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Informationen zur politischen Bildung (Heft 245)
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Zwang zur Koexistenz in den fünfziger Jahren |

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Manfred Görtemaker
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Deutsche Wiederbewaffnung |
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Der Korea-Krieg diente somit nicht zuletzt als "Katalysator" für die Wiederbewaffnung Deutschlands. So erklärte Bundeskanzler Konrad Adenauer in einem "Memorandum über die Sicherung des Bundesgebietes nach innen und nach außen" vom 29. August 1950, die Entwicklung im Fernen Osten habe "innerhalb der deutschen Bevölkerung Beunruhigung und Unsicherheit ausgelöst". Die Bundesrepublik sei daher bereit, "im Falle der Bildung einer internationalen westeuropäischen Armee einen Beitrag in Form eines deutschen Kontingents zu leisten".
Die amerikanische Regierung, die ohnehin einen westdeutschen Wehrbeitrag zur Verteidigung Westeuropas anstrebte, griff den Vorschlag Adenauers bereitwillig auf und übte Druck auf Frankreich aus, eine deutsche Wiederbewaffnung im Rahmen einer Europa-Armee zu akzeptieren. Aus optischen Gründen blieb es jedoch dem französischen Ministerpräsidenten René Pleven überlassen, in einer Rede vor der Nationalversammlung in Paris am 24. Oktober 1950 das Projekt einer "Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) unter Beteiligung der Deutschen zu präsentieren. Grundgedanke der Europa-Armee war die Vorstellung, integrierte Verbände aus verschiedenen europäischen Ländern zu schaffen, um den traditionellen Nationalstaat im Kernbereich der Außen- und Sicherheitspolitik zu überwinden und damit zugleich den Weg in Richtung einer Politischen Union in Europa zu beschreiten.
Für die Sowjetunion war diese Vorstellung allerdings schwer zu ertragen, weil sie nicht nur zu einer Verstärkung der westeuropäischen Verteidigungsfähigkeit führen mußte, sondern auch die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland einschloß. Stalin reagierte daher am 10. März 1952 - unmittelbar vor der Unterzeichnung des EVG-Vertrages - mit einer diplomatischen Note an die drei Westmächte, in der er die Wiedervereinigung Deutschlands unter der Bedingung anbot, daß die Bundesrepublik auf die Westintegration verzichtete und bereit wäre, den Status der Neutralität zu akzeptieren. In diesem Fall wollte Moskau den Deutschen sogar die Aufstellung eigener Verteidigungskräfte gestatten.
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Quellentext
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Wiedervereinigung in Neutralität? Die Stalin-Noten von 1952 (Zweite) Note der sowjetischen Regierung an die Westmächte über den Friedensvertrag mit Deutschland (vom 9. April 1952)
Im Zusammenhang mit der Note der Regierung der Vereinigten Staaten vom 25. März dieses Jahres erachtet es die Sowjetregierung für notwendig, folgendes zu erklären:
In ihrer Note vom 10. März hat die Sowjetregierung [...] vorgeschlagen, unverzüglich die Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland zu erörtern, um in unmittelbarer Zukunft einen vereinbarten Entwurf für einen Friedensvertrag vorzubereiten. [...]
Die Sowjetregierung hat dabei den Vorschlag gemacht, daß der Friedensvertrag unter unmittelbarer Beteiligung Deutschlands, vertreten durch eine gesamtdeutsche Regierung, ausgearbeitet werden soll. In der Note vom 10. März wurde weiterhin vorgesehen, daß die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich, die Besatzungsfunktionen in Deutschland ausüben, die Frage der Voraussetzungen für die möglichst baldige Bildung einer gesamtdeutschen, dem Willen des deutschen Volkes Ausdruck verleihenden Regierung prüfen sollen.
[...] Die Dringlichkeit des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Deutschland macht es notwendig, daß die Regierungen der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs unverzüglich Maßnahmen zur Vereinigung Deutschlands und zur Bildung einer gesamtdeutschen Regierung treffen.
In Übereinstimmung hiermit erachtet es die Sowjetregierung für notwendig, daß die Regierungen der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs ohne Verzug die Frage der Durchführung freier gesamtdeutscher Wahlen erörtern. [...]
