen und Vereinfachungen in der Charakterisierung der agrarisch-ständischen Welt hüten. Sie konnte nur im Vergleich mit unserer Gegenwart relativ statisch und immobil genannt werden. De facto gab es, über die Jahrhunderte hinweg gesehen, Veränderungen beispielsweise in der bäuerlichen Produktionsweise und Lebensart. Mit der Ausbreitung des Handels und der Vermehrung der städtischen Siedlungen wuchs die geographische Beweglichkeit. Vor allem stiegen größere soziale Schichten oder Individuen auf und ab, vielfach in schweren, teilweise blutigen Auseinandersetzungen.
Im frühen Mittelalter entstand z. B. aus den Gruppen der Kriegsknechte, aus den Fronvögten und Verwaltern der verstreut liegenden Höfe des Großgrundbesitzes der neue Ritteradel. Aus den hauptsächlich patrizischen Großkaufleuten der meistens städtischen Oberschichten wurden besonders seit dem 16. und 17. Jahrhundert durch Güterkauf, Kreditgeschäfte, Ämterkauf, Fürstendienst, Grundbesitzerwerb und adlige Lebensführung nach zwei bis drei Generationen Mitglieder bürgerlicher Stände zu Adligen erhoben oder mit der Übernahme eines Amtes geadelt.
Es gab also sozialen Aufstieg und Niedergang, es gab auch zeitlich wie geographisch große Verschiedenheiten und Veränderungen in der ständisch-agrarischen Welt. Diese Auf- und Abbewegungen waren teilweise mit blutigen Auseinandersetzungen in den Bauernkriegen, aber auch in den innerstädtischen Konflikten zwischen Handwerkerzünften und Kaufmannsgilden, zwischen den städtischen bürgerlichen Schichten und den adligen Stadtherren verbunden. Im 14. und 15. Jahrhundert werden solche Aufstände zur Verteidigung oder zum Neuerwerb von politischen oder ökonomischen Rechten in Frankreich und Deutschland vielfach genannt. Wie grausam die Auseinandersetzungen zum Teil verliefen, zeigt etwa ein Bericht aus Magdeburg aus dem 14. Jahrhundert, in dem es heißt, dass man die aufständischen Zunftmeister nach Niederschlagung der Rebellion wie Krammetsvögel auf dem Marktplatz briet.
Man muss sich vor einer romantischen Verklärung der ständisch-agrarischen Welt als einer unbeweglichen, harmonischen und statischen Ordnung hüten. Stabilität und geringere Beweglichkeit gab es in der damaligen Welt nur im Verhältnis zu unserer modernen Welt. Die Verwandlungen vollzogen sich langsamer über ganze Generationen hinweg. Die Konflikte waren relativ seltener und erfassten immer nur geringere Bevölkerungsgruppen gleichzeitig als in der modernen Zeit.
Absolutismus und Stände
Auch der Absolutismus als eine Alleinherrschaft des Königs oder des Fürsten war nicht für die ganze agrarisch-ständische Zeit kennzeichnend. Es gab die Einmannherrschaft jedenfalls nicht über Jahrtausende. In Englang gab es Ansätze zu einem solchen Absolutismus nur kurze Zeit im 17. Jahrhundert, sie wurden durch die Revolution unter Cromwells Führung beseitigt und seit dem Ende des 17. Jahrhunderts (1688/89) durch konstitutionelle Einengung der Königsgewalt abgelöst. In Frankreich entwickelte sich der Absolutismus im vollen Sinne erst seit Anfang des 17. Jahrhunderts, seit der Auflösung der letzten Ständeversammlung am Anfang des 17. Jahrhunderts und verschwand erst seit der Französischen Revolution von 1789.
Im übrigen haben die adligen Grundherren, die Kirche und auch der Absolutismus nicht immer und überall die gleiche Funktion gehabt und wurden von den anderen Ständen nicht immer gleichmäßig nur als Bedrückung empfunden. Der weltliche und noch mehr der kirchliche Adel trug in vielen Ländern lange Zeit zur Verbesserung der Landwirtschaft, des Handels und des militärischen Schutzes bei. Insofern war die Grundherrschaft nicht nur reine Auspressung der Bauern, wenn sie sich auch sein frühzeitig zu einer bedrückenden Herrschaftsform entwickelte. Der Absolutismus in Frankreich zentralisierte die Verwaltung des Staates, förderte den Handel, die Stadtentwicklung, später das Gewerbe und die Manufaktur und spielte die verschiedenen Stände gegeneinander aus.
Sozialhistorische Hintergründe der Französischen Revolution
Erst im 18. Jahrhundert entmachtete der Absolutismus in immer größerem Umfang den sich verschuldenden Adel, der seiner ökonomischen, verwaltenden und militärischen Funktionen immer mehr verlustig ging und zum Teil am Hof von Versailles ein verschwenderisches Leben führte. Unter Ludwig XIV. (1661-1715) entwickelte das Königtum einen immer größeren bürokratischen Apparat und verschuldete sich durch ausgedehnte Kriege, so dass es durch immer größere Steuerlast und zentralisierte Einengung auch des städtischen Lebens für die große Masse der Bevölkerung zunehmend zu einer schweren Belastung wurde. Unter Ludwig XIV. waren zwischen 1685 und 1715 die Staatseinnahmen infolge der ständigen Kriege um 37 % geringer und die Staatsschulden um 418 % größer geworden. Trotz immer weiterer Steuern, die der dritte Stand bezahlen musste, wie Wegesteuern, Salzsteuern, Kopfsteuern oder Fenstersteuern wurde im 18. Jahrhundert das Staatsdefizit immer größer. Das ist der große sozialhistorische Hintergrund, auf dem man die Entwicklung zur Revolution verstehen muss, wenn er auch spezifisch französische Züge trägt und nicht überall in gleichem Maße vorhanden war. |
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10. Februar 2012
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Informationen zur politischen Bildung |
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Das 19. Jahrhundert 1
Die Grundlagen für die gegenwärtigen politischen Systeme der europäischen Staatenwelt wurden im 19. Jahrhundert geschaffen: von Monarchien zu demokratischen Verfassungsstaaten. |
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