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Informationen zur politischen Bildung (Heft 245)

Zwang zur Koexistenz in den fünfziger Jahren


Manfred Görtemaker
Inhalt

Einleitung

Deutsche Wiederbewaffnung

Die Lockerung der Konfrontation 1953

Gründung der WEU

"Geist von Genf" 1955

"Friedliche Koexistenz"

"Sputnik-Schock"

Berlin-Ultimatum

Gründung der WEU
Die Vertagung der Ratifizierung des EVG-Vertrages in der französischen Nationalversammlung am 30. August 1954 auf unbestimmte Zeit kam einer Ablehnung gleich. In Frankreich war die EVG nie populär gewesen. Jean Monnet hatte deren Grundgedanken nach Beginn des Korea-Krieges auf amerikanischen Druck hin entwickelt; Ministerpräsident René Pleven hatte sie ohne Begeisterung im Oktober 1950 der französischen Nation vorgetragen. Danach hatte man eineinhalb Jahre über Einzelheiten des Vertrages gestritten, anschließend noch einmal mehr als zwei Jahre die Ratifizierung vor sich her geschoben.

Jetzt war das Projekt endgültig gescheitert, weil die französischen Parlamentarier sich nicht mit der Einbuße an Souveränität im empfindlichen Bereich der nationalen Sicherheit abfinden mochten. Schlimmer noch als die Vorstellung von deutschen Truppen war die Befürchtung, nicht mehr uneingeschränkt über die eigenen Streitkräfte verfügen zu können und einem europäischen Oberkommando unterworfen zu sein.

Das Scheitern der EVG machte indessen neue Verhandlungen notwendig. Die USA und auch Großbritannien hielten weiterhin an der Forderung nach einem deutschen Wehrbeitrag fest. Dabei trat der Gedanke, mit einer Europa-Armee einen Beitrag zur europäischen Einigung zu leisten, weitgehend in den Hintergrund. Innerhalb weniger Monate wurde nun die Einbeziehung der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem auf der Grundlage der Nationalstaatlichkeit vollzogen. Am 23. Oktober 1954 erklärte die Bundesrepublik Deutschland in den Pariser Verträgen ihren Beitritt zur Westeuropäischen Union (WEU) und zur NATO.

Die WEU war erst am selben Tag aus dem "Brüsseler Vertrag" hervorgegangen, den Frankreich, Großbritannien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande am 17. März 1948 zum gegenseitigen Beistand für den Fall "der Wiederaufnahme einer deutschen Angriffspolitik" geschlossen hatten. Im WEU-Vertrag vom 23. Oktober 1954 ersetzten die Vertragspartner den gegen Deutschland gerichteten Vertragszweck nun durch das Ziel, "die Einheit Europas zu fördern". Hinsichtlich der Verteidigungspolitik legte Artikel 5 eine Beistandspflicht für den Fall fest, daß ein Vertragsstaat in Europa das Ziel eines bewaffneten Angriffs werden sollte. Bei der Durchführung des Vertrages sollten die Vertragspartner und die Organe der WEU mit der NATO zusammenarbeiten. Eine Parallelorganisation zu den militärischen NATO-Stellen sei erwünscht. In militärischen Angelegenheiten stützte sich der WEU-Rat (als oberstes Entscheidungsorgan) auf die Auskunftserteilung und die Beratung durch die zuständigen NATO-Stellen.

Diese enge Verzahnung zwischen NATO und WEU sollte einen Ersatz für die mit dem Scheitern der EVG verlorengegangene direkte Kontrolle des künftigen deutschen Militärpotentials darstellen. Dies machte es für die Nachbarn leichter - oft sogar erst möglich -, die deutsche Wiederbewaffnung zu akzeptieren, die einerseits gewollt, andererseits aber auch gefürchtet wurde. Tatsächlich blieb die WEU jedoch bis zur Neuorientierung der westlichen Sicherheitspolitik nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zu Beginn der neunziger Jahre ein "Papiertiger" ohne militärische Bedeutung. Was zählte, waren der NATO-Beitritt der Bundesrepublik und die deutsche Wiederbewaffnung, nicht die flankierenden politischen und juristischen Begleitmaßnahmen, mit denen sie vorsorglich versehen wurden, um möglicher öffentlicher Kritik vorzubeugen.

Mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wurde die politische und militärische Konsolidierung des Westens abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde als souveräner Staat anerkannt und erklärte sich bereit, einen angemessenen Beitrag an den westlichen Verteidigungslasten zu übernehmen. Damit war zugleich die nach dem Scheitern der EVG für kurze Zeit aufgekeimte Hoffnung der Sowjetunion verflogen, die Aufrüstung der Bundesrepublik und ihre Eingliederung in das westliche Bündnis ließen sich in letzter Minute noch verhindern. Das Scheitern der EVG führte im Gegenteil dazu, daß der Bundesrepublik mehr nationalstaatliche Rechte zugestanden wurden, als sie politisch und militärisch im Rahmen einer EVG-Regelung erreicht hätte.
 

Quellentext
Briefwechsel zur Außenpolitik der Bundesrepublik
Brief Ollenhauers vom 23. Januar 1955

Das deutsche Volk steht an einem entscheidenden Punkt der Geschichte der Nachkriegszeit.

Die Abstimmung der gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik über das Pariser Vertragswerk, dessen Kernstück die Aufstellung deutscher Streitkräfte im Rahmen der Westeuropäischen Union und der NATO ist, ist von schicksalsschwerer Bedeutung für die Zukunft des ganzen deutschen Volkes. Die Annahme des Vertragswerkes führt nach unserer Überzeugung zu einer verhängnisvollen Verhärtung der Spaltung Deutschlands.

Der Deutsche Bundestag dagegen hat wiederholt einstimmig beschlossen, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands als die vordringlichste Aufgabe der deutschen Politik zu behandeln.

Die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands ist nur möglich auf dem Wege von Verhandlungen zwischen den vier Besatzungsmächten.

Die Haltung der Sowjetunion läßt erkennen, daß nach der Ratifizierung der Pariser Verträge Verhandlungen über die deutsche Einheit nicht mehr möglich sein werden.

Dies bedeutet: Die Bundesrepublik und die sogenannte "Deutsche Demokratische Republik" bleiben gegen den Willen des deutschen Volkes nebeneinander bestehen. Zugleich werden dadurch die Spannungen zwischen West und Ost verschärft, deren schwerste Last vom ganzen deutschen Volk diesseits und jenseits des Eisernen Vorhangs zu tragen wäre. [...]

Die deutsche Einheit kommt weder durch Versprechungen nur des Westens oder nur des Ostens. Wirklichkeit kann sie nur dadurch werden, daß die Mächte des Westens als auch des Ostens sich über die Einheit in Freiheit einigen und ohne Verzögerung alle praktischen Schritte tun, um diese Einigung in die Tat umzusetzen. [...]

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist der Überzeugung, daß noch nicht alle Möglichkeiten erschöpft sind, um vor der Ratifizierung der Pariser Verträge endlich einen ernsthaften Versuch zu unternehmen, auf dem Wege von Vier-Mächte-Verhandlungen die Einheit Deutschlands in Freiheit wiederherzustellen. [...]

Die Sowjetunion behauptet jetzt also, zu freien und international beaufsichtigten Wahlen bereit zu sein. Ob die Sowjetunion zu diesem Angebot steht und ob mit ihr Vereinbarungen über ein Wahlgesetz getroffen werden können, das in unserem Sinne freiheitlich ist, darf nicht vorweg beurteilt, sondern kann nur in Verhandlungen selbst geklärt werden. Man muß die Sowjetunion jetzt beim Wort nehmen. [...]

Antwortschreiben Adenauers vom 23. Januar 1955

[...] Die Sowjetregierung hat in der nicht an die drei Westmächte gerichteten, sondern gegenüber der Presse abgegebenen Erklärung vom 15. Januar nur gesagt, daß sie unter gewissen Bedingungen zu Verhandlungen über freie Wahlen bereit sei. Dabei fällt auf, daß im russischen Text nicht das Wort "Kontrolle" für diese Wahlen gebraucht wird, sondern, obwohl dieses eindeutige Wort Kontrolle in der russischen Sprache existiert, ein weniger präzises Wort, das auch im Sinne von "Beobachtung" verstanden werden kann. Über unsere anderen Verlangen hat sie entweder geschwiegen oder zu erkennen gegeben, daß sie bis auf weiteres das Nebeneinaderbestehen der Bundesrepublik und der "DDR" anstrebt. [...]

Dazu kommt, daß die Westmächte es aus berechtigen Gründen ablehnen, zur Zeit, d. i. vor der Ratifizierung der Pariser Verträge, eine Viererkonferenz vorzuschlagen, daß sie aber nach der Ratifizierung dazu bereit sind. Wenn wir jetzt trotzdem die drei Westmächte ersuchen, an die Sowjetunion heranzutreten, werden diese das Ersuchen unter Hinweis auf ihre von Sowjetrußland nicht beantwortete Note vom 29. November 1954 ablehnen. Wir laufen dann Gefahr, daß die Ratifizierung der Pariser Verträge nicht erfolgt, daß also die Verpflichtung der drei Westmächte, mit uns zusammen die Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit zu betreiben, nicht zustande kommt, daß andererseits die Sowjetunion ebenfalls keine solche Verpflichtung übernimmt, kurz daß sich Deutschland, wie so oft in den letzten Jahrzehnten, ohne Freunde zwischen sämtliche Stühle gesetzt hat. Wir bleiben dann im Zustand der Unfreiheit, bis sich die vier Siegermächte geeinigt haben. Unsere Wirtschaft, die auf Ein- und Ausfuhr angewiesen ist, erhält dann einen vernichtenden, alle Volksschichten treffenden Schlag, da sie auf dem Vertrauen der anderen Länder in die Stetigkeit unser politischen Entwicklung beruht.

Über alles, was die Sowjetunion in den letzten Tagen und Wochen zur deutschen Frage geäußert hat, läßt sich nach der Ratifizierung genau so gut verhandeln wie vorher. [...]

Quelle: Dokumentation zur Deutschlandfrage, Bd. 1, hrsg. v. H. v. Siegler, Bonn 1961, S. 275-279.

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10. Februar 2012
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Internationale Beziehungen I
Zu diesem Heft
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