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Migration und Integration in Deutschland

Neue Zuwanderungs- und Integrationspolitik seit 2005

Carolin Reißlandt
"Migration", also Ein- und Auswanderungsprozesse über nationalstaatliche Grenzen hinweg, ist
Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland
Grossansicht des Bildes
Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland 2002. Quelle: www.isoplan.de/aid
eines der großen gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit. Und es hat viele soziale, kulturelle, ökonomische und politische Facetten, die von "Abschiebung" bis "Integration" und von "Computerindern" bis zu "unbegleiteten Flüchtlingskindern" reichen.

In der Migrationspolitik wurden mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 und des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung grundlegende Weichen gestellt. Insbesondere wurde ein Konsens erzielt, dass Deutschland de facto zu einem Einwanderungsland geworden ist. Seither haben Migrations- und Integrationspolitik als zwei Seiten einer Medaille enorm an Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich sowohl in der Neujustierung der Integrationspolitik, welche mit dem Regierungswechsel im Herbst 2005 vorgenommen wurde, als auch in ihrer Aufwertung zu einem bundespolitischen Handlungsfeld durch das Zuwanderungsgesetz. Die folgenden Seiten behandeln neue Entwicklungen in vier zentralen migrationspolitischen Handlungsfeldern der Bundesregierung.

1. Ämter und Vorhaben der Koalition

Nach dem Regierungswechsel im November des Jahres 2005 begann die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung, neue migrations- und integrationspolitische Akzente zu setzen. Dies ging mit einem Personalwechsel in migrationsrelevanten Ämtern einher, wie jenes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, das vom Amt einer Staatssekretärin zur Staatsministerin für Integration im Kanzleramt politisch aufgewertet wurde. Der Koalitionsvertrag setzte einen Schwerpunkt auf die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und die stärkere Steuerung weiterer Zuwanderung.

2. Neue Integrationsdebatten und -politik

Das wohl wichtigste Handlungsfeld innerhalb der Migrationspolitik der Großen Koalition ist die Gestaltung von Integration, die dem Motto "Fördern und Fordern" folgt. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmals die Förderung der Integration als eine Aufgabe des Bundes gesetzlich verankert, deren zentraler Bestandteil die 2005 eingeführten Integrationskurse zur Vermittlung deutscher Sprach- und Gesellschaftskenntnisse sind. Maria Böhmer, Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, sieht die Integration der 15 Millionen Menschen aus Zuwandererfamilien, die in Deutschland leben, als "die große Zukunftsfrage für unser Land".

Als ersten Schwerpunkt ihrer neuen Integrationspolitik initiierte die Bundesregierung unter Schirmherrschaft des Kanzleramts im Juni 2006 einen ersten "Integrationsgipfel", um den Dialog insbesondere mit Migrantinnen und Migranten zu Integrationsfragen zu suchen. In dessen Folge wurde gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren und Migrantenorganisationen ein "Nationaler Integrationsplan" entwickelt. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Dialog mit Muslimen, die zu denen rund 3,5 Mio. Menschen in Deutschland - die selbst eine plurale und heterogene Gruppe bilden - zählen. Im Sommer 2006 initiierte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen ersten "Islamgipfel", mit dem die Bundesregierung einen mehrjährigen Dialog mit islamischen Verbänden und muslimischen Einzelpersonen aufnahm.

3. Novelle des Zuwanderungsgesetzes 2007

Da sich die migrationspolitischen Vorgaben der Europäischen Union durch den Erlass zahlreicher neuer Richtlinien in den letzten Jahren ausgeweitet und verändert haben (vgl. den Dossierteil II "Migration in der EU"), wurde für deren Umsetzung in deutsches Recht eine Novel-lierung des Zuwanderungsgesetzes notwendig. Kritisch von der Öffentlichkeit begleitet, brachte der Gesetzgeber diese im Frühjahr 2007 auf den Weg. Die bereits im Zuwanderungsgesetz angelegten Grundzüge des Ausländer- und Aufenthaltsrechts wurden darin weiterentwickelt, neu justiert und - wie nichtstaatliche Organisationen betonen - zum Teil verschärft.

4. Rückblick: Kernpunkte des Zuwanderungsgesetzes 2005

Das Zuwanderungsgesetz markierte einen Höhepunkt der veränderten Migrationspolitik in Deutschland: Erstmalig regelte ein Gesetz umfassend alle Bereiche der Migrationspolitik - von der arbeitsmarktorientierten über die humanitär begründete Zuwanderung bis hin zu einer Integrationspolitik durch den Bund. Ein Rückblick fasst die Schwerpunkte des Gesetzes im Bereich des Aufenthaltsrechts, der humanitären Zuwanderung und der Inneren Sicherheit zusammen.


20. Juli 2007


 
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