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Innerstaatliche Konflikte
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Glossar |

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Advocacy:
Vertretung von Minderheiten- und Betroffeneninteressen (z.B. bei Menschenrechtsverletzungen, Entwicklungs- und Umweltproblemen und in Notsituationen) durch Nichtregierungsorganisationen gegenüber Regierungen, internationalen Organisationen, Unternehmen und anderen mächtigen Akteuren.
Begleitung:
Form des Schutzes von gefährdeten Friedens- und Menschenrechtsaktivisten in Konflikt- und Krisensituationen durch die ständige Präsenz von Vertretern transnationaler NGOs, die durch ihren internationalen Status und ihre gute Vernetzung mit Medien, internationalen Organisationen und Regierungen potenzielle Anschläge abschrecken.
Best Practice:
Der Begriff Best Practice (wörtlich: beste Praxis, bestes Verfahren) kommt ursprünglich aus der angloamerikanischen Betriebswirtschaft. Genauso wie in Unternehmen geht es auch in Organisationen des Staates bzw. der Verwaltung und der Zivilgesellschaft darum, an erfolgreichen Praktiken und Verfahren im eigenen Haus als auch in anderen Bereichen zu lernen und künftige Entscheidungen und Handlungen danach auszurichten. Das Konzept der Best Practice umschreibt somit nicht nur einen ständigen Lern- und Veränderungssprozess, sondern auch die Auseinandersetzung um die Festlegung und Geltung der für ein erfolgreiches Handeln wesentlichen und zielführenden Maßstäbe und Kriterien.
"Demokratischer Frieden":
Eine einflussreiche Theorie in der Disziplin der internationalen Beziehungen und Friedensforschung, die das Außenverhalten demokratischer Staaten in der Weltpolitik erforscht. Sie sucht insbesondere nach Erklärungen für den empirischen Befund, wonach demokratische Staaten gegeneinander keine Kriege führen, aber gegenüber nicht-demokratischen Staaten nicht weniger kriegsgeneigt sind als andere Staaten.
Demokratisierung/Demokratieförderung:
Die Förderung demokratischer Institutionen und Prinzipien (z.B. Gewaltenteilung, effiziente und rechtsstaatlich verfasste Exekutive und Verwaltung, Gewährleistung der Menschenrechte und Gleichberechtigung der Bürger) ist zu einem zentralen Ziel sowohl der Entwicklungspolitik als auch der Politik der Friedenskonsolidierung geworden. Von funktionierenden staatlichen Institutionen und lebendiger demokratischer Partizipation der Bürger versprechen sich die internationalen Organisationen und die großen Geberländer insgesamt günstigere Rahmenbedingungen für die Überwindung von Armut, erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Prävention und nachhaltige Überwindung von Gewaltkonflikten. Im Vordergrund stehen der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, die Gewährleistung einer guten Regierungsführung (good governance) und die Förderung der Zivilgesellschaft.
Dialog:
Ein Dialog ist ein Gespräch, eine Unterhaltung zwischen mindestens zwei Personen. Mündlich oder schriftlich wechseln Rede und Gegenrede. Beeinflusst von der antiken, der jüdisch-christlichen und der buddhistischen Tradition haben Philosophen und Denker wie Martin Buber, Jakob Moreno, Hans-Georg Gadamer und Jürgen Habermas im 20. Jahrhundert den Dialog zu einem anspruchsvollen Verfahren des Austauschs, der Wahrheitsfindung und der Verständigung weiterentwickelt. Damit wird der Dialog ausdrücklich von anderen Formen des Gesprächs (z.B. Debatte und Disput) unterschieden. Auf dieser Grundlage haben Dialogtheoretiker wie David Bohm und Paulo Freire Dialogverfahren erarbeitet, die bewusst erlernt und eingesetzt werden können, um ein tieferes gegenseitiges Verstehen der Dialogpartner zu erreichen sowie Lern- und Veränderungsprozesse in Krisen und Konflikten zu begleiten.
Do no harm-Ansatz:
Eine von der Friedens- und Konfliktforscherin Mary Anderson entwickelte Methode der Vorbereitung und Bewertung von Entwicklungs- und Friedensprojekten ist darauf gerichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Eingreifen von Not- und Entwicklungshelfern oder Friedensfachkräften der gewaltsame Konflikt nicht durch nicht-intendierte Wirkungen verschlimmert wird.
Dritte Partei:
Die Bezeichnung für den in unterschiedlicher Intensität in einen Streitfall zwischen zwei Konfliktparteien eingreifenden Akteur. Das Ziel ist die Förderung des Dialogs und der Verständigung zwischen den Konfliktparteien. Als dritte Partei können Vertreter von Regierungen, internationalen Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen oder namhafte Einzelpersönlichkeiten tätig werden.
Evaluierung und Wirkungsmessung:
Evaluierung ist eine systematische Bewertung eines Prozesses bzw. eines Gegenstands. Diese Bewertung kann verschiedene Funktionen haben und verschiedenen Fragestellungen folgen. Wichtige Unterscheidungen sind, ob Evaluierungen prozessbegleitend (formativ) oder nach Abschluss eines Projekts (summativ) durchgeführt und ob sie intern oder extern beauftragt und durchgeführt werden. In jedem Fall sollten bei einer Evaluation die international anerkannten Standards beachtet werden. Seit einigen Jahren steht die Wirkungsmessung im Vordergrund. Ursache- und Wirkungszusammenhänge der Konfliktbearbeitung und Friedensförderung sind jedoch nur schwer empirisch-sozialwissenschaftlich nachzuweisen. Es ist wichtig, zwischen dem empirisch-analytischen Teil einer Untersuchung und der Bewertung zu unterscheiden, wofür die normativen Kriterien der Evaluation offenzulegen sind.
Flüchtlinge:
Flüchtlinge sind Personen, die sich aus politischen und wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von Umwelt- und Naturkatastrophen gezwungen sehen, auf der Suche nach Schutz die Grenzen ihres Heimatlandes zu überschreiten. Im Gegensatz dazu suchen Binnenflüchtlinge oder Binnenvertriebene (Internally Displaced Persons – IDP) in einer anderen Region innerhalb der Landesgrenzen Schutz.
Frieden:
Eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Bürger und Bürgerinnen oberste Ziele sind. Die Friedens- und Konfliktforschung unterteilt den Begriff in
a) negativen Frieden (d.h. Abwesenheit personaler, direkter Gewalt) und
b) positiven Frieden (Abwesenheit struktureller, indirekter Gewalt).
Friedenserziehung:
Friedenserziehung zielt auf die institutionelle und inhaltliche Neuausrichtung des formellen und informellen Bildungsbereichs in Post-Konfliktgesellschaften. Gewaltverherrlichende, diskriminierende und die (Konflikt-)Geschichte einseitig interpretierende Schulbücher sind zu überarbeiten, neue Curricula zu entwickeln und Lehrpersonal auszubilden. Es geht darum, die Bildungssysteme konfliktsensitiv auszurichten. Vor allem aber sollten durch eine breit gefächerte Bildungsarbeit und gezielte Friedenserziehung individuelle und kollektive (Lern-)Prozesse angestoßen und begleitet werden. Ziel ist es, eine tragfähige Kultur des konstruktiven Konfliktaustrags und des Friedens zu schaffen.
Dabei muss das Verhältnis von Frieden und Bildung immer auch kritisch reflektiert werden.
Friedensförderung bzw. -entwicklung:
Umfasst alle Maßnahmen, die nach der Beendigung der direkten Gewalt die nachhaltige friedliche Entwicklung gewährleisten sollen. Dazu gehören insbesondere die Wiederherstellung der sozialen Beziehungen zwischen den verfeindeten Parteien, Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie ein ganzes Bündel struktureller Reformen, die den Rückfall in die gewaltsame Austragung des Konflikts verhindern sollen (z.B. Reform des Sicherheitssektors, Aufarbeitung der Vergangenheit, Versöhnung).
Frühwarnung und -erkennung von gewaltsamen Konflikten:
Befasst sich unter Verwendung von Modellen des Konfliktverlaufs systematisch mit der rechtzeitigen Erkennung von Negativereignissen (Krisen) durch die Sammlung und Analyse von Daten und Entwicklungstendenzen. Ziel ist die rechtzeitige Information der internationalen Entscheidungsträger (early warning) und die Einleitung von möglichst präventiven Maßnahmen (early action) zur Vermeidung des Ausbruchs von Gewalt (s. Prävention). |
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