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Menschen- und Minderheitenrechte

EU steht in der Pflicht

Drei Fragen an Claudia Roth
 
Claudia Roth
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Claudia Roth
Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und praktischer Umsetzung in der Türkei von Rechten wie Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit und anderer Menschenrechte?

Das Verhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und praktischer Umsetzung von Rechten ist trotz großer Fortschritte in den letzen Jahren noch nicht ausgewogen und zufrieden stellend. Die aktuelle Lage der Presse- und Meinungsfreiheit ist zwar bei weitem besser als jemals in der neueren Geschichte der Türkischen Republik, dennoch werden wir immer wieder mit Fällen und Fakten konfrontiert, die alarmierend sind.

Zur Person
Claudia Roth
Geb. 1956 in Ulm, studierte Theaterwissenschaften in München und arbeitete als Dramaturgien in Dortmund. Seit 2001 ist sie Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, von 2003-2004 war sie Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe.

Die am 29. Juni 2006 vom türkischen Parlament beschlossenen Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes stellen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit in der Türkei dar. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten der Armee und Justiz, mit einer neuen Legitimation gegen Journalisten, Medien, Organisationen und Einzelpersonen vorzugehen, die ihre Meinung offen kundtun und insbesondere Kritik an diesen Institutionen üben. Nach einer Phase von Stagnation und Stillstand im türkischen Reformprozess bedeutet dies ein Rückschritt, der den Weg der Türkei in die EU erschweren könnte. Die laut vorgetragene Absicht, Terrorismus und terroristische Gefahr mit allen Mitteln zu bekämpfen, wird nicht selten als Vorwand zur Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte missbraucht. Eine Entwicklung, die wir leider auch aus anderen Ländern kennen.

Das Verhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und praktischer Umsetzung der Gesetze ist selbst ein wichtiger Punkt in der politischen Auseinandersetzung, in der Türkei und Europa. Folter muss beispielsweise nicht nur verboten sein, sondern dieses Verbot muss bis in letzte Polizeistation durchgesetzt sein. Seitens der EU darf es keinen Rabatt in der Frage Meinungs-, Glaubens- und Pressefreiheit geben. Es darf aber auch nicht dazu kommen, dass der Weg der Türkei in die EU und in die rechtsstaatliche Modernisierung des Landes mit Ultimaten und Blockaden erschwert bis unmöglich gemacht wird. Es wird auf die Überzeugungsarbeit sowohl in der Türkei wie in den einzelnen EU-Ländern ankommen, warum der Reformweg weiter gegangen werden muss und warum eine Türkei in der EU gut und fruchtbar für die EU und für die gesamte Region ist.

Wie schätzen Sie die aktuelle Situation von Minderheiten wie Kurden, Aleviten oder Christen in der Türkei ein?

Wenn ich an die aktuelle Situation der angesprochenen Minderheiten denke, möchte ich zuallererst festhalten, was der Ausgangspunkt der Türkei in dieser Frage bis vor zehn Jahren war. Die Türkei weigerte sich damals in Gestalt von Parlament, Regierung, Behörden und Institutionen beharrlich, die Tatsache der Existenz von Minderheiten zuzugeben. Diese Realitätsverweigerung hat tiefe Spuren im gesellschaftlichen Leben der Türkei hinterlassen. Und diese Politik hatte die Türkei in eine Sackgasse geführt, aus der nur die europäische Perspektive eine Chance bieten konnte. Der gemeinsame Kampf und das Engagement für Menschen- und Minderheitenrechte waren sowohl in der EU als auch innerhalb der Türkei von Bedeutung, weil die Einsicht für diesen Weg der Problemlösung auf den beiden Seiten zunächst mal wachsen musste.

Die Türkei hat in den vergangenen fünf Jahren große Schritte unternommen, die kurdische Realität anzuerkennen und die kurdische Frage politisch zu lösen. Fernsehsendungen in der kurdischen Sprache, Privatunterricht in Kurdisch und die Akzeptanz für die Rechte und Erwartungen der kurdischen Minderheit sind begrüßenswerte Fortschritte, reichen aber nicht aus, um von einer rechtsstaatlichen Normalität im Umgang mit dem Thema zu reden. Die Türkei muss sich weiter bewegen, hin zur vollen Anerkennung der kurdischen Realität und Umsetzung aller Bürger- und Menschenrechte, die in einem Rechtsstaat mit demokratischer Grundordnung eine Selbstverständlichkeit darstellen. Terror und Waffengewalt von bestimmten politischen Organisationen ist kein Grund und liefert keine Rechtfertigung, den eingeschlagenen, durch die EU-Perspektive möglich gewordenen Weg zu verlassen. Wir müssen klar machen, dass Gewalt und Militär keine Lösung, sondern leider ein Teil des Problems waren und immer noch sind. Obwohl die Prinzipien der Religionsfreiheit und der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz unabhängig von Religion oder Bekenntnis in der türkischen Verfassung verankert sind, stoßen nicht-muslimische Religionsgemeinschaften immer noch auf Schwierigkeiten. Dies sind Fragen von Rechtspersönlichkeiten, eingeschränkten Eigentumsrechten und Eingriffen in die Verwaltung der religiösen Stiftungen.

In den letzten Jahren gab es auch in diesen Bereichen Fortschritte, die von den Vertretern der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaft begrüßt worden sind. Es waren aber keine Schritte, die das Ende einer Ära bedeutet hätten. Eine nicht unbedeutend negative Rolle bei der Reform des Bereichs "Religionsgemeinschaften" spielen auch die säkularen Kräfte der Türkei, die an der alten Trennung von Religion und Staat festhalten und Angst vor Erweiterung der Rechte von Religionsgemeinschaften insgesamt verbreiten. Bei den Aleviten gibt es zwar keine wesentlichen Fortschritte in der Frage ihrer Anerkennung als Religionsgemeinschaft, aber sie haben vielfältige Organisationsstrukturen im Lichte der Öffnung der türkischen Gesellschaft geschaffen, die ihre Stimme vernehmbar gemacht hat. Eine Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen sind durch Aleviten ins Leben gerufen worden, die den Reformbemühungen einen neuen Antrieb geben.Die Frage der Rechtspersönlichkeit der Religionsgemeinschaften muss einer geeigneten gesetzlichen Regelung unterzogen werden. Dies ist auch der Gegenstand des Kapitels 23 "Justiz und Grundrechte" im Rahmen des Screenings-Prozesses der EU-Beitrittsverhandlungen.

Wie wird die Türkei am Ende des Verhandlungsprozesses – in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte – Ihrer Meinung nach aussehen?

Wie die Türkei am Ende aussehen wird, lässt sich schwer vorhersagen. Ich hoffe, dass es ein Land wird, in dem alle Menschen gleiche Rechte und Pflichten haben, unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht und sexueller Identität. Ich kenne die Türkei zu gut, um an einen unbeschwerlichen Königsweg nicht zu glauben. Es wird ein harter und mühseliger Gang, der von allen Kompromiss- und Versöhnungsbereitschaft abverlangt. Die große Mehrheit der türkischen Staatsbürger sieht ihre Zukunft in der EU und erwartet eine Reformpolitik, die auf dieses Ziel hinarbeitet. Auch die EU steht in der Pflicht alles zu tun, um die in Aussicht gestellte Vollmitgliedschaft Realität werden zu lassen. Dazu bedarf es weiterer Anstrengungen und kreativer Suche bei schwierigen Konflikten und in Krisensituationen. Wir dürfen das Feld der politischen Auseinandersetzungen in dieser Frage nicht Populisten, Demagogen und Nationalisten überlassen. Denn das Einzige, was sie wollen, ist die Beibehaltung der alten Türkei und der alten Feindschaften.

Ich hoffe, dass die Reformen in der Türkei die Prinzipien von Demokratie, Menschenrechten, Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit nachhaltig verankern. Rückschläge sind bei einem derart umwälzenden Reformvorhaben nicht ausgeschlossen. Es wäre aber leichfertig, zu glauben, dass alles ohne Widerstand der alten Kräfte vorangehen könnte. Da brauchen wir, alle Demokratinnen und Demokraten in der Türkei und in der EU, einen langen Atem und ein klares Ziel vor Augen. Nach der Umsetzung der beschlossenen und noch einzuleitenden Reformen wird die Türkei ein demokratischer Rechtsstaat sein, mit seinen Besonderheiten, einem eigenen Gesellschaftsmodell, aber mit einem in jeder Hinsicht Vorbildcharakter für viele Staaten der islamischen Welt.


20. Oktober 2006


 
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