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Menschen- und Minderheitenrechte
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Reformen durchsetzen – Ergebnisse prüfen |  |
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Drei Fragen an Tessa Hofmann |
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Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und praktischer Umsetzung in der Türkei von Rechten wie Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit und anderer Menschenrechte?
Mich bedrückt die anhaltende Unfähigkeit bzw. der Unwille großer Teile der politischen türkischen Elite, sich von jenen ultranationalistischen Führerpersönlichkeiten zu distanzieren, die im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts für Massaker und Deportationen verantwortlich waren. Die damaligen "Sozialingenieure" griffen bei der angestrebten Umwandlung des feudalen Vielvölkerstaates in eine monoethnische "Türkei der Türken" auch zu genozidalen Mitteln. Betroffen waren davon vor allem christliche Ethnien (Armenier, Aramäer/Assyrer, Griechen in Kleinasien und Ostthrakien), die bereits seit den Balkankriegen als "innere Feinde" ausgegrenzt wurden.
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Zur Person |
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Dr. Tessa Hofmann Studium der Slawistik, Armenistik und Soziologie, seit 1983 wissenschaftliche Angestellte am Osteuropa-Institut der FU Berlin. Als Sachbuchautorin zahlreiche, in acht Staaten erschienene Publikationen zur Geschichte, Kultur und Gegenwartslage Armeniens und der armenischen Diaspora, zur Genozidforschung, zu Minderheiten in der Türkei und im Südkaukasus; seit 1979 ehrenamtliche Menschenrechtsarbeit (Armenien-Koordinatorin der Gesellschaft für bedrohte Völker; Vorsitzende der Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung g.e.V.).
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 |  | 91 Jahre danach verweigert die offizielle Türkei nicht nur weiterhin den Nachfahren armenischer Völkermordopfer die Anerkennung historischer Tatsachen als Genozid, sondern verteidigt verbissen Strafrechtsartikel, die sich als Knebel der Meinungs-, Forschungs- und Pressefreiheit verwenden lassen. Mit Strafanzeigen, öffentlicher Diffamierung in den Medien sowie bisweilen Bücherverbrennungen müssen Schriftsteller, Journalisten und Menschenrechtler rechnen, wenn sie, wie 2005 der prominente Romancier Orhan Pamuk, den Völkermord an den Armeniern auch nur umschreibend erwähnen.
Die Staatsanwaltschaft hat beispielsweise im Strafverfahren gegen den Verleger und Menschenrechtler Ragip Zarakolu jeweils 7,5 sowie sechs Jahre Haft für den Druck der Übersetzungen zweier armenischer Autoren beantragt: "The Truth will Set Us Free" beinhaltet die Überlegungen des in London lebenden Autors George Jerjian zur Aussöhnung zwischen Armeniern und Türken; der armenische Autor fordert darin von der Türkei die Anerkennung der historischen Tatsachen und von den Armeniern den Verzicht auf weiterreichende Forderungen. Das von seiner Enkelin Dora Sakayan herausgegebene Tagebuch des Arztes Garabed Chatscherjan beinhaltet einen Augenzeugenbericht der vorsätzlichen Brandschatzung und Vernichtung der christlichen Viertel der ionischen Hauptstadt Smyrna (heute Izmir), nachdem die ungeschützte Stadt im September 1922 in die Hand kemalistischer "Befreiungstruppen" gefallen war. Im Strafantrag wurde das Chatscherjan-Tagebuch als "Herabsetzung des Türkentums" sowie als "Verunglimpfung der Armee" bezeichnet, das Buch Jerjians soll angeblich das Ansehen Mustafa Kemals beschädigen.
Ebenfalls im Juni 2006 zeigte der ultranationalistische Vorsitzende der türkischen Juristenvereinigung die türkische Autorin Elif Şafak wegen angeblicher "Beleidigung des Türkentums" in ihrem Buch "Vater und Nachfahren" an. Die Juristenvereinigung stellte sogar gegen Garegin II. Strafanzeige wegen "Beleidigung des Türkentums", nachdem das geistliche Oberhaupt der armenisch-apostolischen Kirche bei seiner ersten Pontifikalreise in die Türkei im Juni 2006 den Völkermord an den Armeniern erwähnt hatte. Das Oberhaupt der armenischen Kirche in der Türkei, Patriarch Mesrob Mutafjan, kritisierte den Strafantrag in kennzeichnender Vorsicht: "Obwohl die Rechtsprechung von der Exekutive unabhängig sein sollte, ist die Art und Weise, wie sich diese beiden Gewalten in der Türkei widersprechen, höchst seltsam. Während der Regierungschef und der Außenminister der Türkischen Republik eine gemeinsame Erforschung der Katastrophe von 1915 mit Armenien vorschlagen, zeigt die Jurisdiktion Null Toleranz gegenüber abweichenden Vorstellungen. Wie kann unter solchen Umständen der vorgeschlagene Prozess des Dialogs und gemeinsamen Studium stattfinden?"
Nach Angaben des türkischen Verlegerverbandes wurden 2005 Gerichtsverfahren gegen 22 Verlage, 47 Autoren sowie 49 Bücher eingeleitet; elf der Verfahren endeten mit Freispruch, elf weitere mit Verurteilungen und zwei Verfahren wurden eingestellt.
Wie schätzen Sie die aktuelle Situation von Minderheiten wie Kurden, Aleviten oder Christen in der Türkei ein?
Kurden und Alewiten zählen in der Türkei nach Millionen und bilden höchsten im Sinne Max Webers als marginalisierte Gruppen eine "Minderheit". Provokateure des türkisch-nationalistisch beherrschten "Tiefenstaates" bzw. der türkischen Militärführung haben bewusst den türkisch-kurdischen Antagonismus erneut verschärft, um ihre durch die Reformpolitik Ankaras verminderte Machtstellung zurückzugewinnen. Regierungschef Erdoğan hat daraufhin seine Bereitschaft, den kurdisch-türkischen Konflikt mit Reformen zu lösen, aufgegeben.
Wie unlängst der Vertreter des Menschenrechtsvereins der Türkei (IHD) für kurdische Gebiete, Mihdi Perinçek kritisierte, erinnert der derzeitige Anstieg der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei an die 1990er-Jahre. Verglichen mit dem Jahr 2004 habe eine Zunahme von Rechtsverletzungen um 400 Prozent stattgefunden, im Vergleich mit dem Jahr 2005 sogar um 445 Prozent. Den Entwurf zum neuen Antiterrorgesetz bezeichnete Perinçek als das Ende des EU-Beitrittswunsches.
Die noch in der Türkei verbliebenen 109.300 indigenen Christen (2004) – Armenier, Griechisch-Orthodoxe, aramäisch- und arabischsprachige Christen – gehören neben den Kurden zu den Befürwortern des türkischen EU-Beitritts. Sie sehen sich aber in vielen Hoffnungen getäuscht. Denn ihre kollektiven wie individuellen Rechte in der Türkei sind weiterhin eingeschränkt. Es findet eine subtile Unterdrückung der Glaubensfreiheit statt, wozu auch der drastische Rückgang christlicher Gemeindestiftungen zählt. Die Regierung Erdoğans bastelt bereits seit Jahren an Gesetzesänderungen und Verordnungen herum, die den christlichen Gemeinden den Erwerb von Grund und Immobilien ermöglichen sollen, bis jetzt aber nicht einmal die Rückgabe der in Istanbul behördlich beschlagnahmten Liegenschaften aus armenischem und griechischem Stiftungseigentum oder die Wiedereröffnung der 1969 bzw. 1971 geschlossenen Priesterseminare in Tbrevank und Chalkis gebracht haben. Die Ausbildung von griechisch-orthodoxem und armenischem Priesternachwuchs wird damit wirksam verhindert.
Auch gegenwärtig [Juli 2006; Anm. d. Red.] droht behördliche Beschlagnahmung kollektiven christlichen Eigentums, wie das soeben eingeleitete Verfahren des türkischen Finanzministeriums gegen die armenische Tbrevank-Schule zeigt, deren angeblich illegaler Status als Vorwand für die Beschlagnahmung des Schuleigentums dient. Nicht in allen der oft Jahrhunderte alten Kirchen dürfen Gottesdienste gefeiert werden. Während die zahlreichen Moscheen im Land ihren Strom gratis vom Staat bekommen, müssen die nichtmuslimischen Gemeinden dafür bezahlen. Bis Ende 2004 hatten 2.252 willkürlich enteignete nichtmuslimische Grundstücksbesitzer aus Istanbul beim türkischen Staat die Rückgabe ihrer beschlagnahmten Immobilien beantragt. Aber nur 296 Anträgen wurde bisher stattgegeben. Die große Mehrheit der Anträge wurde mit der Begründung auf Eis gelegt, dass die Antragsteller zunächst einen Gerichtsbeschluss auf Rückgabe zu erwirken hätten. Die wenigen Syrisch-Orthodoxen, denen die Rückkehr in ihre Heimat erlaubt wurde, sehen sich dort Nachstellungen kurdischer "Dorfschützer" ausgesetzt.
Hasspredigten türkischer Nationalisten, die überall ausländische Einflussnahme und christlich-subversive Missionsversuche wittern, steigern die Angst, die die meisten Christen vor dem tief in der türkisch-muslimischen Mehrheitsgesellschaft verwurzelten Misstrauen gegenüber Nicht-Muslimen empfinden. Im Rahmen eines auch von der EU mitfinanzierten Projekts wurden in 190 türkischen Schulbüchern 4.000 Beispiele für religiöse, rassische und geschlechtliche Diskriminierung festgestellt. Selbst in Neuauflagen von Schulbüchern werden die nicht-muslimischen Mitbürger als "Spione", "Verräter", und "Barbaren", ihre Schulen, Kirchen und Synagogen als "schädliche Gemeinden" beschrieben. Türkische Nationalisten bezichtigen das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel, in dem etwa 300 Millionen orthodoxe Christen ihr geistliches Zentrum erblicken, einen "zweiten Vatikanstaat" auf türkischem Boden errichten zu wollen, und verlangen die Abschiebung des Patriarchen nach Griechenland. Der Mord an einem katholischen Priester in Trabzon und der Angriff auf einen Franziskanerpater in Izmir markierten in den ersten vier Monaten des Jahres 2006 die Zunahme antichristlicher Gewalt. In Izmir und Kayseri wurden eine griechische bzw. eine armenische Kirche Ziel von Brandbombenanschlägen, wie in den 1990er-Jahren.
Weiterhin beunruhigend bleibt der starke Antisemitismus. Antijüdische "Klassiker" wie die "Protokolle der Weisen von Zion" oder die wohlfeile türkische Übersetzung von Hitlers "Mein Kampf", seit 1939 mit jährlich etwa 10.000 Verkaufsexemplaren im türkischen Buchhandel erhältlich, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, gerade auch bei Angehörigen von Polizeiakademien.
Wie wird die Türkei am Ende des Verhandlungsprozesses – in Bezug auf
Menschen- und Minderheitenrechte – Ihrer Meinung nach aussehen?
Minderheitenschutz ist der Prüfstein wahrer Demokratie. Gegenwärtig scheint sich die Türkei diesem Ziel nicht nur immer langsamer und widersprüchlicher zu nähern, sondern sogar den Krebsgang eingelegt zu haben.
Die Einbindung in europäische Rechtssysteme und Wertnormen bleibt aber die einzige Chance für Millionen Menschen auf eine Verbesserung der Menschenrechtsstandards. Nicht von ungefähr bevorzugen türkische Nationalisten eine "privilegierte Partnerschaft" des Landes, um europäischer Einmischung und Kontrolle zu entgehen, bei gleichzeitiger Fortsetzung von Zahlungen.
Die Erfahrung europäischen Reformdrucks auf die Türkei reicht etwa 150 Jahre zurück. Damals hatte das Osmanische Reich es zu einiger Meisterschaft gebracht, der Umsetzung von Reformen auszuweichen und Interessengegensätze der damaligen europäischen "Mächten" gegeneinander auszuspielen. Europas Einmischung wurde als ebenso unrechtmäßig wie bedrohlich empfunden und löste die bis heute nachwirkenden antichristlichen Reflexe aus. Nach der Meinung europäischer Zeitgenossen bildeten die mit Art. 61 des Berliner Vertrages (1878) der osmanischen Regierung aufgenötigten und 1913 beinahe durchgesetzten "armenischen Reformen" den Hauptgrund der Vernichtung der armenischen Bürger des osmanischen Reiches.
Es geht also wesentlich um die Frage, wie Europa Reformerwartungen gegenüber der Türkei durchsetzt, ohne dass ethno-religiöse Minderheiten stellvertretend büßen. Ein erfolgreicher Fortgang und Abschluss des Reformprozesses ist nur gewährleistet, falls auch Europa aus der Geschichte zu lernen bereit bzw. fähig ist und Reformen nicht nur fördert und fordert, sondern auch nachhaltig durchsetzt und Ergebnisse gründlich prüft.
02. Juli 2006 |  |
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