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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 28/2000)

Deutscher Bundestag und Parlamentsreform


Stefan Marschall
Inhalt

I. Einleitung

II. Reformen des Deutschen Bundestages

III. Aktuelle Herausforderungen: Entparlamentarisierung, Mehrebenenpolitik und Mediengesellschaft

IV. Fazit

I. Einleitung
In seinem über fünfzigjährigen Bestehen hat der Deutsche Bundestag einen bemerkenswerten Beitrag zur Sicherung der Demokratie geleistet. Dem Parlament ist seitens der Bevölkerung über lange Zeit hinweg ein vergleichsweise hohes Vertrauen entgegengebracht worden - wenn auch im gerade vergangenen Jahrzehnt bedenkliche Tendenzen verzeichnet worden sind [1] und abzuwarten ist, inwieweit das Ansehen des Bundestages unter dem Parteispendenskandal leiden wird.

Zur Person
Stefan Marschall
Dr. phil., geb. 1968; wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Politikwissenschaft II der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Anschrift: Politikwissenschaft II, Heinrich-Heine-Universität, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf.
E-Mail: Stefan.Marschall@uni-duesseldorf.de

Veröffentlichungen u. a.: Öffentlichkeit und Volksvertretung. Theorie und Praxis der Public Relations von Parlamenten, Opladen 1999; Parlamentsreform. Ziele, Akteure, Prozesse, Opladen 1999.

Ein kursorischer Blick auf die bundesdeutsche Parlamentsgeschichte vermittelt den Eindruck, dass der Bundestag in seiner Arbeitsweise eine hohe Kontinuität aufweist; zwar haben Personen und auch die Räumlichkeiten, in denen der deutsche Parlamentarismus stattfindet, sogar der Parlamentssitz, gewechselt. Die Verfahren scheinen gleichwohl die alten geblieben zu sein: Abstimmungen, Plenarberatung und Ausschusssitzungen. Prima vista mag dies stimmen - aber eben nur auf den ersten Blick. Der Bundestag hat im Laufe seiner Geschichte immer wieder über seine eigene Arbeitsweise beraten, Änderungen diskutiert und zum Teil auch eingeführt, also "Entscheidungen in eigener Sache" [2] getroffen.

Parlamente gestalten ihre Binnen- und Verfahrensstrukturen eigenständig. Die Organisationsautonomie ist für den Deutschen Bundestag grundgesetzlich verbrieft, heißt es doch im Artikel 40 GG: "Er [der Bundestag] gibt sich eine Geschäftsordnung." [3] Die Geschäftsordnung (GO-BT) ist gleichwohl nur eine von mehreren Grundlagen, auf denen die Arbeit des Deutschen Bundestages beruht. Hinzu kommen Vorschriften aus Gesetzestexten, beispielsweise aus dem Abgeordnetengesetz, dem Parteiengesetz, dem Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses oder aus dem Richterwahlgesetz - natürlich auch aus der Verfassung, dem Grundgesetz. Schließlich werden die schriftlich kodierten Bestandteile des Parlamentsrechts ergänzt von den ungeschriebenen gewohnheitsrechtlichen Normen, den parlamentarischen Gebräuchen. Versteht man unter Parlamentsreform Veränderungen des Parlamentsrechts, so macht dessen Vielschichtigkeit und Heterogenität deutlich, wie komplex der Reformbereich und seine Entscheidungsstrukturen sein müssen [4] .
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10. Februar 2012
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