Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Publikationen
Arbeitsmaterialien Medien
Aus Politik und Zeitgeschichte
AV-Medienkatalog
CD-ROM/ CD/ DVD
Einzel-
publikationen
Entscheidung im Unterricht
Filmhefte
fluter
HanisauLand
Informationen zur politischen Bildung
Info aktuell
Internet-Angebote
Mobile Angebote
Karten
Pocket
Rechtsreihe
Schriftenreihe
Spicker Politik
Thema im Unterricht
Themenblätter im Unterricht
Themen und Materialien
Zeitbilder
Spiele
Sonstige
Was geht?
Suche
Veranstaltungen
Wissen
Lernen


Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 12/2005)

Standards für die politische Bildung


Georg Weißeno
Inhalt

Einleitung

Entwicklung von Standards für die politische Bildung

Philosophie der politischen Bildung

Das Kompetenzmodell der GPJE

Politische Urteilsfähigkeit

Politische Handlungsfähigkeit und methodische Fähigkeiten

Schlussfolgerungen

Politische Urteilsfähigkeit
Dem Kompetenzbereich politische Urteilsfähigkeit kommt eine zentrale Bedeutung zu, da er mit Testaufgaben abprüfbar wird.[25] Der Entwurf versteht unter Urteilen Aussagen über Menschen oder Sachverhalte. Drei Schritte werden unterschieden: das Vergegenwärtigen des Sachverhalts, die politische Analyse und das Urteil selbst. Diese drei Schritte kann man als Modell für den Kompetenzaufbau verstehen, der sich von einem Weniger zu einem Mehr an differenzierendem Wissen bewegt. Dabei kommen zu einzelnen Wissensbeständen nicht einfach neue hinzu, sondern die neuen können die bisherigen qualitativ anders strukturieren. Dies wird für alle Schulstufen (Primar-, Sekundarstufe I und II) auf unterschiedlichem Niveau angenommen.[26]

In diesem Zusammenhang wird im Entwurf des Weiteren darauf hingewiesen, dass es für die Bewertung von politischen Urteilen ausschließlich formale Kriterien geben dürfe. Gleichwohl werden Urteile z.B. zu folgenden fachlichen Kernkonzepten beschrieben: Grundrechtsbindung und politische Freiheit; Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung; Demokratie als Volksherrschaft; Parteiendemokratie; Sozialstaatsprinzip; Pluralismus; Grundprinzipien der Marktwirtschaft. Dies macht deutlich, dass sich Standards keineswegs auf formale Kriterien beschränken dürfen. Verbindet man ferner mit dem Urteilsbegriff die Vorstellung eines reflexiven Schiedsspruches über politische Angelegenheiten, dann muss man eine inhaltliche Beschreibung der Urteile vornehmen. "Politische Urteile sind nie Sachurteile. Sie setzen wohl sachliche Vorstellungen voraus, sind in ihrem Kern aber immer normativ. Ihre Normativität besteht darin, dass sie die im Urteil angesprochenen Gegebenheiten mit Bewertungen und/oder mit Handlungsvorschriften versehen. (...) Weiterhin kommen politische Urteile nicht umhin, Partei zu ergreifen. Denn sie basieren auf Abwägungsüberlegungen."[27]

Das politische Urteil als spezifische Form des Urteilens muss inhaltlich gewichtet werden. In zukünftigen empirischen Untersuchungen sind der Möglichkeitsraum für Urteile über einen Sachverhalt bzw. die Stufen des Kompetenzniveaus vorab inhaltlich auf einer Skala der Testwerte zu bestimmen.[28] Insofern ist aus fachlicher und empirischer Sicht die Weiterentwicklung des Begriffs und des Konzeptes politische Urteilsfähigkeit erforderlich. Die beiden Pilotstudien zur politischen Bildung haben die Standards zur Rolle der Abgeordneten, zu Abstimmungen, zur sozialen Gerechtigkeit, zum Akteurshandeln sowie zur Wahl des Bundespräsidenten und zu Demokratiemodellen inhaltlich festgelegt, um die Ergebnisse theoriegeleitet interpretieren zu können.

Hierzu reichten die Standardformulierungen im Entwurf nicht aus. Als Niveaus haben sie Wiedergeben, Anwenden, Beurteilen (Peter Massing/Jessica Simone Schattschneider) bzw. Verstehen, Analysieren, Urteilen (Georg Weißeno) unterschieden, um die Kompetenz der politischen Urteilsfähigkeit testen zu können.[29] Die Ergebnisse zeigen, dass der Unterricht vermutlich zu wenig Wert auf die Anbahnung von Urteilserfahrungen legt. Die Schülerinnen und Schüler sind bei den Verstehens- und bei den Analysefragen signifikant besser als bei denen des Urteilens. Weder das Verstehen noch das Analysieren sind eine hinreichende Bedingung für Letzteres. In Folgeuntersuchungen muss genauer bestimmt werden, was das Urteilen bedingt.
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home
10. Februar 2012
Druck-Version
Artikel versenden
PDF-Version
Inhalt
Bild vergrößern
Bildungsreformen
Editorial
Plädoyer für ein neues Bildungsverständnis - Essay
Soziale Auslese und Bildungsreform
Egalitär und emanzipativ: Leitlinien der Bildungsreform
PISA - Konsequenzen für Bildung und Schule
Standards für schulische Bildung?
Standards für die politische Bildung
Lexikonsuche
Suchwort:
Lexika: