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Informationen zur politischen Bildung (Heft 298)
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Föderalismusreform Teil II - die Finanzverfassung |

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Ursula Münch
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| Als die "Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" (die so genannte Kombo) im Herbst 2003 mit ihrer Arbeit begann, gab ihr der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine dringende Empfehlung mit auf den Weg: "Ohne eine durchgreifende Entflechtung im Bereich der Finanzverfassung muss jede Reform des Föderalismus Stückwerk bleiben". Die Mahnung half nicht: Die Kommission beschloss, die finanzpolitischen Konfliktpunkte und damit die Finanzverfassung insgesamt bei ihren Beratungen auszuklammern. Dabei blieb es auch im zweiten Reformanlauf, der in die Grundgesetzänderungen 2006 mündete. Schließlich beschlossen Bundestag und Bundesrat am 15. Dezember 2006, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (kurz Föderalismuskommission II) einzusetzen, deren Empfehlungen dazu führen sollen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren aufgabengerechte Finanzausstattung zu stärken. Den Einsetzungsbeschlüssen ist eine offene Themensammlung beigefügt, in der unter anderem genannt werden: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Effizienzsteigerung durch Aufgabenentflechtung in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Kommission mit fünf großen Problemfeldern. |
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10. Februar 2012
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