Was den Vorschlag betrifft, daß eine Kommission der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit bevorstehenden freien gesamtdeutschen Wahlen prüfen soll, ob die Voraussetzungen für solche Wahlen gegeben sind, so steht dieser Vorschlag im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen, die gemäß Artikel 107 eine Einmischung der Vereinten Nationen in deutsche Angelegenheiten ausschließt. Eine solche Prüfung könnte durch eine Kommission vorgenommen werden, die von den vier in Deutschland Besatzungsfunktionen ausübenden Mächten zu bilden wäre.
[...] Im sowjetischen Entwurf der Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland heißt es: "Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streitkräften am Kriege gegen Deutschland teilgenommen hat."
Die Sowjetregierung ist der Ansicht, daß ein solcher Vorschlag den Interessen der Mächte, die Besatzungsfunktionen in Deutschland ausüben, sowie auch der Nachbarstaaten und gleichermaßen den Interessen Deutschlands selber als eines friedliebenden und demokratischen Staates entspricht. [...]
In dem sowjetischen Entwurf eines Friedensvertrages mit Deutschland heißt es: "Es wird Deutschland gestattet sein, eigene nationale Streitkräfte (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu besitzen, die für die Verteidigung des Landes notwendig sind."
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß es sowohl für die Sache des Friedens als auch für die deutsche Nation bedeutend besser wäre, solche für die Verteidigung bestimmte Streitkräfte zu schaffen, als in Westdeutschland Söldnertruppen der Revanchepolitiker mit faschistischen Hitler-Generälen an der Spitze aufzustellen [...].
Quelle: Europa-Archiv, 1952, 1, S. 4866 f.
(Zweite) Note der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten an die Regierung der Sowjetunion
(Wortlaut der britischen Note vom 13. Mai 1952)
2. Die Regierung Ihrer Majestät ist bereit, über diese Fragen Verhandlungen mit der Sowjetregierung aufzunehmen; sie wünscht, dies zu tun, sobald sie die Überzeugung gewonnen hat, daß die sowjetische Haltung die Verhandlungen nicht wieder ergebnislos machen wird. Die Regierung Ihrer Majestät sowie die Regierungen der Vereinigten Staaten, Frankreichs und der Sowjetunion müßten daher zunächst zu einer klaren Verständigung über das Ausmaß der Verhandlungen und die zu prüfenden Grundprobleme gelangen. [...]
3. In ihrer letzten Note legt die Sowjetregierung nunmehr dar, daß Deutschland "nicht in die eine oder andere Mächtegruppe einbezogen werden darf, die gegen irgendeinen friedliebenden Staat gerichtet ist". Deutschlands vorgeschlagene Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen dürfte eine derartige Bestimmung sicherlich erübrigen. Auf jeden Fall könnte die Regierung Ihrer Majestät sich nicht mit Bestimmungen einverstanden erklären, durch die Deutschland untersagt würde, eine Verbindung mit anderen Staaten einzugehen, die von einem der Unterzeichnerstaaten des Friedensvertrages willkürlich als "gegen irgendeinen friedliebenden Staat gerichtet!" angesehen werden könnte. Die Regierung Ihrer Majestät kann nicht zulassen, daß Deutschland das Grundrecht einer freien und gleichberechtigten Nation, sich mit anderen Nationen zu friedlichen Zwecken zu verbinden, vorenthalten werden soll. [...]
4. Die Regierung Ihrer Majestät wies in ihrer Note vom 25. März darauf hin, daß sie die Bestrebungen, welche die freien Staaten Westeuropas einschließlich der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung einer friedlichen europäischen Gemeinschaft unternehmen und damit zum Beginn einer neuen Ära, in der die internationalen Beziehungen auf Zusammenarbeit und nicht auf Rivalität und Mißtrauen begründet sind, in vollem Ausmaß unterstützt. Die Regierung Ihrer Majestät begrüßt die Entwicklung einer derartigen europäischen Gemeinschaft, an der Deutschland teilnehmen wird. Deutschland ist gespalten, weil Europa gespalten ist. Diese Politik der europäischen Einheit kann die Interessen der Sowjetunion oder die irgendeines anderen Landes, dessen Politik der Aufrechterhaltung des Friedens gilt, nicht bedrohen. [...]
6. Ein deutscher Friedensvertrag kann nur ausgearbeitet werden, wenn eine gesamtdeutsche Regierung besteht, die auf Grund freier Wahlen gebildet und in der Lage ist, in voller Freiheit an der Erörterung eines derartigen Vertrages teilzunehmen. Es ist daher nicht möglich, im gegenwärtigen Zeitpunkt Besprechungen über die Bestimmungen eines deutschen Friedensvertrages abzuhalten. Die Regierung Ihrer Majestät hat ihre Stellungnahme zu einigen der sowjetischen Vorschläge bereits mitgeteilt, insbesondere über die irrige Auslegung der territorialen Bestimmungen des Potsdamer Protokolls, sowie über die Absicht der Sowjetregierung, Deutschland in ständiger Isolierung von Westeuropa zu halten und es gleichzeitig zu zwingen, den Versuch zu machen, für seine Verteidigung lediglich durch begrenzte Streitkräfte ausschließlich nationaler Art zu sorgen. Die sowjetischen Vorschläge würden eine ständige Fesselung des deutschen Rechtes auf internationale Verbindung und einen ständigen Zustand der Spannung und Unsicherheit in Mitteleuropa bedeuten.
7. Die aus freien Wahlen hervorgehende deutsche Regierung muß selbst frei sein. Diese Freiheit ist sowohl vor als auch nach der Aushandlung eines Friedensvertrages wesentlich. [...]
8. Die Regierung Ihrer Majestät stellt zu ihrer Befriedigung fest, daß die Sowjetregierung nunmehr grundsätzlich damit einverstanden ist, daß in ganz Deutschland freie Wahlen abgehalten werden sollen. Diese freien Wahlen können jedoch nur dann stattfinden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen in allen Teilen Deutschlands bestehen und nicht nur am Wahltage und davor, sondern auch danach aufrechterhalten werden. [...]
Quelle: Die Bemühungen der Bundesregierung um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, hrsg. v. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1953, S. 92 ff.
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Für eine Umkehr war es jedoch längst zu spät, zumal das seit dem Zweiten Weltkrieg gewachsene Mißtrauen gegenüber der Sowjetunion leichtfertige Experimente in der Sicherheitspolitik nicht zuließ. Die "Stalin-Note" wurde daher zwar beantwortet, aber nicht mit der letzten Konsequenz ausgetestet. Keinesfalls sollte die EVG dadurch verzögert oder gar torpediert werden. Im übrigens bewies der Korea-Krieg im Fernen Osten, wie gespannt und gefährlich die internationale Lage immer noch war.
Dies mußte auch George F. Kennan - der "Vater der Eindämmungspolitik" - erfahren, der am 21. Dezember 1951 von Präsident Truman zum amerikanischen Botschafter in der UdSSR ernannt wurde und bald darauf sein Amt in Moskau antrat. Neun Monate lang tat die sowjetische Regierung, als ob er gar nicht vorhanden wäre. Dann wurde er im September 1952 vom Kreml zur persona non grata (zur unerwünschten Person) erklärt, so daß Truman nichts anderes übrig blieb, als ihn wieder aus Moskau abzuberufen.
Zwei Monate später fanden in den USA Präsidentschaftswahlen statt, aus denen Dwight D. Eisenhower als Sieger hervorging. Neuer Außenminister wurde John Foster Dulles, der die Eindämmungspolitik Kennans und Trumans als allzu defensiv verurteilte und den internationalen Kommunismus durch eine offensive Politik der "Befreiung" (liberation) und der "Zurückdrängung" (roll back) zu bekämpfen versprach. Die Ost-West-Konfrontation, die mit dem Korea-Krieg gerade einen weiteren gefährlichen Höhepunkt erreicht hatte, drohte sich dadurch noch mehr zuzuspitzen.
Die Eisenhower-Regierung hatte ihre Arbeit jedoch kaum aufgenommen, als am 5. März 1953 die Nachricht vom Tode Josef W. Stalins eintraf. Der Diktator hinterließ seinem Land nicht nur eine ungeklärte Nachfolgefrage, sondern auch eine Fülle ungelöster innen- und außenpolitischer Probleme. Dazu gehörten vor allem die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der sowjetischen Wirtschaft, um die Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern zu verbessern, sowie die Überwindung der internationalen Isolation, in die Stalin die Sowjetunion durch seine expansive Macht- und Interessenpolitik zunehmend geführt hatte. |
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10. Februar 2012
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